- 200 Bundeswehr-Standorte vom Konversionsstopp betroffen
- Nur 7 Kommunen haben bisher Klarheit erhalten
- 3 Standorte bleiben dauerhaft bei der Bundeswehr
Bundeswehr-Liegenschaften: Nur 7 Kommunen erhalten Klarheit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6262 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesverteidigungsministerium verhängte im Oktober 2025 ein Moratorium für die Konversion von Bundeswehr-Liegenschaften. Grund ist die veränderte sicherheitspolitische Lage, die eine strategische Liegenschaftsreserve erforderlich macht. Betroffene Kommunen kritisieren die fehlende Planungssicherheit, da viele bereits Investitionspläne für die Standorte entwickelt hatten.
- 200 Standorte — Gesamtzahl der vom Moratorium betroffenen Bundeswehr-Liegenschaften
- 187 Standorte — Ehemalige Bundeswehr-Standorte, die zur Konversion vorgesehen waren
- 13 Standorte — Noch von der Bundeswehr genutzte, aber zur Konversion geplante Liegenschaften
- 7 Entscheidungen — Anzahl der bereits abgeschlossenen Gespräche mit Kommunen
- Oktober 2025 — Zeitpunkt der Moratoriums-Verhängung durch das Verteidigungsministerium
Im Detail
Mit der Liegenschaftsreserve sollen nach eigenen Angaben des BMVg im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr möglich werden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/5978
Das Bundesverteidigungsministerium hat seit der Verhängung des Konversionsmoratoriums im Oktober 2025 nur bei sieben von 200 betroffenen Bundeswehr-Standorten eine Entscheidung über deren Zukunft getroffen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6262).
Vier der 200 Liegenschaften können ihre ursprünglich geplante Konversion zu zivilen Zwecken fortsetzen. Drei weitere Standorte werden dauerhaft in der sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve verbleiben oder weiterhin militärisch genutzt. Für 193 Kommunen bleibt die Zukunft ungeklärt.
Was gilt aktuell?
Seit Oktober 2025 gilt ein Moratorium für die Konversion von Bundeswehr-Liegenschaften. Betroffen sind 187 ehemalige Standorte. Hinzu kommen 13 weitere, die die Bundeswehr noch nutzt, die jedoch für die zivile Nachnutzung vorgesehen gewesen sind. Das Verteidigungsministerium begründet den Stopp mit der Notwendigkeit, eine strategische Liegenschaftsreserve für künftige Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr aufzubauen.
Vor dem Moratorium hat das Verteidigungsministerium nicht mehr benötigte Bundeswehr-Standorte in der Regel an Kommunen oder private Investoren verkauft. Diese haben die Flächen dann für Wohnbau, Gewerbegebiete oder andere zivile Zwecke genutzt.
Kommunen warten auf Klarheit
Betroffen ist etwa die Gemeinde Leck in Schleswig-Holstein, die auf Entscheidungen über den ehemaligen Fliegerhorst wartet. Dort sind milliardenschwere Investitionsprojekte geplant gewesen. Die Bundesregierung verweist bezüglich konkreter Termine jedoch lediglich auf eine frühere Drucksache. Neue Zeitangaben macht sie nicht.
Das Moratorium betrifft die Balance zwischen militärischen Bedarfen und kommunaler Entwicklung. Während die Bundeswehr ihre Infrastruktur für eine veränderte Sicherheitslage stärken will, benötigen Kommunen Planungssicherheit für ihre langfristige Entwicklung. Viele haben bereits konkrete Pläne für die Nachnutzung der Standorte entwickelt.
Strategische Liegenschaftsreserve im Fokus
Die strategische Liegenschaftsreserve soll der Bundeswehr ermöglichen, bei sich ändernden Bedarfen schnell auf bestehende Infrastruktur zurückzugreifen. Dies steht im Zusammenhang mit der verstärkten Verteidigungsplanung angesichts der internationalen Sicherheitslage.
Aus der Antwort geht hervor, dass das Verteidigungsministerium eine schrittweise Einzelfallprüfung vornimmt. Dabei werden sowohl militärische Bedarfe als auch kommunale Interessen abgewogen. Der Prozess gestaltet sich jedoch deutlich langsamer als von den betroffenen Kommunen erhofft.
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Betroffen sind 200 Kommunen mit ehemaligen oder zur Konversion vorgesehenen Bundeswehr-Standorten. Besonders die Gemeinde Leck in Schleswig-Holstein wartet auf Entscheidungen über milliardenschwere Investitionsprojekte auf dem ehemaligen Fliegerhorst.
Die Bundesregierung beantwortet konkrete Fragen zu Standorten knapp, verweist aber bei Terminfragen auf eine ältere Drucksache ohne direkte Antwort.
Berlin, 8. Juni 2026. Zum Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und den daraus resultierenden Folgen für die öffentlichen Arbeitgeber teilt der bildungs- und familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt, mit: „Die AfD-Fraktion hat staatlich gelenkte und ideologisch motivierte Maßnahmen zur Lohntransparenz und -findung schon immer abgelehnt. Sie unterminieren… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 02.06.2026) AfD hakt nach: 200 Bundeswehr-Standorte im Ungewissen →
- Konversion
- Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke, meist Verkauf an Kommunen oder Investoren.
- Moratorium
- Vorübergehender Stopp von Verfahren oder Maßnahmen, hier der Liegenschaftsverkäufe.
Wie viele Bundeswehr-Standorte sind vom Moratorium betroffen?
187 ehemalige und 13 noch genutzte Standorte, insgesamt 200 Liegenschaften.
Was bedeutet strategische Liegenschaftsreserve?
Die Bundeswehr will Standorte für künftige Infrastrukturbedarfe vorhalten, anstatt sie zu verkaufen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6262 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































