- 22.787 Abschiebungen im Jahr 2025 – neuer Höchststand
- Türkei, Georgien und Irak sind häufigste Zielländer
- Nationale Folterschutzbehörde rügt mangelnde Kooperation bei Afghanistan-Flügen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7332 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: von 16.430 im Jahr 2023 über 20.084 im Jahr 2024 auf 22.787 im Jahr 2025. Die Linke stellt zu diesem Thema regelmäßig halbjährliche Anfragen beim Bundestag. Zusätzlich zu zwangsweisen Abschiebungen verließen 2025 laut Ausländerzentralregister 16.576 Personen Deutschland mit Bundesförderung (REAG/GARP) und 15.906 Personen mit Landesförderung. Der Jahresbericht 2025 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter dokumentiert Fälle mit Familientrennungen und dem Einsatz von Zwangsmitteln sowie eine mangelhafte Kooperation des Bundesinnenministeriums bei der Übermittlung von Informationen über Sammelabschiebungen nach Afghanistan.
- 22.787 — Abschiebungen im Jahr 2025, neuer Höchststand (2023: 16.430; 2024: 20.084)
- 2.297 — Abschiebungen in die Türkei 2025, fast doppelt so viele wie im Vorjahr (1.087)
- 16.576 — Personen reisten 2025 mit REAG/GARP-Bundesförderung aus (2024: 10.225)
- 36.177 — Personen wurden 2025 von der Bundespolizei mit Grenzübertrittsbescheinigung erfasst (2024: 33.419)
- 18 — Abschiebungen in den Iran trotz dokumentierter Menschenrechtslage im Jahr 2025
Im Detail
Von Abschiebungen in den Irak sind immer wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7332
Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich an: 2023 waren es noch 16.430, 2024 bereits 20.084 und 2025 insgesamt 22.787 Fälle. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7332 vom 24. Juli 2026 verlangt die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung detaillierte Angaben darüber, wie sich diese Entwicklung im ersten Halbjahr 2026 fortgesetzt hat – und unter welchen Bedingungen Abschiebungen vollzogen werden.
Abschiebungen: Zielländer und betroffene Gruppen
Die 22 Fragen der Anfrage umfassen nahezu alle Aspekte der Abschiebungspraxis. Die Fraktion erkundigt sich nach der Gesamtzahl der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026, aufgeschlüsselt nach Zielländern, Staatsangehörigkeiten und dem Transportweg (Luft, Land, See). Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei schutzbedürftigen Gruppen: Frauen, Minderjährigen – auch unbegleiteten – sowie der Frage, ob Abschiebungen trotz laufender Asyl- oder Gerichtsverfahren vollzogen wurden.
Als häufigste Zielländer 2025 nennt die Drucksache die Türkei (2.297 Abschiebungen, fast doppelt so viele wie im Vorjahr), Georgien (1.690), Spanien (1.162) und Frankreich (1.053). In den Irak wurden 793 Menschen abgeschoben – laut Vorbemerkung der Fragesteller darunter nach deren Einschätzung auch Überlebende des Völkermords an den Jesiden. In den Iran wurden 18 Abschiebungen vollzogen, obwohl dort eine schwerwiegende Menschenrechtslage dokumentiert ist.
Sammelabschiebungen und Kosten im Fokus
Mehrere Fragen beziehen sich auf Sammelabschiebungen und sogenannte Mini-Charterflüge für maximal vier Personen. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Fluggesellschaften eingesetzt wurden, von welchen deutschen Flughäfen die Flüge starteten, wie hoch die jeweiligen Kosten waren und in welchem Umfang die EU-Grenzschutzagentur Frontex Kosten übernommen hat. Außerdem fragt die Fraktion, wie viele Bundesbeamte als Begleitpersonal eingesetzt wurden und welche Gesamtkosten dem Bund für die Sicherheitsbegleitung entstanden.
Daneben thematisiert die Anfrage die Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 Aufenthaltsgesetz: Fluggesellschaften, die Personen ohne gültige Dokumente befördern, können zur Zahlung verpflichtet werden. Die Linke fragt nach der Anzahl solcher Fälle und der Gesamtsumme im ersten Halbjahr 2026.
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter: Kontrolldefizite
Ein zentrales Thema der Anfrage ist die Zusammenarbeit zwischen Bundesinnenministerium, Bundespolizei und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Laut dem Jahresbericht der Nationalen Stelle für 2025 wurde diese wiederholt nicht über Sammelabschiebungen nach Afghanistan informiert; entsprechende Unterlagen wurden demnach nicht übermittelt. Die Stelle beobachtete 2025 nur sieben von insgesamt 241 Sammelabschiebungen sowie drei Abschiebungen mit Linienflügen – ein kleiner Ausschnitt angesichts der tatsächlichen Größenordnung. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung künftig vollständige und rechtzeitige Information sicherstellen will.
Die Drucksache schildert zudem konkrete Einzelfälle aus dem Bericht der Nationalen Stelle: Ein schwer an Autismus erkranktes Kind und seine Mutter sollten nach Armenien abgeschoben werden; die Abschiebung der Mutter und des Kindes wurde abgebrochen, die der Großmutter jedoch nicht. In einem anderen Fall wurde eine minderjährige Tochter während des Transports zum Flughafen mit auf dem Rücken angelegten Stahlhandfesseln fixiert. Gegen einen nigerianischen Staatsangehörigen wurde ein Taser eingesetzt, obwohl seine Vorerkrankungen – Bluthochdruck und Diabetes – auf der Ankündigungsliste vermerkt waren. Diese Fälle werden in der Drucksache als Belege für eine aus Sicht der Fragesteller besonders harte Abschiebepraxis angeführt.
Freiwillige Ausreisen und Ausreisepflichtige
Neben Abschiebungen fragt die Linke auch nach den Zahlen zu geförderten freiwilligen Ausreisen. 2025 verließen 16.576 Personen Deutschland mit Bundesförderung über das REAG/GARP-Programm (2024: 10.225); 15.906 weitere reisten mit Landesförderung aus (2024: 10.176). Als weiterer Näherungswert gelten die 36.177 Personen, die 2025 von der Bundespolizei mit einer Grenzübertrittsbescheinigung erfasst wurden (2024: 33.419). Schließlich erkundigt sich die Anfrage nach der aktuellen Zahl der in Deutschland lebenden Ausreisepflichtigen mit und ohne Duldung sowie deren Hauptherkunftsländer, aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
Zur regelmäßigen Berichterstattung über migrationspolitische Debatten im Bundestag gehört auch der Blick auf die parlamentarischen Instrumente der Kontrolle. Wie der Bundestag aktuell mit sicherheitspolitischen Fragen umgeht, zeigt etwa die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 28. Juli 2026.
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Betroffen sind Menschen mit abgelehntem Asylstatus oder Ausreisepflicht in Deutschland, darunter Frauen, Minderjährige, kranke Personen und Familienverbände. Besondere Aufmerksamkeit gilt laut Drucksache Abschiebungen in den Irak, von denen auch Überlebende des Völkermords an den Jesiden betroffen sein können, sowie Abschiebungen in den Iran trotz dort dokumentierter Menschenrechtsverletzungen.
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Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7332) wurde am 24. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort; die Antwortfrist läuft bis zum 14. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Dublin-Überstellung
- Überstellung eines Asylsuchenden in den EU-Staat, der laut Dublin-Verordnung für sein Asylverfahren zuständig ist, weil er dort zuerst EU-Boden betreten hat.
- REAG/GARP
- Bund-Länder-Förderprogramm für die freiwillige Rückkehr: REAG finanziert die Reisekosten, GARP zahlt eine zusätzliche Starthilfe im Herkunftsland.
- Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
- Unabhängige deutsche Kontrollbehörde, die Orte der Freiheitsentziehung einschließlich Abschiebungsmaßnahmen überwacht und dem Unterausschuss der UN zur Verhütung von Folter berichtet.
Wie viele Abschiebungen gab es zuletzt?
Im Jahr 2025 wurden laut Drucksache 21/7332 insgesamt 22.787 Personen abgeschoben – nach 20.084 im Jahr 2024 und 16.430 im Jahr 2023.
In welche Länder wurde 2025 am häufigsten abgeschoben?
Die häufigsten Zielländer 2025 waren die Türkei (2.297), Georgien (1.690), Spanien (1.162) und Frankreich (1.053).
Was ist das REAG/GARP-Programm?
REAG/GARP ist ein Bund-Länder-Programm, das Rückkehrern finanzielle Unterstützung für die freiwillige Ausreise in ihr Herkunftsland bietet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7332 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































