Wartet auf Antwort
NGO-Finanzierung: AfD fordert Transparenz zu Milliardenförderung
Hintergrund
Die Bundesregierung hat bereits in mehreren Antworten auf frühere AfD-Anfragen detaillierte Auflistungen der NGO-Förderempfänger für die Jahre 2020-2023 vorgelegt. Diese Anfragen bezogen sich auf Förderungen durch Ministerien und bundeseigene Unternehmen wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH. Die AfD setzt ihre Transparenz-Offensive fort und fordert nun aktuelle Zahlen für die jüngeren Jahre.
Die AfD-Fraktion um Ulrike Schielke-Ziesing setzt ihre Initiative zur staatlichen NGO-Förderung fort. In der Kleinen Anfrage 21/5990 vom 19. Mai 2026 verlangen die Abgeordneten eine detaillierte Auflistung sämtlicher Nichtregierungsorganisationen, die der Bund in den Jahren 2024, 2025 und 2026 unterstützt hat.
Die AfD fragt nach zivilgesellschaftlichen Organisationen, deren Förderumfang und Verwendungszweck.
Umfassende Datensammlung gefordert
Die Anfrage knüpft an frühere Initiativen der Fraktion an. Diese haben bereits umfangreiche Daten zur NGO-Förderung für die Jahre 2020-2023 erbracht. Dies ist bemerkenswert, da die Fraktion dabei auch Förderungen durch bundeseigene Unternehmen wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH erfasst hat.
Eine maschinenlesbare Auflistung wird verlangt. Nach Einzelplänen und Jahren gegliedert, mit detaillierten Angaben zu obersten Bundesbehörden, Förderzeitraum, Förderhöhe in Tausend Euro sowie der Unterscheidung zwischen institutioneller und Projektförderung. Diese systematische Herangehensweise entspricht den strukturierten Datenerhebungen in anderen Politikbereichen.
NGOs im Fokus der Kontrolle
Der Begriff NGO umfasst laut der Anfrage alle nichtstaatlichen Organisationen. Gewerkschaften und Stiftungen gehören dazu. Aber auch Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Hintergrund ist, dass diese zivilgesellschaftlichen Interessenverbünde zwar „nicht öffentlich mandatiert“ sind, dennoch aber staatliche Förderung erhalten.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 9. Juni 2026 Zeit für die Beantwortung der umfangreichen Fragen. Die Antwort wird voraussichtlich detaillierte Tabellen mit Förderangaben enthalten, die Einblicke in die Verteilung von Steuermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen geben können.
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Betroffen sind alle in Deutschland ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen, die Bundesförderung erhalten – von Gewerkschaften über Stiftungen bis hin zu Bürgerinitiativen und Vereinen. Indirekt sind auch die Steuerzahler betroffen, deren Gelder für diese Förderungen verwendet werden.
Die Bundesregierung hat nach dem Parlamentsgesetz 21 Tage Zeit, um die Kleine Anfrage zu beantworten – bis zum 9. Juni 2026. Die Antwort wird voraussichtlich umfangreiche Tabellen mit detaillierten Förderaufstellungen enthalten, ähnlich den Anlagen früherer Antworten zu diesem Thema.
- NGO
- Nichtregierungsorganisation – alle Organisationen, die nicht direkt staatlichen Institutionen zuzuordnen sind
- Institutionelle Förderung
- Dauerhafte finanzielle Unterstützung einer Organisation für ihren Grundbetrieb
- Projektförderung
- Zeitlich begrenzte Finanzierung für konkrete Vorhaben oder Projekte























































