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- Kanzleramt-Erweiterungsbau kostet laut Schätzung 777 Millionen Euro
- Moratorium soll alle nicht begonnenen Bundesbauten stoppen
- Bundesrechnungshof kritisiert Überhang von 266 überflüssigen Büroarbeitsplätzen
Hintergrund
Der Antrag stützt sich auf Informationen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Neubau- und Sanierungsprojekten des Bundes (BT-Drs. 21/5681). Demnach befinden sich mehrere Projekte noch in der Planungsphase oder vor dem tatsächlichen Baubeginn. Der Bundesrechnungshof hat den geplanten Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts bereits in einem Prüfbericht kritisiert und unter anderem bemängelt, dass der Neubau zu groß dimensioniert sei und ein Stellenüberhang von 266 Büroarbeitsplätzen bestehe.
- 777 Mio. Euro — Aktuelle Kostenschätzung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes laut Bundesregierung.
- 27.650 Euro/m² — Kalkulierter Quadratmeterpreis für den Kanzleramt-Anbau.
- 400 neue Büros — Geplante Zahl der Arbeitsplätze im halbrunden Erweiterungsbau mit sechs Stockwerken.
- 266 überflüssige Büroarbeitsplätze — Vom Bundesrechnungshof festgestellter Überhang an nicht benötigten Arbeitsplätzen im geplanten Anbau.
- 14 Mio. Euro — Einsparungspotenzial allein durch den Verzicht auf die neun geplanten Wintergärten, laut Bundesrechnungshof.
Im Detail
Der Bund darf steigenden Personal- und Flächenbedarf nicht reflexartig durch Neubauten beantworten. Vielmehr sind zunächst organisatorische und digitale Alternativen auszuschöpfen.
— Begründung BT-Drs. 21/8132, AfD-Fraktion
Der Bund plant mehrere kostspielige Neubauprojekte auf Liegenschaften der Bundesregierung — darunter Vorhaben, die noch keinen tatsächlichen Baubeginn verzeichnen. Die AfD-Fraktion hat am 22. September 2026 mit BT-Drs. 21/8132 einen Antrag eingebracht, der ein umfassendes Neubaumoratorium für alle noch nicht begonnenen Bundesbauten fordert. Kern des Antrags ist die Forderung, dass kein einziges solches Projekt weiterverfolgt werden soll, bevor nicht eine Wirtschaftlichkeits-, Bedarfs- und Alternativenprüfung vorgelegt wurde.
Regierungsbauten: Worum geht es konkret?
Als zentrales Beispiel für die Kostenproblematik staatlicher Großbauprojekte führt der Antrag den geplanten Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes an. Laut Angaben der Bundesregierung werden die Kosten für den halbrunden Anbau mit 400 neuen Büros und sechs Stockwerken auf 777 Millionen Euro geschätzt — das entspricht einem Quadratmeterpreis von 27.650 Euro. Begründet wird der Neubau mit dem Anstieg der Beschäftigtenzahl im Kanzleramt von ehemals 410 auf heute 750 Personen. Ein Stopp dieses Projekts ist nach Einschätzung der Antragsteller aufgrund bereits getätigter Ausgaben nicht mehr möglich. Genau deshalb, so der Antrag, müsse bei noch nicht begonnenen Vorhaben umso konsequenter vorgegangen werden.
Zu den Projekten, die laut BT-Drs. 21/5681 noch nicht begonnen haben, zählen der Ersatzneubau des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am Dienstsitz Bonn, der Ersatzneubau des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin sowie der Postblock Süd Berlin, für den unter anderem ministerielle Nutzung vorgesehen ist.
Bundesrechnungshof: Kritik am Kanzleramt-Anbau
Der Bundesrechnungshof hat den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes bereits wiederholt kritisiert. Besonders im Fokus stehen neun geplante fünfgeschossige Wintergärten, die laut Rechnungshof die Gesamtkubatur unnötig erhöhen und keinen Mehrwert bieten, der den hohen Betriebs- und Bauaufwand rechtfertigt. Allein durch den Verzicht auf diese Wintergärten ließen sich laut Rechnungshof 14 Millionen Euro einsparen. Außerdem stellte der Rechnungshof einen Überhang von 266 überflüssigen Büroarbeitsplätzen fest und empfahl, diese an Beschäftigte anderer Geschäftsbereiche zu vergeben. Die Bundesregierung hält Einsparungen nach eigener Aussage für nicht möglich und verweist auf urheberrechtliche und städtebauliche Anforderungen im Kontext der Figur „Band des Bundes“.
Was das Neubaumoratorium konkret vorsieht
Der Antrag fordert von der Bundesregierung sechs konkrete Maßnahmen: Alle noch nicht begonnenen Neubauprojekte auf Bundesliegenschaften sollen gestoppt werden. Für jedes dieser Projekte soll eine umfassende Prüfung erfolgen, die Alternativen wie die Nutzung vorhandener Bundesliegenschaften, ressortübergreifende Büroflächenteilung, Homeoffice-Lösungen, flexible Arbeitsplatzmodelle und Anmietung statt Neubau einschließt. Darüber hinaus soll die Bundesregierung dem Bundestag ein Konzept vorlegen, das anstelle von Stellenaufwüchsen einen Stellenabbau in Ministerien und Kanzleramt vorsieht. Auch die Ausgaben für Kunst am Bau und repräsentative Gebäudeelemente sollen auf das rechtlich zwingend erforderliche Mindestmaß begrenzt werden. Kostensteigerungen bei laufenden Projekten müssen dem Haushaltsausschuss unverzüglich offengelegt werden.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es keine gesetzliche Pflicht, geplante Neubauprojekte des Bundes vor Beginn einer umfassenden Alternativenprüfung zu unterziehen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind zwar nach der Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich vorgeschrieben, jedoch besteht nach Einschätzung der Antragsteller in der Praxis erheblicher Spielraum bei deren Ausgestaltung. Laufende Bauprojekte können von einem Moratorium — selbst wenn es beschlossen würde — nicht mehr erfasst werden, da die dafür nötigen Verpflichtungen bereits eingegangen sind. Das Neubaumoratorium würde ausschließlich Projekte betreffen, bei denen der tatsächliche Baubeginn noch aussteht.
Der Antrag steht im Kontext einer angespannten Haushaltslage: Steigende Zins- und Sozialausgaben sowie hohe Baukosten zwingen den Bund, Ausgabenprioritäten neu zu setzen. Ähnliche Debatten über staatliche Ausgabendisziplin bei öffentlichen Bauprojekten sind auch in anderen Politikfeldern zu beobachten, wie etwa bei der IT-Kontrolle des Digitalministeriums mit 8 Mrd. Euro Volumen. Kritisch ist dabei stets die Frage, welche Kontrollmechanismen des Bundestages gegenüber der Exekutive greifen — ein Thema, das auch bei der Geldwäsche-Reform im Vordergrund steht.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie die Steuerzahler, die staatliche Bauvorhaben finanzieren. Mittelbar betroffen sind Bundesbedienstete in Ministerien und im Bundeskanzleramt, deren Arbeitsbedingungen und Dienstorte von Standortentscheidungen abhängen. Auch Architektur- und Baufirmen, die auf öffentliche Aufträge angewiesen sind, könnten von einem Moratorium betroffen sein.
Der Antrag wurde am 22. September 2026 eingebracht und muss zunächst in den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Haushaltsausschuss oder den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — überwiesen werden. Nach der Ausschussberatung erfolgt die abschließende Abstimmung im Bundestagsplenum. Da es sich um einen Oppositionsantrag handelt, gilt eine Ablehnung durch die Regierungsmehrheit als wahrscheinlich.
- Moratorium
- Zeitlich befristeter Aufschub oder Stopp einer Maßnahme — hier: Einfrieren aller nicht begonnenen Neubauprojekte des Bundes bis zur abgeschlossenen Prüfung.
- Kunst am Bau
- Gesetzlich verankerte Regelung, nach der ein prozentualer Anteil der Baukosten öffentlicher Gebäude für künstlerische Gestaltung aufgewendet werden soll.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Systematische Analyse, ob ein geplantes Vorhaben das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet und Alternativen ausreichend berücksichtigt wurden.
Was ist ein Neubaumoratorium?
Ein Moratorium ist ein befristeter Stopp: Alle geplanten, aber noch nicht begonnenen Bundesbauten sollen nicht weitergeführt werden, bis eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorliegt.
Wie viel kostet der Kanzleramt-Erweiterungsbau?
Laut Angaben der Bundesregierung werden die Kosten derzeit auf 777 Millionen Euro geschätzt, was 27.650 Euro pro Quadratmeter entspricht.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof am Kanzleramt-Anbau?
Der Bundesrechnungshof bemängelt neun geplante Wintergärten als unnötig kostspielig und sieht einen Überhang von 266 überflüssigen Büroarbeitsplätzen im Neubau.

































































