- Alkoholkosten auf Regierungsflügen nicht zentral erfasst
- Auswertung würde laut Regierung rund 1.004 Stunden erfordern
- Keine Veröffentlichung und keine Regeländerung geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7639 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung stellt Luftfahrzeuge für Dienstreisen von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären, Beamten, Delegationsmitgliedern und weiteren Begleitpersonen bereit. Das Catering auf diesen Flügen — einschließlich alkoholischer Getränke — orientiert sich laut Bundesregierung an den Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt und an der Grundbeladung der Deutschen Lufthansa AG. Die rechtliche Grundlage bilden die Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft vom 10. März 2021 sowie die Erläuterungen vom 19. Mai 2021.
- 1.004 Stunden — Geschätzter Aufwand für manuelle Auswertung aller Cateringrechnungen seit 2021 bis Mitte 2026 laut Bundesregierung.
- 125 Arbeitstage — Entsprechendes Arbeitsvolumen für die angeforderte Kostenauswertung.
- dreistellige Zahl von Aufträgen pro Jahr — Ungefähre Anzahl der jährlichen Einzelaufträge für Catering auf Regierungsflügen seit 2021.
- 10. März 2021 — Datum der geltenden Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs.
Im Detail
Informationen zu Vertragsvolumina können nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Daten nicht zentral erfasst werden und eine händische Auswertung der Vielzahl der einzelnen Aufträge und Rechnungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7639, Antwort zu Frage 3
Alkohol gehört zum Standardangebot auf Regierungsflügen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung — wie viel das den Steuerzahler kostet, kann die Bundesregierung jedoch nicht beziffern. Das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7639 vom 17. August 2026).
Keine zentrale Erfassung der Alkoholkosten
Auf die Frage nach den jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke auf Regierungsflügen in den Jahren 2021 bis 2025 verweist die Bundesregierung auf fehlende zentrale Datenhaltung. Eine händische Auswertung aller Abrechnungen seit 2021 würde nach eigenen Angaben rund 1.004 Stunden und damit etwa 125 Arbeitstage erfordern. Dies stuft die Bundesregierung als unzumutbar ein und beruft sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, Rn. 249). Auch zu Vertragsvolumina für das Catering macht die Bundesregierung keine Angaben — aus dem gleichen Grund.
Alkoholausschank auf Regierungsflügen: Was gilt aktuell?
Laut Bundesregierung orientiert sich der Alkoholausschank auf Regierungsflügen an den Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt. Spezifische interne Richtlinien oder Dienstanweisungen speziell für alkoholische Getränke existieren nicht. Grundlage bilden die allgemeinen Vergabe- und Beschaffungsvorschriften (Bundeshaushaltsordnung, Unterschwellenvergabeordnung). Das Catering wird flugbezogen per Direktauftrag bei auf Flughäfen akkreditierten Dienstleistern beschafft; die Grundbeladung lehnt sich an die Standardbeladung der Deutschen Lufthansa AG an. Alkoholische Getränke sind dabei grundsätzlich verfügbar — eine individuelle Bestellung durch einzelne Ressorts ist nicht erforderlich, da die Beladung standardmäßig erfolgt.
Die Rechnungen der Cateringdienstleister werden an die anforderungsberechtigten Ressorts weitergeleitet, die diese unmittelbar begleichen. In den Bundeshaushaltsplänen sind keine spezifischen Titel für Alkoholausgaben ausgewiesen. Immerhin: Die Rechnungen selbst gliedern alkoholische und nichtalkoholische Getränke gesondert nach Warengruppen auf — eine zentrale Zusammenführung dieser Daten findet jedoch nicht statt.
Keine Veröffentlichung, keine Regeländerung
Auf die Frage, ob künftig Bewirtungskosten für Alkohol gesondert ausgewiesen und veröffentlicht werden sollen, antwortet die Bundesregierung knapp mit „Nein“. Ebenso verneint sie, ob geprüft wurde, den Alkoholausschank vollständig einzustellen, ob Passagiere künftig selbst für Alkohol zahlen sollen, oder ob die Bewirtungsregelungen unter dem Gesichtspunkt gesellschaftlicher Akzeptanz überarbeitet werden. Auch Kritik am Alkoholausschank auf Regierungsflügen sei der Bundesregierung nicht bekannt geworden.
Die Mengensteuerung erfolgt laut Bundesregierung allein durch die Kapazität des Luftfahrzeugs: Durch eine entsprechende Beladung ist die verfügbare Menge an Getränken physisch begrenzt. Eine darüber hinausgehende Mengenkontrolle oder Dokumentation des tatsächlichen Verbrauchs nach Flugbeendigung ist nicht vorgesehen.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer ursprünglichen Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7049) insgesamt 22 Einzelfragen gestellt. Die Bundesregierung beantwortet mehrere davon zusammengefasst und verweist bei einer Vielzahl von Detailfragen jeweils auf die allgemeinen Antworten zu den ersten zwei Fragen. Genaue Aufschlüsselungen nach Ressort, Getränkearten, Reiseanlass oder Flugrouten liefert die Antwort nicht. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort im Namen der gesamten Bundesregierung am 17. August 2026 übermittelt. Einen Überblick über aktuelle haushaltspolitische Fragen bietet auch der Beitrag zum Haushaltskonsolidierungsbericht.
Weiterlesen:
- Modernisierungsagenda Bund: 9,8 Mrd. Euro Entlastung geplant
- Bundesagentur für Arbeit: 23,4 Mrd. Euro Schulden bis 2030
Betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Kosten für das Catering auf Regierungsflügen aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Direkt betroffen sind Ministerien und Ressorts, die als anforderungsberechtigte Stellen die Rechnungen der Cateringdienstleister übernehmen.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen zu Kosten und Vertragsvolumina mit dem Hinweis auf unverhältnismäßigen Aufwand und verweist bei zahlreichen Einzelfragen pauschal auf die Antworten zu Frage 1 und 2. Konkrete Zahlen zu Ausgaben für Alkohol liefert die Antwort nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Regierungsflüge: Alkoholausschank auf Steuerzahlerkosten unter der Lupe →
- Flugbereitschaft
- Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung stellt Regierungsflugzeuge für Dienstreisen von Bundesregierung und Parlament bereit.
- Direktauftrag
- Vergabeverfahren, bei dem ein Auftrag ohne förmliches Ausschreibungsverfahren direkt an einen Dienstleister vergeben wird; zulässig unterhalb bestimmter Schwellenwerte.
- Unterschwellenvergabeordnung
- Regelwerk für öffentliche Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, das einfachere Verfahren als die VOB oder VgV erlaubt.
Gibt es spezielle Vorschriften für Alkohol auf Regierungsflügen?
Laut Bundesregierung gibt es keine spezifischen internen Richtlinien für Alkohol auf Regierungsflügen. Der Umgang richtet sich nach den Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt und allgemeinen Vergabevorschriften.
Wer bezahlt den Alkohol auf Regierungsflügen?
Die Kosten für Catering einschließlich alkoholischer Getränke werden den anforderungsberechtigten Stellen (Ressorts) in Rechnung gestellt und von diesen erstattet.
Werden die Alkoholkosten künftig veröffentlicht?
Nein. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort erklärt, dass sie keine gesonderte Ausweisung und Veröffentlichung der Bewirtungskosten für Alkohol plant.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7639 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































