- 150 bis 430 Mio. Menschen weltweit in Datenarbeit tätig
- Bundesregierung hat keine Zahlen zu Datenarbeitern in Deutschland
- BMAS-Abschlussbericht zu psychischer Gesundheit kommt 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7545 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Datenarbeit — also das Kennzeichnen, Validieren und Moderieren von Daten für KI-Systeme — hat mit dem Aufstieg generativer KI stark zugenommen. Am 15. April 2026 befasste sich der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Bundestages in einem Fachgespräch mit den Arbeitsbedingungen von Data-Labelerinnen und Data-Labelern. Sachverständige berichteten dabei übereinstimmend von niedrigen Löhnen, unbezahlter Arbeitszeit und psychischen Belastungen. Die Fraktion Die Linke hatte die Anfrage (BT-Drs. 21/7119) eingebracht, um Umfang, Beschäftigungsverhältnisse und Gesundheitsschutz in diesem Bereich zu erfragen. TikTok entließ 2025 rund 150 Beschäftigte seiner Berliner Content-Moderation-Abteilung und lagerte die Arbeit an KI und externe Dienstleister aus.
- 150–430 Mio. — Schätzung der Weltbank zur Zahl der weltweit in Datenarbeit Tätigen (2023).
- ca. 250 US-Dollar — Monatsverdienst einer kenianischen Datenarbeiterin laut Angaben im Fachgespräch des Bundestages (April 2026).
- ~150 Entlassungen — TikTok entließ 2025 rund 150 Beschäftigte der Content-Moderation am Berliner Standort.
- 28 Fragen — Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke umfasste 28 Einzelfragen; bei der Mehrheit verwies die Bundesregierung auf fehlende Datenlage.
Im Detail
Datenarbeit wird bisher nicht gesondert in einschlägigen amtlichen Statistiken und Erhebungen erfasst.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7545
Hinter jedem KI-System stehen Menschen, die Trainingsdaten kennzeichnen, validieren und moderieren. Diese Datenarbeit hat mit dem Aufstieg generativer KI und großer Sprachmodelle stark zugenommen — doch die Bundesregierung räumt in BT-Drs. 21/7545 offen ein: Zu Umfang, Beschäftigungsverhältnissen und Gesundheitsrisiken dieser Beschäftigtengruppe in Deutschland liegen ihr kaum eigene Erkenntnisse vor.
Die Fraktion Die Linke hatte die Anfrage (BT-Drs. 21/7119) nach einem Fachgespräch im Bundestag vom 15. April 2026 eingereicht. Sachverständige hatten dort übereinstimmend von niedrigen Löhnen, unbezahlter Arbeitszeit und psychischen Belastungen als durchgängigem Muster in der Branche berichtet. Die Weltbank schätzt die Zahl der weltweit in Datenarbeit Beschäftigten auf 150 bis 430 Millionen Menschen.
Datenarbeit statistisch nicht erfasst
Auf die Fragen nach konkreten Beschäftigtenzahlen, Unternehmensstrukturen, Lohnverhältnissen und Beschäftigungsformen verweist die Bundesregierung durchgehend auf eine zentrale Einschränkung: Datenarbeit wird in amtlichen Statistiken und der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) nicht gesondert erfasst. Eine Änderung dieser Praxis ist aus Gründen des Datenschutzes und der Wirtschaftlichkeit nicht geplant. Auch zu Plattformen, die Crowdwork vermitteln, sowie zu deutschen Unternehmen, die Datenarbeit im In- oder Ausland in Auftrag geben, liegen keine behördlichen Erkenntnisse vor.
Psychischer Gesundheitsschutz: Forschungsstand begrenzt
Zu den psychischen Belastungen in der Datenarbeit gibt es laut Bundesregierung international eine wachsende Zahl von Studien, die auf erhöhte Risiken für Depressionen, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) hinweisen. Für Deutschland existiert bislang nur eine einzige Fallstudie (Kreutzer/Köllner 2020). Standardisierte und kulturübergreifend validierte Messinstrumente fehlen noch. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) befasst sich aktuell mit PTBS und Depressionen in Berufen mit hohen psychosozialen Belastungen — eine Eingrenzung auf Datenarbeiter ist noch nicht erfolgt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, noch im Jahr 2026 den Abschlussbericht zur Politikwerkstatt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ vorzulegen. Parallel erarbeitet der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) eine Arbeitsschutzregel zum Schutz vor psychischen Belastungen.
Was gilt aktuell?
Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, auch im Homeoffice. Für im Ausland tätige Beschäftigte richtet sich die Anwendbarkeit nach dem Territorialitätsprinzip — deutsches Arbeitsschutzrecht greift nicht bei Tätigkeiten außerhalb Deutschlands. Verschwiegenheitsvereinbarungen, die Beschäftigte zeitlich unbegrenzt zum Stillschweigen über alle internen Vorgänge verpflichten, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2024 (8 AZR 172/23) unwirksam. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfasst auch digitale Dienstleistungslieferketten und damit potenziell auch Datenarbeit im Ausland.
Plattformarbeitsrichtlinie und neue Transparenzpflichten
Datenarbeiterinnen und Datenarbeiter, die über digitale Plattformen tätig sind, werden von der EU-Plattformarbeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2831) erfasst, sofern sie die Definition von Plattformtätigen erfüllen. Die Umsetzung dieser Richtlinie soll nach Angaben der Bundesregierung mehr Transparenz über die Zahl der Plattformtätigen bringen. Zur Forderung, Datenarbeit als eigenständigen Ausbildungsberuf anzuerkennen, verweist die Bundesregierung auf die seit August 2020 neu geordneten IT-Berufe, darunter den Fachinformatiker mit den Fachrichtungen Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung. Ein Neuordnungsverfahren könne über die Sozialpartner beantragt werden, wenn der Bedarf belegt ist. Eigene Initiativen plant die Bundesregierung nicht. Einen ähnlich strukturellen Blick auf KfW-Klimastrategie: Fossile Exportgarantien auf dem Prüfstand oder die Frage nach Lohnunterschieden auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigen, wie schwierig amtliche Datenerhebungen bei neuen Arbeitsformen sind.
Weiterlesen:
- Bundesagentur für Arbeit: 23,4 Mrd. Euro Schulden bis 2030
- Schwerbehindertenausweis: 1,9 Mio. Anträge, Wartezeit bis 18 Monate
Betroffen sind Beschäftigte in der Datenarbeit und Content-Moderation — darunter Crowdworkerinnen und Crowdworker, Solo-Selbstständige sowie Festangestellte bei Subunternehmen. Die Weltbank schätzt die Zahl der weltweit in Online- bzw. Datenarbeit Tätigen auf 150 bis 430 Millionen Menschen. Ein erheblicher Teil davon ist auch in Europa tätig; deutsche Unternehmen aus der Automobil-, Pharma- und Technologiebranche vergeben entsprechende Aufträge an Drittunternehmen.
Bei der großen Mehrheit der 28 Fragen verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung und erklärt, keine eigenen Erkenntnisse oder belastbaren Daten zu besitzen. Zu einzelnen Rechtsfragen (Verschwiegenheitsvereinbarungen, Arbeitsschutzgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichten) gibt sie konkrete inhaltliche Antworten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. KI-Datenarbeit: Arbeitsschutz für 150–430 Mio. Beschäftigte weltweit →
- Datenarbeit
- Tätigkeiten wie das Kennzeichnen (Labeln), Validieren, Korrigieren und Moderieren von Daten, auf denen KI-Systeme trainiert werden.
- Content-Moderation
- Überprüfung und Filterung von nutzergenerierten Inhalten auf Online-Plattformen, oft verbunden mit der Sichtung von Gewalt- oder Missbrauchsdarstellungen.
- Crowdwork
- Arbeit, die über digitale Plattformen an eine Vielzahl von oft solo-selbstständigen Personen vergeben wird, häufig ohne festes Anstellungsverhältnis.
Wie viele Datenarbeiter gibt es in Deutschland?
Laut Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Datenarbeit wird in der amtlichen Statistik nicht gesondert erfasst.
Gilt das Arbeitsschutzgesetz für Homeoffice-Datenarbeiter?
Ja, das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Beschäftigten unabhängig vom Tätigkeitsort im Inland. Für im Ausland tätige Personen gilt das Territorialitätsprinzip.
Plant die Bundesregierung neue Regeln für Datenarbeit?
Konkrete Gesetzesinitiativen sind laut Bundesregierung noch nicht geplant, da die Datenlage für geeignete Regelungen nicht ausreicht. Das BMAS prüft weitere Schritte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7545 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































