- 9.663 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 vollzogen
- 258.845 ausreisepflichtige Personen zum 30. Juni 2026 in Deutschland
- 1.346 abgeschobene Minderjährige, davon 16 unbegleitet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7637 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung veröffentlicht halbjährlich Statistiken zu Abschiebungen und Ausreisen auf Anfrage der Fraktion Die Linke. Für das Gesamtjahr 2025 waren laut Vorbemerkung der Fragesteller 22.787 Abschiebungen vollzogen worden — nach 20.084 im Jahr 2024 und 16.430 im Jahr 2023. Das erste Halbjahr 2026 zeigt mit 9.663 vollzogenen Abschiebungen einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahresniveau. Ergänzend reisten im ersten Halbjahr 2026 über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP weitere 9.276 Personen gefördert freiwillig aus.
- 9.663 — Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 insgesamt, davon 8.629 auf dem Luftweg
- 258.845 — Ausreisepflichtige Personen in Deutschland zum 30. Juni 2026 (davon 199.271 mit Duldung)
- 1.346 — Abgeschobene Minderjährige, davon 16 unbegleitete
- 9.276 — Personen, die über REAG/GARP gefördert freiwillig ausgereist sind
- 5.931.000 Euro — Kosten für Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026
Im Detail
Im ersten Halbjahr 2026 wurden 9.663 Abschiebungen vollzogen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7637, S. 2
Im ersten Halbjahr 2026 hat Deutschland 9.663 Abschiebungen vollzogen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7637, veröffentlicht am 17. August 2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die Zahlen zeigen: Der Staat setzt die Ausreisepflicht in erheblichem Umfang durch — gleichzeitig halten sich zum Stichtag 30. Juni 2026 noch 258.845 ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf.
Abschiebungen 2026: Türkei ist häufigstes Zielland
Von den 9.663 Abschiebungen erfolgten 8.629 auf dem Luftweg, 1.002 auf dem Landweg und 32 auf dem Seeweg. Der mit Abstand größte Abflughafen war Frankfurt/Main mit 3.650 abgeschobenen Personen, gefolgt von München (1.262) und Düsseldorf (1.082).
Nach Zielland betrachtet führt die Türkei die Statistik an: 1.384 Personen wurden dorthin abgeschoben. Dahinter folgen Georgien (602), Algerien (391), Spanien (373) und Bulgarien (356). Bei der Differenzierung nach Staatsangehörigkeit ergibt sich ein ähnliches Bild: Die meisten Abgeschobenen besaßen die türkische Staatsangehörigkeit (1.565), gefolgt von georgischer (605), algerischer (537), syrischer (495) und afghanischer Staatsbürgerschaft (478). Dass die Zahlen für Zielland und Staatsangehörigkeit voneinander abweichen, liegt daran, dass Personen nicht zwingend in ihr Herkunftsland abgeschoben werden — etwa bei Dublin-Überstellungen in andere EU-Staaten.
1.346 Minderjährige abgeschoben — 16 davon unbegleitet
Unter den Abgeschobenen befanden sich 1.346 Minderjährige, davon 16 ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Bei den weiblichen Abgeschobenen verzeichnet die Statistik 1.931 Personen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hatte in ihrem Jahresbericht 2025 mehrere Fälle dokumentiert, in denen Abschiebungen aus Sicht der Beobachter problematisch verliefen — darunter Familientrennungen und den Einsatz körperlicher Zwangsmittel bei Kranken. Die Bundesregierung verweist bei Fragen zur Kooperation mit der Nationalen Stelle auf eine frühere Antwort zu BT-Drs. 21/6632.
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und abgebrochene Abschiebungen
Bei 786 Personen kamen im Rahmen von Abschiebungen einschließlich Dublin-Überstellungen Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz. 734 Abschiebungen wurden nach Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen, davon 111 Dublin-Überstellungen. Abschiebungen trotz laufendem Asyl- oder Gerichtsverfahren oder entgegen einer Gerichtsentscheidung sind der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2026 nicht bekannt.
Insgesamt waren 7.615 Beamtinnen und Beamte zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt — 7.194 von der Bundespolizei und 421 von den Länderpolizeien. Die Kosten für die Sicherheitsbegleitung beliefen sich auf 5.931.000 Euro. Im Rahmen von Sammelmaßnahmen wurden 2.390 Personen abgeschoben, davon 2.217 direkt in ihr Heimatland.
Freiwillige Ausreisen und Ausreisepflichtige
Neben den Abschiebungen reisten im ersten Halbjahr 2026 weitere 9.276 Personen über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP gefördert freiwillig aus. Hauptherkunftsländer waren Syrien (2.843) und die Türkei (2.815). Zusätzlich erfasste das Ausländerzentralregister 8.614 mit Ländermitteln geförderte Ausreisen. Mit einer Grenzübertrittsbescheinigung der Bundespolizei reisten 17.892 Personen freiwillig aus.
Trotz dieser Zahlen stieg der Bestand ausreisepflichtiger Personen weiter an. Zum 30. Juni 2026 waren laut Ausländerzentralregister 258.845 Personen ausreisepflichtig — das entspricht einem hohen strukturellen Vollzugsdefizit. Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit 56.604 die meisten Ausreisepflichtigen, gefolgt von Baden-Württemberg (32.199) und Bayern (29.514). Bei 156.951 dieser Personen ist ein abgelehnter Asylantrag gespeichert, von denen 131.019 eine Duldung besitzen. Weitere Einordnungen zu Ausreisepflicht und Duldungspraxis finden sich auch im Artikel Kindesentziehung: Schutzlücken und 497 neue HKÜ-Fälle 2025, der angrenzende Schutzfragen im Migrationskontext behandelt.
Die Bundesregierung verweigerte öffentliche Angaben zu den eingesetzten Fluggesellschaften. Diese wurden als Verschlusssache (VS — Nur für den Dienstgebrauch) eingestuft und dem Parlament gesondert übermittelt. Begründung: Eine öffentliche Nennung könnte die Unternehmen öffentlicher Kritik aussetzen und ihre Bereitschaft gefährden, künftig Abschiebungsflüge durchzuführen. Die Fluggesellschaften würden damit in ihrer durch Artikel 12 Grundgesetz geschützten unternehmerischen Tätigkeit beeinträchtigt.
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Direkt betroffen sind ausreisepflichtige Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland — zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 258.845 Menschen, darunter 156.951 mit abgelehntem Asylantrag. Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit 56.604 die höchste Zahl ausreisepflichtiger Personen, gefolgt von Baden-Württemberg (32.199) und Bayern (29.514).
Die Bundesregierung hat die statistischen Fragen vollständig beantwortet. Die Angaben zu den eingesetzten Fluggesellschaften wurden als Verschlusssache (VS-NfD) eingestuft und dem Parlament nur gesondert übermittelt — mit der Begründung, eine öffentliche Nennung gefährde künftige Rückführungen und berühre Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Abschiebungen 2026: 22.787 Fälle im Vorjahr – Linke fragt nach →
- Dublin-Überstellung
- Rückführung eines Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaat, der nach der Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist. Im ersten Halbjahr 2026 gab es 1.698 solcher Überstellungen.
- REAG/GARP
- Bund-Länder-Förderprogramm für die freiwillige Rückkehr: REAG steht für Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany, GARP für Government Assisted Repatriation Programme.
- Duldung
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, obwohl eine Ausreisepflicht besteht. Von den 258.845 ausreisepflichtigen Personen hielten 199.271 eine Duldung.
Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026?
Laut Bundesregierung wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 9.663 Abschiebungen vollzogen, davon 8.629 auf dem Luftweg.
In welche Länder wurde am häufigsten abgeschoben?
Die meisten Abschiebungen gingen in die Türkei (1.384), gefolgt von Georgien (602), Algerien (391), Spanien (373) und Bulgarien (356).
Wie viele ausreisepflichtige Personen leben in Deutschland?
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren laut Ausländerzentralregister 258.845 Personen ausreisepflichtig, davon 199.271 mit einer Duldung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7637 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































