- 406.024 Euro BMZ-Mittel für Kleinbergbau-Projekt in Uganda 2016–2019
- Über 30.000 Personen durch das Projekt erreicht
- Evaluierung bestätigt signifikante Einkommensverbesserung der Zielgruppen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7623 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das BMZ vergibt Zuwendungen an kirchliche und zivilgesellschaftliche Träger über sogenannte Globalbewilligungen. Dabei entscheiden die Träger — wie hier die EZE — eigenständig über Projektauswahl und Mittelverwendung innerhalb der geltenden Förderrichtlinien. Das konkrete Projekt zielte auf zwei ökologisch vulnerable Regionen: die Fischergemeinden am Viktoriasee (Distrikt Mayuge) sowie die Bergbaugebiete in Karamoja, beide mit erheblichen Umweltproblemen durch nicht nachhaltige Ressourcennutzung. Das BMZ übt ein Kontroll- und Prüfmandat aus, ohne inhaltlich in die Projektarbeit einzugreifen.
- 406.024,50 Euro — Gesamtfördersumme des BMZ für das Uganda-Projekt von Oktober 2016 bis Dezember 2019.
- über 30.000 Personen — Reichweite des Projekts laut Bundesregierung in Karamoja und am Viktoriasee.
- bis zu 50.000 Euro — Eigenmittel des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE) als Kofinanzierung.
- 3 Jahre, 3 Monate — Projektlaufzeit von Oktober 2016 bis Dezember 2019.
Im Detail
Die Evaluierung bestätigt, dass das Projekt durch Einkommensdiversifizierung, Produktivitätssteigerung und verbesserte Marktzugänge die wirtschaftliche Situation der Zielgruppen signifikant verbessert hat.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7623, Antwort zu Frage 13
Kleinschürfer in der nordostugandischen Region Karamoja und Fischerfamilien am Viktoriasee standen im Mittelpunkt eines deutschen Entwicklungshilfeprojekts, das das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Oktober 2016 bis Dezember 2019 mit insgesamt 406.024,50 Euro förderte. Die Bundesregierung hat am 14. August 2026 auf 19 Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7441) geantwortet und dabei Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse des abgeschlossenen Vorhabens dargelegt (BT-Drs. 21/7623).
Entwicklungshilfe Uganda: Ziele und Umsetzung
Das Projekt verfolgte laut Bundesregierung das Ziel, wirtschaftliche Entwicklung in von Armut betroffenen ugandischen Gemeinden zu stabilisieren und zu fördern — unter der Maßgabe nachhaltiger Ressourcennutzung. Konkret wurden Schulungen zu sicherem und umweltgerechtem Bergbau, nachhaltiger Fischerei, Landwirtschaft und Agroforstwirtschaft angeboten. Hinzu kamen Business- und Finanztrainings sowie Unterstützung bei Vermarktung und Wertschöpfung. In der Fischerei förderte das Projekt die Einrichtung von Fischbrutgebieten, den Bau von Fischteichen und die Verbesserung von Nachernteverfahren. Im Bergbaubereich lag der Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Bergbaugruppen und dem Einsatz gegen gefährliche Praktiken wie die Quecksilberverwendung sowie gegen Entwaldung.
Umgesetzt wurde das Vorhaben durch die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE), die im Rahmen einer sogenannten Globalbewilligung tätig wurde. Das bedeutet: Die EZE entscheidet eigenständig und ohne politische Einflussnahme des BMZ über Partnerorganisationen, thematische Schwerpunkte und Mittelverwendung. Die Bundesregierung betont, die EZE sei keine Durchführungsorganisation des BMZ und handele nach eigenen Kriterien im Rahmen der Förderrichtlinie. Für Verwaltungs-, Personal- und Reisekosten der EZE selbst wurden demnach keine Bundesmittel eingesetzt. Ergänzend brachte das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) Eigenmittel von bis zu 50.000 Euro ein.
Über 30.000 Menschen erreicht — Evaluierung positiv
Insgesamt wurden nach Angaben der Bundesregierung über 30.000 Personen durch das Projekt erreicht — in Fischergemeinden am Viktoriasee und in weiteren Gemeinden in Karamoja. Eine unabhängige Evaluierung gemäß den Leitlinien zur wirkungsorientierten Erfolgskontrolle kam zu dem Ergebnis, dass das Projekt durch Einkommensdiversifizierung, Produktivitätssteigerung und verbesserte Marktzugänge die wirtschaftliche Situation der Zielgruppen signifikant verbessert hat. Die während der Projektlaufzeit eingeführten Regelungen zur Vermeidung schädlicher Bergbaupraktiken und zur nachhaltigen Fischerei haben nach Auskunft der Bundesregierung auch nach Projektende Bestand.
Ökologischer Kontext beider Projektregionen
Das Projekt wirkte in zwei ökologisch belasteten Räumen. Im Distrikt Mayuge am Viktoriasee waren Land- und Wasserressourcen durch nicht nachhaltige Fischerei, Sandabbau, Entwaldung, die Umwandlung von Feuchtgebieten, Bodendegradation und Verschmutzung beeinträchtigt. In Karamoja dominierten unsachgemäße Bergbaupraktiken, Entwaldung, nicht rekultivierte Abbauflächen und Quecksilberverwendung als zentrale Umweltprobleme. Das Projekt setzte gezielt bei der Veränderung von Praktiken auf Ebene der lokalen Ressourcennutzer an und kooperierte dabei mit ugandischen Behörden: dem Energieministerium (MEMD), dem Amt für geologische Erkundung und Bergbau, der National Forestry Authority (NFA), der National Environment Management Authority (NEMA) sowie lokalen Verwaltungen.
Transparenz und offene Fragen zur Mittelvergabe
Die AfD-Fraktion hatte unter anderem gefragt, nach welchen Kriterien die Projektauswahl und -bewilligung erfolgten und welche fachlichen Prüfungen vor der Förderentscheidung stattfanden. Die Bundesregierung beantwortete diese Fragen (6 bis 8) zusammengefasst mit einem pauschalen Verweis auf ihre Vorbemerkung zur Funktionsweise der Globalbewilligung — konkrete Auswahlkriterien oder Prüfschritte wurden nicht im Detail dargelegt. Ähnlich verfuhr die Antwort bei der Frage nach der konkreten Rolle der EZE bei Planung und Mittelverwendung. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Projektausgaben nach Kategorien bleibt damit offen. Das Transparenzportal des Bundes weist die Ausgaben nach Jährlichkeit aus, weshalb die Mittel kumuliert überwiegend für das Jahr 2019 erscheinen, obwohl das Projekt bereits 2016 begann.
Entwicklungshilfe über kirchliche Träger ist ein wiederkehrendes Thema parlamentarischer Kontrolle. Wie andere Förderprojekte des BMZ steht auch dieses Vorhaben im Kontext der deutschen humanitären Hilfe und ihrer Kontrollmechanismen. Fragen zur Verwendung von Haushaltsmitteln finden sich auch im Rahmen der aktuellen Haushaltsdebatten, etwa zur Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt 2027.
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Direkt betroffen waren Kleinschürfer in der Region Karamoja sowie Fischerfamilien am Viktoriasee in Uganda. Insgesamt wurden nach Angaben der Bundesregierung über 30.000 Personen durch das Projekt erreicht. Mittelbar betroffen ist der deutsche Steuerzahler, aus dessen Mitteln das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Förderung finanziert hat.
Die Fragen 6 bis 8 zu entwicklungspolitischen Zielsetzungen, Auswahlkriterien und fachlichen Prüfungen wurden zusammengefasst und pauschal auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, ohne inhaltliche Detailantwort. Ebenso verweist die Antwort zu Frage 17 auf die Vorbemerkung. Bei der Kostenaufschlüsselung (Frage 15) wird ebenfalls auf die Vorbemerkung verwiesen; konkrete Zahlen fehlen hier weitgehend.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Entwicklungshilfe Uganda: 406.000 Euro für Kleinbergbau-Projekt →
- Globalbewilligung
- Ein Förderinstrument, bei dem das BMZ einem Träger einen Gesamtbetrag bewilligt, über dessen Verwendung der Träger im Rahmen der Förderrichtlinien eigenständig entscheidet.
- IATI
- International Aid Transparency Initiative — ein internationaler Standard zur transparenten Berichterstattung über Entwicklungshilfemittel, auf den das deutsche Transparenzportal des BMZ zurückgreift.
- Agroforstwirtschaft
- Eine Landnutzungsform, bei der Bäume und Sträucher gezielt mit landwirtschaftlichen Kulturen oder Tierhaltung kombiniert werden, um Erträge zu verbessern und Böden zu schützen.
Wie hoch war die Förderung für das Uganda-Projekt?
Das BMZ förderte das Projekt mit insgesamt 406.024,50 Euro im Zeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2019.
Wer hat das Projekt in Uganda umgesetzt?
Die Durchführung lag bei der Evangelischen Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE), die eigenständig und ohne politische Einflussnahme des BMZ agierte.
Was hat das Projekt konkret erreicht?
Laut einer unabhängigen Evaluierung verbesserte das Projekt durch Einkommensdiversifizierung, Produktivitätssteigerung und bessere Marktzugänge die Lage der Zielgruppen signifikant. Über 30.000 Personen wurden erreicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7623 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































