- Alle deutschen AKW haben Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen erhalten
- Reaktordruckbehälter von Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim II noch in Einbaulage
- Atomgesetz schreibt unverzüglichen Abbau vor — Stopp erfordert Gesetzesänderung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7609 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat in den Jahren 2002, 2011 und 2022 in mehreren Schritten den Atomausstieg beschlossen. Die letzten drei Kernkraftwerke — Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim II — wurden im April 2023 abgeschaltet. Seit dem 15. April 2023 ist für alle deutschen Atomkraftwerke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen. Alle Anlagen verfügen inzwischen über Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen nach Atomgesetz. Die Debatte über eine mögliche Reaktivierung hält politisch an, zuletzt auch im Kontext eines 2. Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Umstände des deutschen Atomausstiegs in der 20. Wahlperiode.
- 10 Standorte — haben zwischen dem 8. Dezember 2021 und dem 30. Juli 2026 neue Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen erhalten (u. a. Brunsbüttel, Krümmel, Brokdorf, Grohnde, Emsland, Isar 2, Neckarwestheim II).
- 15. April 2023 — Stichdatum, ab dem für alle deutschen Kernkraftwerke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist.
- Ca. 97 Prozent — Anteil der Abbaumasse pro AKW, der nicht oder kaum radioaktiv ist und freigegeben werden kann.
- Rund 5 Mio. Megagramm — Gesamte aus allen deutschen AKW-Abbauprojekten erwartete freizugebende Masse über die gesamte Abbauzeit.
- 29 Fragen — hat die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7394 gestellt; mehrere Fragenblöcke wurden zusammengefasst beantwortet.
Im Detail
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen zur Wiederinbetriebnahme von Atomkraftwerken. Eine Analyse zur Wiederinbetriebnahme bereits stillgelegter Atomkraftwerke wurde vom Bundesumweltministerium weder durchgeführt noch wurde eine derartige Analyse beauftragt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7609, S. 4
Der Rückbau der deutschen Kernkraftwerke schreitet planmäßig voran — und macht eine Reaktivierung technisch wie rechtlich zunehmend schwieriger. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7609, 12. August 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Auf 29 Detailfragen zum Rückbaustand und zu Reaktivierungsvoraussetzungen antwortet das Bundesumweltministerium überwiegend mit Verweisen auf das laufende Atomrecht und lehnt eigene Analysen zur Wiederinbetriebnahme ausdrücklich ab.
Atomkraftwerk-Rückbau: Wo stehen die Anlagen?
Laut Bundesregierung haben alle deutschen Atomkraftwerke inzwischen eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erhalten, und der Abbau hat begonnen. Die drei zuletzt abgeschalteten KWU-Konvoi-Anlagen — Emsland (KKE), Isar 2 (KKI 2) und Neckarwestheim II (GKN II) — befinden sich in einem frühen Rückbaustadium: Die Reaktorkerne wurden entladen, die Reaktordruckbehälter befinden sich noch in Einbaulage, und erste Komponenten wie Rohrleitungen oder Turbinenteile werden demontiert. Kernbrennstofffreiheit ist für diese Standorte noch nicht erreicht.
Weiter fortgeschritten sind die sogenannten KWU-Vor-Konvoi-Anlagen: Grafenrheinfeld (KKG) und Philippsburg 2 befinden sich bereits in fortgeschrittenen Demontagephasen. Dort werden Großkomponenten wie Reaktordruckbehälter, Dampferzeuger und Primärkreislaufkomponenten demontiert; die Kühltürme wurden bereits abgerissen. Bei Grohnde und Brokdorf stehen noch vorbereitende Maßnahmen im Vordergrund. In Gundremmingen (KRB B und C) werden unterschiedliche Rückbaustrategien verfolgt: In KRB C wurden Generatoren, Turbinen sowie Pumpen abgebaut, in KRB B mit der Demontage von Einbauten des Reaktordruckbehälters begonnen.
Was gilt aktuell nach dem Atomgesetz?
§ 7 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) schreibt vor, dass Kernkraftwerke nach endgültiger Abschaltung unverzüglich stillzulegen und abzubauen sind. Abbaumaßnahmen, die keiner Genehmigung bedürfen, sind ohne Verzug vorzunehmen. Für einen Stopp des laufenden Rückbaus müsste das Atomgesetz geändert werden — eine politische Entscheidung, die die aktuelle Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht plant. Seit dem 15. April 2023 ist für alle deutschen Kernkraftwerke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen.
Keine Reaktivierungsanalyse — Regierung verweist auf Spekulationsverbot
Die AfD-Fraktion hatte unter Verweis auf eine Studie der Radiant Energy Group gefragt, welche technischen Maßnahmen für eine Reaktivierung erforderlich wären und welchen Kosten- und Zeitrahmen die Bundesregierung für realistisch hält. Die Bundesregierung lehnt Antworten auf diese Fragen ab: Eine Analyse zur Wiederinbetriebnahme sei weder durchgeführt noch beauftragt worden. Dies sei auch keine gesetzliche Aufgabe der Bundesregierung. Gespräche mit Betreibern zu einem möglichen Rückbaustopp oder einer Reaktivierung hat es in der laufenden Legislaturperiode nach Angaben der Bundesregierung nicht gegeben.
Zur Frage, ob es internationale Beispiele erfolgreicher Reaktivierungen aus der Stilllegung gibt, antwortet die Bundesregierung klar: Weltweit sei kein Atomkraftwerk bekannt, bei dem eine Wiederinbetriebnahme aus der Stilllegung in den Leistungsbetrieb erfolgreich abgeschlossen wurde. Der internationale Begriff der Stilllegung sei zwar weiter gefasst als der deutsche — das internationale Interesse an Reaktivierungen beziehe sich auf Anlagen, bei denen noch keine wesentlichen Abbaumaßnahmen erfolgt seien.
Kosten und Fachpersonal: Datenlücken
Zu den bislang angefallenen Rückbaukosten je Standort liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Standortspezifische Kostendaten für noch ausstehende Rückbaumaßnahmen unterliegen der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsdaten; aggregierte Daten finden sich im Transparenzbericht der Bundesregierung für das Geschäftsjahr 2024 (BT-Drs. 21/3030 vom 21. November 2025). Ebenso wenig existieren laut Bundesregierung Maßnahmen zum Erhalt kerntechnischer Fachkompetenz mit Blick auf eine mögliche Reaktivierung — da ein solcher Wiedereinstieg nicht beschlossen sei.
Die Gesamtabbaumasse eines Kernkraftwerks (Kontrollbereich einschließlich Gebäude) liegt laut Bundesregierung in einer Größenordnung von 200.000 Megagramm. Davon sind rund 97 Prozent nicht oder kaum radioaktiv und werden freigegeben. Die gesamte aus allen deutschen AKW-Abbauprojekten zu erwartende freizugebende Masse beläuft sich auf abgeschätzt rund 5 Millionen Megagramm — verglichen mit dem jährlichen Gesamtaufkommen mineralischer Abfälle in Deutschland eine vergleichsweise geringe Menge.
Die politische Debatte über Kernenergie und Strompreise in Deutschland ist damit parlamentarisch nicht beendet. Ob und wie der Atomkraftwerk-Rückbau mit der Haushaltslage der Bundesregierung zusammenhängt, ist ein gesondertes Thema. Im Kontext der Energiepolitik verweist das Thema auch auf Fragen der Infrastrukturüberwachung in Deutschland.
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Betroffen sind Stromverbraucher in Haushalten und der Industrie, die von der Frage nach künftigen Stromerzeugungskapazitäten und Strompreisen abhängen. Unmittelbar betroffen sind auch die Betreibergesellschaften der ehemaligen Kernkraftwerke, deren Rückbaukosten vertraulich behandelt werden, sowie hochspezialisiertes kerntechnisches Fachpersonal, für das laut Bundesregierung kein Kompetenzerhaltsprogramm existiert.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zum Rückbaustand nur auf allgemeiner Ebene und verweist darauf, dass das Bundesumweltministerium die Detailinformationen für seine Aufsichtsaufgaben nicht im erfragten Umfang benötigt. Fragen zu Kosten (Fragen 19, 21) werden mit Verweis auf fehlende Informationen oder Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsdaten nicht beantwortet. Fragen zur Reaktivierung werden systematisch abgelehnt mit dem Hinweis, dies sei keine gesetzliche Aufgabe der Bundesregierung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Kernkraft-Reaktivierung: 29 Fragen zum Rückbaustand deutscher AKW →
- Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG)
- Behördliche Genehmigung nach § 7 Absatz 3 Atomgesetz, die Betreibern erlaubt, ein Kernkraftwerk planmäßig stillzulegen und rückzubauen. Sie ist Voraussetzung für alle wesentlichen Abbrucharbeiten.
- Reaktordruckbehälter (RDB)
- Der stählerne Druckbehälter, der den Reaktorkern eines Kernkraftwerks umschließt. Er ist eine der zentralen und am stärksten aktivierten Großkomponenten, deren Demontage besonders aufwendig ist.
- KWU-Konvoi-Anlagen
- Drei baugleich konzipierte Kernkraftwerke (Emsland, Isar 2, Neckarwestheim II), die von Kraftwerk Union (KWU) nach einem standardisierten Konzept errichtet wurden und zuletzt bis April 2023 in Betrieb waren.
Welche AKW befinden sich im fortgeschrittensten Rückbau?
Grafenrheinfeld und Philippsburg 2 befinden sich laut Bundesregierung in fortgeschrittenen Demontagephasen, bei denen Großkomponenten wie Reaktordruckbehälter und Dampferzeuger bereits demontiert werden. Bei diesen Anlagen wurden auch die Kühltürme bereits abgerissen.
Könnte das Atomgesetz eine Reaktivierung ermöglichen?
Nein, ohne Gesetzesänderung nicht. § 7 Absatz 3 AtG schreibt vor, dass Atomkraftwerke nach Beendigung des Leistungsbetriebs unverzüglich stillzulegen und abzubauen sind. Für einen Abbaustopp müsste das Atomgesetz geändert werden.
Hat die Regierung Kosten für den bisherigen Rückbau ermittelt?
Nein. Zu den bislang angefallenen Rückbaukosten je Standort liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Aggregierte Kostendaten für noch ausstehende Rückbaumaßnahmen finden sich im Transparenzbericht (BT-Drs. 21/3030).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7609 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































