- Nettokreditaufnahme 2027 beträgt 118,7 Milliarden Euro
- Sondervermögen Bundeswehr und Infrastruktur werden separat aufgestellt
- Wertgrenzen für Haushaltsausschuss-Beteiligung erstmals seit 1992 angepasst
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7300 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Gemäß § 11 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ist die Bundesregierung verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen und diesen dem Bundestag als Gesetzentwurf vorzulegen. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (BT-Drs. 21/7300) wurde von der Bundesregierung beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Gegenüber dem Haushaltsgesetz 2026 enthält der Entwurf unter anderem eine Erhöhung des Gewährleistungsrahmens für entwicklungspolitische Vorhaben sowie die erstmalige Anpassung von Wertgrenzen für die Einbindung des Haushaltsausschusses seit 1992.
- 118.727 Mio. Euro — Geplante Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt 2027, entspricht dem nach Schuldenregel zulässigen Betrag.
- 130.059 Mio. Euro — Veranschlagte Ausgaben der Bereichsausnahme (insbesondere Verteidigung), die nicht auf die reguläre Schuldengrenze angerechnet werden.
- 1.014,71 Mrd. Euro — Gesamtrahmen für staatliche Gewährleistungen (Bürgschaften, Garantien), zu dem das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt wird.
- 4 Mrd. Euro — Liquiditätshilfenrahmen für den Gesundheitsfonds nach § 271 SGB V.
- 12 Mrd. Euro — Liquiditätshilfenrahmen für die Bundesagentur für Arbeit nach § 364 SGB III.
Im Detail
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2027 sieht eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 118.727 Millionen Euro vor. Die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts 2027 entspricht damit der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme und der Erhöhung aufgrund der Bereichsausnahme.
— Begründung BT-Drs. 21/7300, Abschnitt V
Mit der Drucksache 21/7300 hat die Bundesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (HG 2027) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Das Gesetz stellt den Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2027 in Einnahmen und Ausgaben fest und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes fest. Die geplante Nettokreditaufnahme beträgt 118.727 Millionen Euro – ein Betrag, der laut Begründung der Drucksache exakt dem nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässigen Rahmen entspricht.
Bundeshaushalt 2027: Aufbau und Kernzahlen
Der Bundeshaushalt 2027 gliedert sich in den regulären Haushaltsplan und mehrere Sondervermögen mit eigenen Wirtschaftsplänen. Neben dem Kernhaushalt werden separate Wirtschaftspläne für das Sondervermögen Bundeswehr, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, den Klima- und Transformationsfonds sowie den Aufbaufonds Aufbauhilfe 2021 aufgestellt. Diese Sondervermögen verfügen teilweise über eigene Kreditermächtigungen, die im Gesamtplan nachrichtlich ausgewiesen werden. Der Bundeshaushalt 2027 enthält außerdem einen Gewährleistungsrahmen von insgesamt rund 1.014,71 Milliarden Euro, zu dem das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt wird – etwa für Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Schuldenregel: Bereichsausnahme für Verteidigung
Die Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro setzt sich aus der regulären Kreditaufnahme und der sogenannten Bereichsausnahme zusammen. Laut Drucksache sind für die Bereichsausnahme – vor allem Verteidigungsausgaben – insgesamt 130.059 Millionen Euro veranschlagt. Davon wird ein Betrag in Höhe von 1 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres (44.698 Mio. Euro) abgezogen, sodass 85.361 Millionen Euro bei der Schuldenregel nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung basiert auf dem Artikel 115-Gesetz und ermöglicht es, Verteidigungsausgaben oberhalb der regulären verfassungsrechtlichen Kreditgrenze zu finanzieren. Das Thema hat angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa erhebliche politische Bedeutung – auch im Kontext der laufenden Debatten über staatliche Investitionen.
Was gilt aktuell?
Ohne verabschiedetes Haushaltsgesetz gilt nach der Bundeshaushaltsordnung eine vorläufige Haushaltsführung. Mit dem Haushaltsgesetz 2027 erhält die Bundesverwaltung die rechtliche Grundlage, Ausgaben zu leisten, Kredite aufzunehmen und Verpflichtungsermächtigungen einzugehen. Das Haushaltsgesetz ist ein Jahresgesetz und gilt daher ausschließlich für das Haushaltsjahr 2027.
Änderungen gegenüber dem Haushaltsgesetz 2026
Die Begründung der Drucksache nennt drei wesentliche Neuerungen gegenüber dem Vorjahr: Erstens wird der Gewährleistungsrahmen für entwicklungspolitische Vorhaben der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und KfW-Förderkredite um insgesamt 2 Milliarden Euro angehoben. Zweitens werden die Wertgrenzen für die Beteiligung des Haushaltsausschusses an über- und außerplanmäßigen Ausgaben angepasst – diese Grenzen galten laut Drucksache seit mindestens 1992 unverändert und werden nun erstmals der Inflation und dem gewachsenen Haushaltsvolumen angepasst. Drittens schafft eine neue Regelung zur Haushaltsflexibilisierung (§ 7 Absatz 13) Anreize für ein verbessertes Forderungsmanagement der Bundesbehörden.
Liquiditätshilfen und Rentenversicherung
Das Haushaltsgesetz 2027 setzt auch die Rahmenbedingungen für staatliche Liquiditätshilfen fest. Die Bundesagentur für Arbeit kann Liquiditätshilfen bis zu 12 Milliarden Euro in Anspruch nehmen; der Gesundheitsfonds erhält einen Liquiditätshilfenrahmen von bis zu 4 Milliarden Euro. Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung werden in zwölf gleichen Monatsraten ausgezahlt – eine Regelung, die die Finanzlage der Rentenversicherung stabilisieren soll. Fragen zur langfristigen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme stehen regelmäßig im Zentrum der parlamentarischen Haushaltsdebatten.
Stellenplanung und Personalbewirtschaftung
Das Haushaltsgesetz 2027 enthält umfangreiche Regelungen zur Planstellen- und Stellenbewirtschaftung im Bundesdienst. Im Haushaltsjahr 2027 sind im Bundeshaushaltsplan ausgebrachte Planstellen und Stellen in einem finanziellen Umfang einzusparen, der dem Wegfall von 2 Prozent dieser Stellen entspricht. Ausgenommen sind unter anderem Organe der Rechtspflege, die Bundespolizei sowie das Bundeskriminalamt. Gleichzeitig ermächtigt das Gesetz das Bundesministerium der Finanzen, bei unabweisbarem Bedarf neue Planstellen auszubringen, sofern der Haushaltsausschuss zustimmt.
Weitere Regelungen betreffen den Schutz vor Terrorismusfinanzierung: Das Gesetz schreibt ausdrücklich fest, dass Bundesmittel nicht zur Finanzierung von Terroraktivitäten eingesetzt werden dürfen und dies kontinuierlich geprüft wird – eine Bestimmung, die laut Begründung bereits im Haushaltsgesetz 2024 verankert wurde. Hintergründe zu ähnlichen Fragen diskutiert auch der Beitrag zur humanitären Hilfe und dem Risiko indirekter Terrorfinanzierung.
Weiterlesen:
Der Bundeshaushalt 2027 betrifft alle Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler sowie alle Empfänger staatlicher Leistungen – von Rentnern über Bundesbehörden-Beschäftigte bis hin zu Zuwendungsempfängern wie Forschungseinrichtungen und Kommunen. Besondere Relevanz hat der Haushalt für Bereiche Verteidigung, Infrastruktur, Soziales und internationale Entwicklungszusammenarbeit.
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7300) liegt dem Deutschen Bundestag vor. Als nächste Schritte stehen die erste Lesung im Plenum, die Ausschussberatungen – federführend im Haushaltsausschuss – sowie die abschließenden Lesungen und die Abstimmung im Plenum aus. Nach Verabschiedung durch den Bundestag ist der Bundesrat zu beteiligen. Das Haushaltsgesetz gilt gemäß seiner Befristung nur für das Haushaltsjahr 2027.
- Nettokreditaufnahme
- Die Nettokreditaufnahme gibt an, wie viel der Staat mehr leiht, als er im selben Jahr tilgt. Sie ist der zentrale Maßstab der Schuldenregel des Grundgesetzes.
- Bereichsausnahme
- Bestimmte Ausgaben – vor allem für Verteidigung – dürfen laut Artikel 115-Gesetz zusätzlich zur regulären Schuldengrenze kreditfinanziert werden und bleiben bei der Schuldenregelberechnung gesondert berücksichtigt.
- Sondervermögen
- Haushaltsrechtlich getrennte Fonds des Bundes mit eigenen Wirtschaftsplänen und teils eigener Kreditermächtigung, z. B. das Sondervermögen Bundeswehr oder der Klima- und Transformationsfonds.
Was ist die Schuldenregel und gilt sie hier?
Die Schuldenregel des Grundgesetzes (Artikel 115) begrenzt die Nettokreditaufnahme. Laut Drucksache entspricht die geplante Kreditaufnahme von 118,7 Mrd. Euro genau dem nach der Schuldenregel zulässigen Betrag – einschließlich der sogenannten Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben.
Was sind die Sondervermögen im Haushalt 2027?
Der Haushalt 2027 umfasst separate Wirtschaftspläne für das Sondervermögen Bundeswehr, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, den Klima- und Transformationsfonds sowie den Aufbaufonds Aufbauhilfe 2021.
Was ändert sich gegenüber dem Haushaltsgesetz 2026?
Laut Begründung werden der Gewährleistungsrahmen für Entwicklungsfinanzierung um 2 Mrd. Euro erhöht und die seit 1992 unveränderten Wertgrenzen für die Beteiligung des Haushaltsausschusses an die aktuelle Inflation angepasst.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7300 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































