Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8224 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Queerfeindliche Straftaten seit 2010 laut BKA nahezu verzehnfacht
- Beim Berliner CSD 2026 wurde 1 Mensch getötet, 31 verletzt
- 31 Fragen zu GG-Reform, Aktionsplan und Sicherheitskonzepten
Hintergrund
Laut BKA-Lagebericht hat sich die Zahl queerfeindlicher Straftaten in Deutschland seit 2010 nahezu verzehnfacht. Die Amadeu-Antonio-Stiftung dokumentierte für 2025, dass bei nahezu jedem zweiten CSD in Deutschland Angriffe oder Störungen stattfanden, wobei fast die Hälfte rechtsextremen Tätern zugeordnet werden konnte. Der Anschlag auf den Berliner CSD 2026, bei dem ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt wurden, bildet den unmittelbaren Anlass für die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8224 vom 25. September 2026. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält laut Drucksache auf Seite 104 das Bekenntnis zum Schutz queeren Lebens vor Diskriminierung.
- Nahezu verzehnfacht seit 2010 — So stark sind queerfeindliche Straftaten laut BKA-Lagebericht in Deutschland gestiegen.
- 1 Toter, 31 Verletzte — Bilanz des Anschlags auf den Berliner CSD 2026, der Anlass der Anfrage ist.
- Nahezu jeder zweite CSD 2025 — Bei so vielen CSD-Veranstaltungen kam es laut Amadeu-Antonio-Stiftung zu Angriffen oder Störungen, fast die Hälfte durch rechtsextreme Täter.
- 31 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8224 zu Schutz und Antidiskriminierung queerer Menschen.
Im Detail
Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können.
— Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD, S. 104, zitiert in BT-Drs. 21/8224
Ein tödlicher Anschlag auf den Berliner CSD 2026, bei dem ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt wurden, bildet den Ausgangspunkt einer umfangreichen Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Die am 25. September 2026 als BT-Drs. 21/8224 eingegangene Anfrage umfasst 31 Fragen zu Sicherheitskonzepten, rechtlicher Gleichstellung und der Finanzierung von Präventionsprogrammen für LSBTIQ*-Personen.
Queerfeindliche Gewalt auf Rekordniveau
Die Anfrage verweist auf den BKA-Lagebericht, dem zufolge sich die Zahl queerfeindlicher Straftaten in Deutschland seit 2010 nahezu verzehnfacht hat. Die Amadeu-Antonio-Stiftung dokumentierte für das Jahr 2025, dass es bundesweit bei nahezu jedem zweiten CSD zu Angriffen oder Störungen kam — fast die Hälfte dieser Angriffe konnte rechtsextremen Tätern zugeordnet werden. Vor diesem Hintergrund sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller den Berliner CSD-Anschlag als Teil eines anhaltenden Musters zunehmender Gewalt gegen queere Menschen.
Grundgesetzänderung und Aktionsplan im Fokus
Zu den zentralen politischen Fragen der Anfrage gehört, ob die Bundesregierung die Initiative des Bundesrates zur Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ unterstützt. Diese Initiative würde queere Personen ausdrücklich auf Verfassungsebene vor Diskriminierung schützen. Aus den Regierungsparteien, darunter der SPD, war laut Drucksache im Nachgang des Berliner CSDs erneut Unterstützung für diese Grundgesetzänderung geäußert worden. Die Grünen fragen zudem nach der Fortführung und finanziellen Ausstattung des Nationalen Aktionsplans „Queer leben“ für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Im Kontext der laufenden Diskussionen über Deradikalisierungsförderung ist die Frage nach nachhaltiger Finanzierung von Präventionsstrukturen besonders relevant.
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unter Druck
Mehrere Fragen betreffen das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das Aufklärungsprojekte gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und zur Förderung von Vielfalt fördert. Die Anfrage thematisiert die angekündigte Neuausrichtung des Programms: Bundesministerin Karin Prien hatte erklärt, „Vielfalt“ nicht mehr als übergeordnetes staatliches Förderziel zu verankern. Die Grünen fragen, ob die Bundesregierung angesichts des CSD-Anschlags an dieser Schwerpunktverschiebung festhält. Zugleich wird gefragt, wie sichergestellt wird, dass bewährte Beratungs- und Präventionsstrukturen durch die geplante Evaluation und Kürzung des Programms nicht wegfallen oder unterbrochen werden.
Sicherheit bei Pride-Veranstaltungen und Online-Dating
Die Anfrage erkundigt sich nach konkreten Sicherheitsmaßnahmen für künftige CSDs und queere Veranstaltungen, einschließlich einer möglichen finanziellen Unterstützung der Träger. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung plant, jährlich vor Beginn der Pride-Saison gemeinsam mit Sicherheitsbehörden und Veranstaltenden Sicherheitsstrategien zu erarbeiten. Ein weiterer Themenkomplex betrifft queerfeindliche Straftaten im Zusammenhang mit Dating-Plattformen und Dating-Apps. Die Bundesregierung soll Zahlen zu solchen Straftaten aus den vergangenen fünf Jahren nach Jahren, Bundesländern und Deliktsgruppen aufgeschlüsselt liefern. Auch die Frage nach digitaler Sicherheit im queeren Kontext gewinnt damit an parlamentarischem Gewicht.
Gleichstellung von Regenbogenfamilien und Versorgungsstrukturen
Neben dem Schutz vor Gewalt thematisiert die Anfrage auch bestehende rechtliche Diskriminierungen: Die Bundesregierung wird gefragt, welche familienrechtlichen Schritte zur Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht geplant sind. Weitere Fragen betreffen die langfristige Finanzierung queerer Jugend- und Beratungsstrukturen wie des Jugendnetzwerks Lambda, hauptamtliche LSBTIQ*-Ansprechpersonen bei der Bundespolizei sowie bundesweite Standards für die Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz zu queerfeindlicher Hasskriminalität. Die Einrichtung einer bundesweiten Meldestelle für queerfeindliche Straftaten ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Wie der Frauenanteil bei BKA und Bundespolizei zeigt, bestehen bei Sicherheitsbehörden strukturelle Lücken, die auch beim Umgang mit queeren Themen eine Rolle spielen können.
Die Bundesregierung ist nach den Regeln der Geschäftsordnung des Bundestages zur schriftlichen Beantwortung verpflichtet. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
Betroffen sind LSBTIQ*-Personen in Deutschland, insbesondere trans, inter und nicht-binäre Menschen, die laut Drucksache überdurchschnittlich häufig von Gewalt und diskriminierenden Übergriffen betroffen sind. Darüber hinaus betrifft die Anfrage queere Jugendliche, Besucher von CSD-Veranstaltungen sowie zivilgesellschaftliche Träger von Beratungs- und Präventionsprojekten, deren Finanzierung durch die geplante Neuausrichtung des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ in Frage steht.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8224 ist am 25. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung ist zur schriftlichen Beantwortung aufgefordert; die Antwortfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- LSBTIQ*
- Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche, nicht-binäre sowie andere queere Personen. Das Sternchen steht für weitere geschlechtliche und sexuelle Identitäten.
- Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz
- Verfassungsnorm, die Diskriminierung unter anderem wegen Geschlechts, Abstammung oder Glaubens verbietet. Eine Initiative des Bundesrates will das Merkmal 'sexuelle Identität' ergänzen.
- Aktionsplan 'Queer leben'
- Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, der verbindliche Maßnahmen und Fördermittel für queere Menschen vorsieht.
Was war der Anlass für die Kleine Anfrage?
Auslöser ist der Anschlag auf den Berliner CSD 2026, bei dem ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt wurden, sowie die laut BKA seit 2010 nahezu verzehnfachten queerfeindlichen Straftaten.
Was fragen die Grünen zur Grundgesetzänderung?
Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung die Initiative des Bundesrates unterstützt, Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal 'sexuelle Identität' zu ergänzen, um queere Personen ausdrücklich vor Diskriminierung zu schützen.
Was ist der Aktionsplan 'Queer leben'?
Der Nationale Aktionsplan 'Queer leben' ist ein Bundesregierungs-Programm für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Die Grünen fragen, ob er fortgeführt und ausreichend finanziert wird.































































