- Auswärtiges Amt gibt 198.437 Euro für externe Fotografen aus
- Bundesfinanzministerium zahlt 145.497 Euro für Fotoleistungen
- Visagisten und Friseure kosten Bundeskanzleramt 34.270 Euro
Hintergrund
Bereits in der 20. Legislaturperiode hatte die AfD-Fraktion ähnliche Fragen gestellt und Antworten erhalten, die unter anderem Ausgaben des Auswärtigen Amtes unter der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock dokumentierten. Die aktuelle Anfrage (BT-Drs. 21/8318) knüpft direkt an BT-Drs. 21/1311 an und fragt die Fortentwicklung dieser Ausgaben ab. Die Bundesregierung antwortet für den Zeitraum 5. August 2025 bis 1. Oktober 2026 und beschränkt sich auf oberste Bundesbehörden.
- 198.437,79 Euro — Auswärtiges Amt für externe Fotografen (höchster Einzelbetrag)
- 145.497,94 Euro — Bundesministerium der Finanzen einschließlich Beauftragter für Fotoleistungen
- 103.390,53 Euro — Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für externe Fotografen
- 81.627,74 Euro — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für extern beauftragte Fotografen
- 34.270,72 Euro — Bundeskanzleramt für Visagisten, Friseure und Kosmetiker
Im Detail
„Eine personenbezogene und individuelle Inanspruchnahme von Fotografinnen und Fotografen durch Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre sowie parlamentarische Staatssekretärinnen oder parlamentarische Staatssekretäre erfolgt nicht.“
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8718, S. 2
Bundesministerien, Bundeskanzleramt und Presse- und Informationsamt der Bundesregierung haben zwischen dem 5. August 2025 und dem 1. Oktober 2026 erhebliche Summen für externe Fotografen sowie für Visagisten, Friseure und Kosmetiker aus dem Bundeshaushalt ausgegeben. Die Bundesregierung hat diese Ausgaben im Rahmen der BT-Drs. 21/8718 detailliert offengelegt — behördenweise, aber ohne Aufschlüsselung nach einzelnen Amtsträgern.
Fotografen in Bundesbehörden: Fast 900.000 Euro
Allein für externe Fotografen summieren sich die nachgewiesenen Ausgaben der großen Bundesministerien auf weit über 800.000 Euro. Das Auswärtige Amt führt die Liste mit 198.437,79 Euro an, gefolgt vom Bundesministerium der Finanzen mit 145.497,94 Euro (einschließlich der Beauftragten für Ostdeutschland) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 103.390,53 Euro. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) gab zusätzlich 81.627,74 Euro für extern beauftragte Fotografen aus. Hinzu kommen die Personalkosten für vier unbefristet beim BPA angestellte Fotografen (Haushaltsstelle 0432 428 01), deren individuelle Einkommen aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden.
Weitere Ministerien lieferten folgende Ausgaben: Bundesgesundheitsministerium 71.409 Euro, Wirtschafts- und Energieministerium 81.375,13 Euro, Kulturbeauftragter 80.065,10 Euro, Arbeits- und Sozialministerium 38.772,90 Euro, Innenministerium 38.963,00 Euro, Bildungsministerium 33.830,85 Euro, Bauministerium 29.296 Euro, Justizministerium 23.368,83 Euro, Umweltministerium 18.024,56 Euro, Forschungsministerium 18.210,49 Euro, Digitalministerium 14.062,67 Euro sowie das Landwirtschaftsministerium mit 11.165,37 Euro.
Visagisten und Friseure: Bundesbehörden geben rund 94.000 Euro aus
Für Visagisten, Kosmetiker und Friseure wurden laut Drucksache keine Angestelltenverhältnisse begründet — alle Leistungen erfolgten auf Werkvertrags- oder Dienstvertragsbasis. Das Bundeskanzleramt steht hier mit 34.270,72 Euro an der Spitze, das Bundesgesundheitsministerium folgt mit 13.415 Euro. Das Finanzministerium gibt 19.986,98 Euro an, das Bauministerium 12.379 Euro, das BPA 5.913,60 Euro, das Forschungsministerium 4.630,50 Euro und das Arbeitsministerium 3.130 Euro. Das Landwirtschaftsministerium und der Kulturbeauftragte verbuchen mit 309,40 Euro bzw. 297,50 Euro die niedrigsten Beträge.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass Fotografen und Stylisten nicht auf Veranlassung einzelner Minister, sondern institutionell durch die jeweiligen Häuser zur Öffentlichkeitsarbeit beauftragt werden. Laut Antworttext erfolge dies zur „Gewährleistung der verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit über die Arbeit der Bundesregierung“. Eine personenbezogene Zuordnung zu einzelnen Amtsträgern — etwa Bundesministern oder Parlamentarischen Staatssekretären — lehnt die Bundesregierung mit diesem Argument ab. Reisekosten für extern beauftragte Dienstleister lassen sich in vielen Fällen nicht separat ausweisen, da sie als Pauschalen in den Honoraren enthalten sind.
Die Anfrage ist die jüngste in einer Serie parlamentarischer Kontrollanfragen zu diesem Themenbereich. Bereits in der 20. Legislaturperiode hatten ähnliche Anfragen zur Debatte über die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit geführt — zuletzt mit Bezug auf Ausgaben des damaligen Auswärtigen Amts. Einen inhaltlichen Überblick über weitere aktuelle Drucksachen bietet der Bericht zu den wichtigsten Drucksachen vom 31. Oktober 2026. Wie öffentliche Gelder in anderen Bereichen eingesetzt werden, zeigt auch die Anfrage zu Wasserstoff-Müllfahrzeugen mit 140 Mio. Euro Förderung.
Weiterlesen:
Betroffen sind die Steuerzahler als Finanziers der Bundesbehörden sowie alle obersten Bundesbehörden, die Fotografen und körpernahe Dienstleister beauftragen. Indirekt betroffen sind freiberufliche Fotografen, Visagisten und Friseure, die Aufträge aus dem Bundeshaushalt erhalten.
Die Bundesregierung beantwortet die Kostenfragen weitgehend vollständig mit konkreten Beträgen je Behörde. Eine personenbezogene Aufschlüsselung nach einzelnen Amtsträgern verweigert sie unter Hinweis auf die institutionelle Auftragserteilung durch die Häuser selbst; Reisekostendetails für externe Dienstleister können teils nicht getrennt ausgewiesen werden, da Pauschalen im Honorar enthalten sind.
Die Kleine Anfrage ist durch die Antwort der Bundesregierung vom 16. Oktober 2026 abgeschlossen. Ein weiteres parlamentarisches Verfahren ist nicht vorgesehen.
- Oberste Bundesbehörde
- Behörden an der Spitze der Bundesverwaltung, darunter Ministerien, Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die keiner anderen Behörde unterstehen.
- Haushaltsstelle (Kapitel/Titel)
- Gliederungseinheit im Bundeshaushalt, die genau angibt, aus welchem Etat und für welchen Zweck Mittel ausgegeben werden.
- Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
- Verfassungsrechtlich gebotene Informationstätigkeit der Bundesregierung gegenüber der Bevölkerung, für die Fotografen und andere Dienstleister eingesetzt werden.
Welche Behörde gibt am meisten für Fotografen aus?
Das Auswärtige Amt führt mit 198.437,79 Euro für externe Fotografen im Zeitraum August 2025 bis Oktober 2026. Das Bundesministerium der Finanzen folgt mit 145.497,94 Euro.
Werden Visagisten fest angestellt?
Nein. In keiner obersten Bundesbehörde sind Visagisten, Kosmetiker oder Friseure in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis beschäftigt; Leistungen werden ausschließlich extern vergeben.
Wofür werden Fotografen in Bundesbehörden eingesetzt?
Laut Bundesregierung dienen Fotografen der verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit, etwa für offizielle Gesprächstermine mit ausländischen Regierungsvertretern, Tagungen oder Dialogforen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8718 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































