Bundesrat stimmt Modernisierung des Anwaltsnotariats zu
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5868 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Anwaltsnotariat ist eine besondere Form der notariellen Tätigkeit, bei der Anwälte gleichzeitig als Notare fungieren. Eine Modernisierung dieses Systems ist notwendig geworden, um den veränderten gesellschaftlichen und technischen Anforderungen gerecht zu werden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde bereits im Bundestag eingebracht und durchlief nun das verfassungsmäßig vorgeschriebene Verfahren der Bundesratsbeteiligung.
Der Bundesrat hat den Weg für eine umfassende Modernisierung des Anwaltsnotariats freigemacht. In seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 beschloss die Länderkammer, gegen den Gesetzentwurf zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats keine Einwendungen zu erheben. Dies teilt die Bundesregierung in der Drucksache 21/5868 vom 11. Mai 2026 mit.
Das bedeutet: Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für ein Gesetz, das die Arbeit von Anwaltsnotaren modernisieren soll.
Verfassungskonformer Weg
Mit diesem Beschluss hat der Bundesrat sein verfassungsmäßiges Recht nach Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeübt. Jeder Gesetzentwurf der Bundesregierung muss dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt werden, bevor er dem Bundestag zugeleitet wird. Die Länderkammer kann dabei Einwendungen erheben. In diesem Fall äußert sie keine Bedenken.
Anpassung bestehender Strukturen
Das Anwaltsnotariat wird durch das Gesetz modernisiert – eine längst überfällige Maßnahme. Hintergrund ist, dass die bisherigen Strukturen größtenteils aus einer Zeit vor der Digitalisierung stammen. Bei diesem System fungieren Rechtsanwälte gleichzeitig als Notare. Der ursprüngliche Gesetzentwurf (Drucksache 21/5441) sieht Anpassungen an die heutigen Anforderungen an Effizienz und Bürgernähe vor.
Was kommt als nächstes?
Da der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat, steht dem weiteren parlamentarischen Verfahren nichts im Weg. Der Bundestag kann das Gesetz nun in den kommenden Wochen final verabschieden. Dies ist bemerkenswert, da solche Strukturreformen oft kontrovers diskutiert werden. Für Bürger bedeutet dies perspektivisch modernere und effizientere notarielle Dienstleistungen bei Immobilienkäufen, Testamentserrichtungen oder Gesellschaftsgründungen.
Von der Reform sind vor allem Anwaltsnotare, deren Kanzleien und Mandanten betroffen. Bürger, die notarielle Dienstleistungen benötigen – etwa bei Immobilienkäufen, Testamentserrichtung oder Gesellschaftsgründungen – profitieren von moderneren und effizienteren Verfahren.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen. (Stand: 22.05.2026) Bundestag modernisiert Anwaltsnotariat gegen AfD-Widerstand →
- Anwaltsnotariat
- System, bei dem Rechtsanwälte gleichzeitig als Notare tätig sind und beide Funktionen in einer Person vereinen.
- Artikel 76 Absatz 2 GG
- Verfassungsbestimmung, die dem Bundesrat das Recht gibt, zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung zu nehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5868 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































