Beantwortet
Die Bundesregierung hat am 4. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer vorgelegt (Drucksache 21/5688). Das Vorhaben setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD um.
Konkrete Steuersenkungen geplant
Zum 1. Juli 2026 sollen die Steuersätze deutlich reduziert werden. Für Flüge in Anlage-1-Länder sinkt die Steuer von 15,53 Euro auf 13,03 Euro. Bei Anlage-2-Ländern geht sie von 39,34 Euro auf 33,01 Euro zurück, während für alle anderen Zielländer eine Absenkung von 70,83 Euro auf 59,43 Euro vorgesehen ist. Dies ist bemerkenswert, da die Sätze damit exakt auf das Niveau vor der Erhöhung im Mai 2024 zurückkehren.
Die Luftverkehrsteuer wird auf Fluggäste umgelegt und ist neben Flughafenentgelten ein wichtiger Kostenfaktor beim Fliegen.
Finanzielle Auswirkungen
Erhebliche Mindereinnahmen für den Bund entstehen durch die Steuersenkung. Laut Gesetzentwurf belaufen sich diese ab 2027 jährlich auf etwa 340 bis 355 Millionen Euro. Die Ausfälle sollen ab 2027 vollständig durch Einsparungen im Einzelplan des Verkehrsministeriums kompensiert werden, wie es heißt.
Bereits im November 2025 haben sich die Koalitionsfraktionen auf die Umsetzung dieser Maßnahme verständigt. Hintergrund ist das Ziel einer steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland.
Nächste Schritte im Verfahren
Dem Bundestag wurde der Gesetzentwurf zur Beschlussfassung zugeleitet. Das Bundesfinanzministerium fungiert als federführendes Ressort. Der Bundesrat hat den Entwurf bereits am 9. April 2026 als besonders eilbedürftig erhalten.























































