- 62 Millionen Euro für BSfD-Programm mit gravierenden Mängeln
- Rechnungshof rügte Planung, Steuerung und Kostenkontrolle
- Seit Januar 2024 in AWE aufgegangen — Defizite unklar behoben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7596 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) das Programm ‚Business Scouts for Development‘ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geprüft. Der Bericht war Teil der Beratungsunterlagen für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 (Einzelplan 23). Das Programm lief von 2021 bis 2025 und wurde von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt. Auf Empfehlung des Rechnungshofes hat das BMZ das Programm zum 1. Januar 2024 in die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) überführt.
- 62 Mio. Euro — Gesamtbudget des BSfD-Programms für die Laufzeit 2021 bis 2025
- bis zu 3-fach — Um diesen Faktor überstiegen einzelne Projektfinanzierungen laut Rechnungshof die ursprüngliche Planung
- 1. Januar 2024 — Datum der Zusammenführung des BSfD-Programms in die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)
- 42 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung
Im Detail
Ob damit sämtliche vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite tatsächlich behoben wurden, bleibt jedoch offen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7596
Wie werden 62 Millionen Euro Steuergelder in einem Entwicklungsprogramm eingesetzt — und wer kontrolliert das? Dieser Frage widmet sich die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7596, die Abgeordnete der AfD-Fraktion am 17. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht haben. Ausgangspunkt ist ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, der für das Programm ‚Business Scouts for Development‘ (BSfD) eine Vielzahl erheblicher Mängel dokumentiert hat.
Business Scouts for Development: Was das Programm leisten sollte
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewilligte für das BSfD-Programm im Zeitraum 2021 bis 2025 insgesamt 62 Millionen Euro. Durchführungsorganisation war die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Ziel des Programms war es, Unternehmen mit entwicklungspolitischer Expertise zu Fördermöglichkeiten in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beraten. Die sogenannten Business Scouts sollten als Brücke zwischen privater Wirtschaft und staatlicher Entwicklungsförderung fungieren. Angesichts dieser Zielsetzung und des erheblichen Mittelvolumens ist der Befund des Rechnungshofes besonders schwerwiegend.
Was der Bundesrechnungshof festgestellt hat
Der Bundesrechnungshof rügte in seinem Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) mehrere strukturelle Defizite beim Business-Scouts-for-Development-Programm. Erstens entsprachen die vorgegebenen Einsatzkriterien für die Business Scouts nach Einschätzung des Rechnungshofes teilweise nicht den Programmzielen. Zweitens setzte die GIZ diese Kriterien auch dort, wo sie zielkonform waren, teilweise nicht vollständig um. Drittens stellte der Rechnungshof bei Projektfinanzierungen erhebliche Kostenabweichungen fest: In einzelnen Fällen zahlte das BMZ bis zum Dreifachen der ursprünglich geplanten Beträge aus. Der Rechnungshof wertet solche wiederholten Abweichungen als Indiz für grundlegende Planungsdefizite. Zudem entstanden durch die Zwischenschaltung der GIZ bei der Fondsverwaltung vermeidbare Verwaltungskosten. Eine direkte Vergabe der Fondsverwaltung wäre nach Einschätzung des Rechnungshofes wirtschaftlicher gewesen. Schließlich nutzte die GIZ bei Beschaffungsvorgängen teilweise mögliche Skontoabzüge nicht — ein vermeidbarer finanzieller Nachteil für den Bundeshaushalt.
Zusammenführung in die AWE — Defizite behoben?
Der Bundesrechnungshof empfahl unter anderem, das BSfD-Programm und die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) zusammenzuführen. Das BMZ folgte dieser Empfehlung: Seit dem 1. Januar 2024 existiert das BSfD-Programm nicht mehr als eigenständiges Programm, sämtliche Beratungsansätze wurden in der AWE gebündelt. Ob damit jedoch alle vom Rechnungshof festgestellten Defizite tatsächlich behoben wurden, ist laut der Anfrage offen. Die AfD-Fraktion fragt deshalb in 42 Einzelfragen nach dem genauen Stand der Umsetzung — von der Standortauswahl der Business Scouts über die Ursachen der Kostenabweichungen bis hin zu den organisatorischen Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht.
Die 42 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in mehrere thematische Blöcke. Im ersten Block (Fragen 1–8) geht es um Einsatzkriterien und Personalsteuerung: Nach welchen Kriterien wurden Standorte gewählt, welche Kriterien galten, warum entsprachen sie teilweise nicht den Programmzielen, und welche Konsequenzen hat das BMZ gezogen? Im zweiten Block (Fragen 9–16) steht die Kostenkontrolle im Mittelpunkt: Für welche Ausgabepositionen wurden Mittel in welcher Höhe ausgezahlt, welche Projekte überschritten das Dreifache der Planung, und warum wurden Kostensteigerungen nicht rechtzeitig erkannt? Der dritte Block (Fragen 17–20) fragt nach dem Stand der Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen — vollständig, teilweise oder gar nicht umgesetzt. Fragen 21 bis 26 beleuchten die Verwaltungskosten durch die GIZ-Zwischenschaltung und die Frage, ob das BMZ die direktere Vergabe tatsächlich geprüft hat. In den Fragen 27 bis 31 geht es um die nicht genutzten Skontoabzüge bei Beschaffungen, ihre Ursachen und finanziellen Auswirkungen. Schließlich thematisieren Fragen 32 bis 42 die Parallelstrukturen zwischen BSfD und AWE, fehlende Monitoring-Kompatibilität, Doppelförderungen sowie die Effizienzgewinne und Evaluierungen nach der Zusammenführung.
Hintergrund solcher parlamentarischer Kontrolle ist das in der Bundeshaushaltsordnung verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Verwendung öffentlicher Mittel. Der Rechnungshof-Bericht zur Entwicklung von Einzelplan 23 ist öffentlich zugänglich und bildete bereits Grundlage für die Haushaltsberatungen 2025. Auch in anderen Bereichen der Außen- und Entwicklungspolitik steht die Mittelverwendung parlamentarisch unter Beobachtung, wie etwa die Diskussion um Rechnungshof-Empfehlungen im Auswärtigen Amt zeigt.
Die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die 42 Fragen steht noch aus. Erst mit dieser Antwort wird sich zeigen, ob das BMZ alle Rechnungshof-Empfehlungen vollständig umgesetzt hat oder ob strukturelle Defizite beim Einsatz von Entwicklungsmitteln fortbestehen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als verantwortliches Ressort sowie die GIZ als Durchführungsorganisation. Mittelbar betroffen sind Unternehmen, die Beratungsleistungen des Programms in Anspruch genommen haben, und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Mitteln die 62 Millionen Euro finanziert wurden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7596) ist am 17. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- § 88 Abs. 2 BHO
- Rechtsgrundlage, auf deren Basis der Bundesrechnungshof dem Bundestag oder seinen Ausschüssen unmittelbar über Prüfungsergebnisse berichten kann, ohne den üblichen Weg über die Bundesregierung zu nehmen.
- GIZ
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit — bundeseigene Durchführungsorganisation für Projekte der internationalen Zusammenarbeit im Auftrag der Bundesregierung.
- Skontoabzug
- Preisnachlass, den ein Käufer bei besonders schneller Zahlung einer Rechnung in Anspruch nehmen kann. Die Nichtnutzung bedeutet einen vermeidbaren finanziellen Nachteil.
Was war das Programm 'Business Scouts for Development'?
Das BMZ-Programm sollte Unternehmen mit entwicklungspolitischer Expertise zu Fördermöglichkeiten in Entwicklungs- und Schwellenländern beraten. Für die Laufzeit 2021 bis 2025 wurden 62 Millionen Euro bewilligt, die GIZ führte das Programm durch.
Was hat der Bundesrechnungshof konkret beanstandet?
Der Rechnungshof stellte u. a. fest, dass Einsatzkriterien nicht den Programmzielen entsprachen, Kosten bis zum Dreifachen der Planung stiegen, vermeidbare Verwaltungskosten durch die GIZ-Zwischenschaltung entstanden und Skontoabzüge bei Beschaffungen nicht genutzt wurden.
Gibt es das BSfD-Programm noch?
Nein. Laut Angaben des BMZ existiert das Programm seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr eigenständig. Die Beratungsansätze wurden in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) gebündelt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7596 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































