- Nur 350 Beschäftigte nutzten das Qualifizierungsgeld seit April 2024
- Neues SGB-III-Modernisierungsgesetz in Ressortabstimmung, Inhalte noch offen
- Antragsfrist für Selbstständige auf 6 Monate verlängert geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6740 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
In der 20. Wahlperiode hatte die damalige Koalition aus SPD, Grünen und FDP einen Entwurf zur Modernisierung des SGB III (BT-Drs. 20/12779) vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren scheiterte jedoch am Ende der Koalition Ende 2024. Die aktuelle Bundesregierung hat angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung zu erarbeiten, der sich Stand Juni 2026 noch in der internen Ressortabstimmung befindet. Im Februar 2026 meldeten sich laut Bundesagentur für Arbeit rund 188.000 Personen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeitslos, davon waren rund 61.000 nicht leistungsberechtigt.
- 350 Arbeitnehmer — haben das Qualifizierungsgeld von April 2024 bis Dezember 2025 genutzt, obwohl es allen Betrieben offensteht.
- 478 Transfermaßnahmen — wurden 2025 begonnen, mit rund 39.000 vorgesehenen Teilnehmenden.
- 188.000 Zugänge — in Arbeitslosigkeit aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Februar 2026, davon rund 61.000 ohne Leistungsanspruch.
- 16.704 Eintritte — in Einstiegsqualifizierungen (§ 54a SGB III) von April 2024 bis Februar 2026.
- 15.643 Eintritte — in außerbetriebliche Berufsausbildungen (§ 76 SGB III) von August 2024 bis Februar 2026.
Im Detail
Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung soll die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, digitaler und unbürokratischer ausgestaltet werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6740, S. 2
Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Umbau. Digitalisierung, Dekarbonisierung und Fachkräftemangel verändern die Anforderungen an Millionen Beschäftigte — doch das rechtliche Fundament, das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), stammt in wesentlichen Teilen noch aus einer anderen wirtschaftlichen Ära. Die Bundesregierung hat am 25. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6411) geantwortet und dabei den Stand ihrer Reformpläne offengelegt (BT-Drs. 21/6740).
SGB-III-Reform in der Ressortabstimmung
Laut Drucksache befindet sich ein neuer Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung in der internen Ressortabstimmung. Ziel sei es, die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung laut Regierungsantwort „bürgerfreundlicher, digitaler und unbürokratischer“ auszugestalten. Konkrete Inhalte des Entwurfs nennt die Bundesregierung nicht — diese würden erst nach Abschluss der Ressortabstimmung feststehen. Damit bleibt unklar, welche Elemente des in der 20. Wahlperiode gescheiterten SGB-III-Modernisierungsgesetzes (BT-Drs. 20/12779) aufgegriffen werden. Auf eine entsprechende Nachfrage der Grünen-Fraktion verweist die Antwort lediglich auf die vorangegangene Frage.
Qualifizierungsgeld: Kaum Nutzung trotz Strukturwandel
Besonders auffällig sind die Zahlen zum Qualifizierungsgeld, das seit April 2024 nach §§ 82a ff. SGB III besteht. Von April 2024 bis Dezember 2025 haben lediglich rund 350 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Leistung in Anspruch genommen. Das Instrument zielt darauf ab, Fachkräfte im Strukturwandel durch Weiterbildung im Betrieb zu halten. Die Bundesregierung räumt ein, dass eine Wirkungseinschätzung aufgrund der geringen Fallzahlen und des kurzen Zeitraums noch nicht möglich ist. Gleichzeitig betont sie, dass für kleine und mittlere Unternehmen bereits Erleichterungen bestehen: In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten reichen zehn Prozent betroffener Arbeitnehmer als Zugangsschwelle, in Kleinstbetrieben unter zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
Was gilt aktuell?
Das SGB III regelt derzeit die Arbeitslosenversicherung, das Kurzarbeitergeld, die Weiterbildungsförderung Beschäftigter sowie zahlreiche Eingliederungsleistungen. Selbstständige können sich freiwillig weiterversichern, haben dafür bislang aber nur drei Monate Zeit. Die Bundesregierung plant laut Drucksache, diese Antragsfrist auf sechs Monate zu verlängern. Die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE), die Beschäftigte zu Weiterbildungsmöglichkeiten berät, läuft weiterhin auf Pilotbasis. Eine dauerhafte Etablierung ab 2028 soll die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2027 entscheiden.
Transfergesellschaften und Ausbildungsgarantie
Im Jahr 2025 gab es insgesamt 478 begonnene Transfermaßnahmen mit rund 39.000 vorgesehenen Teilnehmenden. Transfergesellschaften stehen laut Bundesregierung auch kleinen und mittleren Unternehmen offen, sofern eine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt. Die Weiterbildungsförderung während des Transferkurzarbeitergeldbezugs nach § 111a SGB III ist bereits möglich; die Bundesregierung prüft, ob sie ausgebaut werden kann. Zur Ausbildungsgarantie liegen Teilzahlen vor: Von April 2024 bis Februar 2026 wurden 6.461 Berufsorientierungspraktika und 16.704 Einstiegsqualifizierungen gestartet. Eine Gesamtzahl der Begünstigten lässt sich laut Bundesregierung nicht quantifizieren, da statistische Auswertungen zu schulischen Berufsorientierungsangeboten fehlen. Das Thema Inklusion in der Arbeitsförderung ist eng verknüpft mit den laufenden Debatten um den Behindertenbeauftragten und barrierefreie Teilhabe.
Digitale Beratung und neue Instrumente
Das sogenannte vernetzte hybride Beratungsmodell, das Präsenzberatung mit digitaler Expertenhinzuschaltung verbindet, wird derzeit nur in der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster umgesetzt und auf weitere Standorte pilotiert. Regionale Arbeitsmarktdrehscheiben, die Arbeitgeber beim Stellenwechsel von Beschäftigten vernetzen sollen, sind laut Bundesregierung bereits im Referentenentwurf zum neuen Arbeitsförderungsgesetz vorgesehen. Finanzielle Wechselboni für den Übergang in klimafreundliche Branchen oder eine geänderte Abfindungsbesteuerung enthält der Koalitionsvertrag nicht. Diskussionen über den finanziellen Spielraum des Bundes — etwa im Kontext der kommunalen Finanzkrise — prägen auch die Prioritätensetzung beim Arbeitgeberzuschuss für Berufssprachkurse: Dieser ist angesichts der Haushaltslage der Bundesagentur laut Drucksache nicht geplant.
Weiterlesen:
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Betroffen sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Branchen mit starkem Strukturwandel, Selbstständige mit freiwilliger Arbeitslosenversicherung sowie junge Menschen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind relevant, da das Qualifizierungsgeld für sie bereits erleichterte Zugangsbedingungen vorsieht.
Bei Frage 2 (welche Regelungen aus dem gescheiterten Gesetzentwurf werden aufgegriffen) verweist die Bundesregierung vollständig auf die Antwort zu Frage 1, ohne konkrete Inhalte zu nennen. Bei mehreren Fragen zur Weiterbildungsstatistik wird auf externe Datenbanken der Bundesagentur für Arbeit verwiesen, statt Zahlen direkt zu liefern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) Arbeitslosenversicherung: Grüne fordern neue Reform 2026 →
- Qualifizierungsgeld
- Eine seit April 2024 bestehende Förderleistung nach §§ 82a ff. SGB III, die Beschäftigte bei strukturwandelbedingter Weiterbildung finanziell unterstützt, um den Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern.
- Transferkurzarbeitergeld
- Eine Leistung nach § 111 SGB III, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Transfergesellschaften gezahlt wird, wenn sie nach einem Stellenabbau in eine neue Beschäftigung vermittelt werden sollen.
- Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE)
- Ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit, das Beschäftigte und Wiedereinsteiger zu beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten berät. Über eine dauerhafte Etablierung ab 2028 entscheidet die Bundesagentur im Jahr 2027.
Was ist das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld ist eine seit April 2024 bestehende Förderleistung nach §§ 82a ff. SGB III, die Beschäftigten trotz Strukturwandel eine Weiterbildung und damit Weiterbeschäftigung im Betrieb ermöglichen soll.
Wie viele Betriebe nutzen das Qualifizierungsgeld?
Von April 2024 bis Dezember 2025 haben lediglich rund 350 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Leistung in Anspruch genommen. Bei weiteren Betrieben ist eine Nutzung laut Bundesregierung geplant.
Was ändert sich für Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung?
Die Bundesregierung plant, die Antragsfrist für die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung von drei auf sechs Monate zu verlängern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6740 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































