Gaststudium in Deutschland: Zuwachs setzt sich fort
Das Statistische Bundesamt meldet für das Wintersemester 2025/2026 einen Anstieg der Gaststudierenden an deutschen Hochschulen um 8 Prozent. Die Zahl ist von 33.200 auf 36.000 angewachsen. Damit nähert sich die Quote wieder dem Vor-Pandemie-Niveau von 37.200 Gaststudierenden im Wintersemester 2019/2020 an. Die im Wintersemester 2020/2021 pandemiebedingten Einbußen werden somit schrittweise aufgeholt.
Wer sind Gaststudierende und warum ist das relevant? Gasthörer und Gasthörerinnen können – ohne formale Hochschulreife – einzelne Kurse und Lehrveranstaltungen besuchen. Sie können keine Abschlussprüfungen ablegen, nutzen das Angebot aber für wissenschaftliche Weiterbildung. Dies ist ein zentrales Element der lebenslangen Lernkultur, die in Deutschland sowohl im Hochschulgesetz als auch in der Bildungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verankert ist. Derzeit machen Gaststudierende etwa 1 Prozent der insgesamt 2,9 Millionen immatrikulierten Studierenden aus.
Struktur und Altersverteilung
Die Neuzugänge verteilen sich im Wintersemester 2025/2026 gleichmäßig über alle Altersgruppen – ein neuer Trend gegenüber früheren Jahren, in denen vor allem die Gruppe ab 60 Jahren wuchs. Das Durchschnittsalter liegt konstant bei 52 Jahren. Der Frauenanteil beträgt 48 Prozent und bleibt stabil.
Bemerkenswert ist die unterschiedliche Entwicklung nach Herkunft: Deutsche Gaststudierende stiegen um 10 Prozent auf 32.200 an. Ausländische Gaststudierende verringerten sich hingegen leicht um 2 Prozent auf 3.800. Damit liegt der Anteil internationaler Gasthörer bei 10 Prozent.
Politische und praktische Implikationen
Das Gaststudium berührt mehrere Politikfelder. Federführend ist das BMBF, das Hochschulpolitik und Weiterbildung verantwortet. Relevant sind auch die Landesministerien für Wissenschaft, da Hochschulen in Länderverantwortung liegen. Die Regelungen zum Gaststatus sind in den jeweiligen Hochschulgesetzen der Bundesländer verankert.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Expansion des Gaststudiums bessere Zugangsoptionen zu akademischer Bildung unabhängig vom Schulabschluss. Dies ist besonders für Berufstätige und ältere Menschen relevant, die sich in bestimmten Bereichen weiterqualifizieren möchten, ohne ein vollständiges Studium zu absolvieren.
Offene Fragen für die Gesetzgebung
Die rückläufige Quote bei ausländischen Gaststudierenden könnte Anlass für eine Überprüfung der Attraktivität Deutschlands als Weiterbildungsstandort sein. Auch die Frage der Finanzierung von Weiterbildungsangeboten an Hochschulen bleibt offen. Hier könnten Bund und Länder durch Vereinbarungen (etwa im Rahmen der Hochschulpaktförderung) Investitionen in infrastrukturelle und personelle Ausstattung vornehmen.





























































