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- 445 Mio. Euro jährliche Entlastung für Ärzte und Leistungserbringer geplant
- E-Überweisung und digitaler Versorgungseinstieg ab 2028 verpflichtend
- EU-Gesundheitsdatenraum EHDS wird ab 2029 in Deutschland umgesetzt
Hintergrund
Die Bundesregierung baut auf bereits eingeführten Instrumenten auf: Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde flächendeckend eingeführt, das E-Rezept ist etabliert, und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) schuf erste Grundlagen für Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Mit der EU-Verordnung (EU) 2025/327 über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) besteht zudem eine unmittelbar geltende europäische Vorgabe, die Deutschland bis 2029 umsetzen muss. Der Gesetzentwurf BT-Drs. 21/8279 vom 30. September 2026 verknüpft nationale Reformziele mit dieser EU-Pflicht. Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 eine Stellungnahme abgegeben, zu der die Bundesregierung eine Gegenäußerung beigefügt hat.
- 445 Mio. Euro — Geschätzte jährliche Entlastung der Leistungserbringer durch Einführung elektronischer Überweisungen (Bürokratiekosten)
- 11,3 Mio. Euro (einmalig) — Bundesausgaben für Aufbau der koordinierenden Datenzugangsstelle beim BfArM
- 10 Mio. Euro (einmalig) — Kosten für Aufbau des EHDS-Betroffenenrechte-Registers; ab 2029 jährlich 5 Mio. Euro
- 2,3 Mio. Euro jährlich — Laufende Personalkosten der koordinierenden Datenzugangsstelle
- 0,50 Euro je Mitglied — Sanktionsbetrag, den Krankenkassen zahlen müssen, wenn sie ePA-Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen
Im Detail
Dieses hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege gilt es aufrecht zu erhalten. Denn ausgehend von den bisherigen Erfahrungen und Errungenschaften bestehen zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Potenziale digitaler Anwendungen und datengestützter Prozesse auszuschöpfen und auf diese Weise zu einer besseren und kosteneffizienteren Gesundheitsversorgung beizutragen.
— Begründung BT-Drs. 21/8279, Abschnitt A. Problem und Ziel
Gesundheitsdaten digital nutzbar machen, bürokratische Lasten für Arztpraxen senken und Deutschland in den Europäischen Gesundheitsdatenraum einbinden — mit diesen Zielen hat die Bundesregierung am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen beim Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/8279). Das federführende Bundesministerium für Gesundheit legt damit ein umfassendes Reformpaket vor, das nahezu alle Bereiche der digitalen Gesundheitsversorgung berührt.
Gesundheits-Digitalisierung: Was gilt aktuell?
Seit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) haben gesetzlich Krankenversicherte eine digitale Akte, die automatisch angelegt wird, sofern sie nicht widersprechen. Das E-Rezept ist für verschreibungspflichtige Arzneimittel bereits Pflicht. Für Überweisungen und viele weitere Verordnungsarten gilt jedoch noch das Papierverfahren. Zudem fehlt bislang ein rechtlicher Rahmen, um Gesundheitsdaten systematisch EU-weit auszutauschen. Die EU-Verordnung (EU) 2025/327 über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist zwar in Kraft, bedarf aber nationaler Durchführungsregelungen — genau diese liefert der vorliegende Gesetzentwurf.
Gesundheits-Digitalisierung 2026: Die wichtigsten Neuerungen
Der Gesetzentwurf fasst Maßnahmen in vier großen Bereichen zusammen. Erstens wird die ePA weiterentwickelt: Krankenkassen sollen ab 2028 einen digitalen Versorgungseinstieg über die ePA-App anbieten, der Terminbuchung, standardisierte Ersteinschätzung und künftig E-Überweisungen integriert. Apotheken erhalten erweiterte Zugriffsrechte auf die ePA, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. Zweitens wird die elektronische Überweisung eingeführt: Ab dem 1. September 2029 sind Vertragsärzte verpflichtet, Überweisungen ausschließlich elektronisch auszustellen. Die notwendige Infrastruktur soll durch die gematik bis September 2028 bereitstehen. Drittens setzt das Gesetz den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) um: Über die grenzüberschreitende Infrastruktur MyHealth@EU werden ab 2029 schrittweise elektronische Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten übermittelbar sein — darunter Befunddaten, Medikamentenpläne und Patientenkurzakten. Eine koordinierende Datenzugangsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll dafür einmalig rund 11,3 Millionen Euro kosten und jährlich bis zu 2,3 Millionen Euro laufende Kosten verursachen. Viertens werden Reallabore für Krankenkassen rechtlich ermöglicht: Kassen dürfen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde innovative Datennutzungsansätze bis zu sechs Jahre lang erproben.
Entlastung und Kosten der Gesundheits-Digitalisierung
Die wohl größte finanzielle Dimension betrifft die Leistungserbringer: Durch die Einführung elektronischer Überweisungen werden laut Gesetzentwurf jährliche Einsparungen von rund 445 Millionen Euro erwartet — eine Entlastung, die vor allem Arztpraxen zugutekommen soll. Für den Bund entstehen einmalig rund 21,3 Millionen Euro Investitionskosten für die EHDS-Infrastruktur (Datenzugangsstelle: 11,3 Mio. Euro, Betroffenenrechte-Register: 10 Mio. Euro); diese Mittel sollen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) kommen. Für die gesetzliche Krankenversicherung ergibt sich eine Nettoentlastung: Mehrausgaben von 2,2 Millionen Euro jährlich durch die erweiterte FDZ-Nutzung stehen Einsparungen von 4 Millionen Euro durch Streichung der eArztbrief-Pauschale gegenüber. Krankenkassen, die ePA-Pflichten nicht fristgerecht erfüllen, müssen künftig 0,50 Euro je versichertem Mitglied als Sanktion zahlen. Einen Überblick über Themen rund um die Kassenerstattung und digitale Versorgung sowie zu KI-Anwendungen im öffentlichen Bereich bieten weitere Beiträge auf drucksachlich.de.
Datenschutz und Patientenrechte bei der Gesundheits-Digitalisierung
Der Gesetzentwurf legt besonderen Wert auf Widerspruchsrechte: Versicherte können Datensätze in der ePA einzeln ablehnen oder löschen lassen. Die Ombudsstellen der Krankenkassen erhalten neue Befugnisse, um insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit geringer Digitalkompetenz zu unterstützen. Vertreterregelungen sollen über die Ombudsstellen eingerichtet werden können. Für den EHDS-Sekundärnutzungsbereich wird eine eindeutige Forschungskennziffer als Widerspruchs- und Verknüpfungsinstrument eingeführt; ein Register für Betroffenenrechte ist geplant. Um den sogenannten „Gender Data Gap“ zu verringern, sollen künftig Gesundheitsdaten aller Geschlechter unterschiedslos verfügbar gemacht und geschlechterdifferenzierte Auswertungen ermöglicht werden. Die Kostendiskussion rund um die Pflegeversicherung zeigt, wie eng Digitalisierung und Finanzierung im Gesundheitssystem verknüpft sind.
Direkt betroffen sind alle rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, die künftig über die ePA-App Termine buchen, E-Überweisungen empfangen und Gesundheitsdaten EU-weit nutzen können. Leistungserbringer — Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegedienste und Heilmittelerbringer — müssen schrittweise auf elektronische Verordnungen und Überweisungen umstellen und werden laut Gesetzentwurf jährlich um rund 445 Millionen Euro entlastet. Krankenkassen erhalten neue Möglichkeiten zur Datennutzung, darunter Reallabore. Forschungseinrichtungen profitieren von erweiterten Zugängen zum Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim BfArM.
Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/8279). Als nächste Schritte stehen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse sowie Ausschussberatungen und abschließende Lesung im Plenum aus. Da es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handeln kann, wäre gegebenenfalls auch der Bundesrat einzubinden. Teile des Gesetzes — etwa der digitale Versorgungseinstieg — sollen ab 1. Februar 2028 wirksam werden; die E-Überweisungspflicht gilt ab 1. September 2029.
- ePA (Elektronische Patientenakte)
- Digitale Akte, in der Gesundheitsdaten eines Versicherten gesammelt werden. Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten sie automatisch, können aber widersprechen.
- EHDS (European Health Data Space)
- Europäischer Gesundheitsdatenraum auf Basis der EU-Verordnung 2025/327. Ermöglicht den sicheren grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der EU ab 2029.
- Telematikinfrastruktur (TI)
- Das sichere digitale Netz des deutschen Gesundheitswesens, über das Ärzte, Apotheken, Krankenkassen und Versicherte miteinander kommunizieren. Betrieben und koordiniert von der gematik.
Was ist der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS)?
Der EHDS (European Health Data Space) ist ein EU-weites System, das auf der Verordnung (EU) 2025/327 basiert. Er ermöglicht Patienten, ihre Gesundheitsdaten EU-weit zu nutzen, und erlaubt bestimmte Daten für Forschungszwecke weiterzuverwenden. Deutschland soll ab 2029 über die Infrastruktur MyHealth@EU angebunden sein.
Was ändert sich für Patientinnen und Patienten konkret?
Versicherte erhalten ab 2028 über die ePA-App einen digitalen Versorgungseinstieg mit Terminbuchung und standardisierter Ersteinschätzung. Außerdem sollen E-Überweisungen Papierüberweisungen ablösen und Gesundheitsdaten innerhalb der EU ausgetauscht werden können.
Welche Kosten entstehen dem Bund durch das Gesetz?
Laut Drucksache entstehen einmalig rund 11,3 Millionen Euro für eine koordinierende Datenzugangsstelle beim BfArM, rund 10 Millionen Euro für ein EHDS-Betroffenenrechte-Register sowie jährlich bis zu 2,3 Millionen Euro laufende Kosten. Einmalige Infrastrukturkosten sollen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanziert werden.































































