- P20-Programm modernisiert polizeiliche Datenverarbeitung bundesweit
- Geplante KI-Gesichtserkennung bei Sportveranstaltungen umstritten
- Biometrische Fernidentifizierung könnte ausgeweitet werden
P20-Polizeiprogramm: Linke fragt Biometrie-Überwachung ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6364 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Programm P20 ist das zentrale Modernisierungsvorhaben der deutschen Polizei zur Vereinheitlichung der Datenhaltung und -verarbeitung. Es umfasst den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) sowie verschiedene neue IT-Systeme. Parallel hat die Bundesregierung Gesetzentwürfe zur Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse für BKA und Bundespolizei beschlossen. Diese sollen auch biometrische Überwachungsmöglichkeiten erweitern.
Im Detail
Nach dem Verständnis der Fragesteller können alle in den polizeilichen Datenverarbeitungssystemen gespeicherten Daten durch die geplante automatisierte Datenverarbeitung genutzt werden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6364
Die Linke-Fraktion stellt 31 detaillierte Fragen zum aktuellen Umsetzungsstand des Polizei-Modernisierungsprogramms P20 und dessen geplanten biometrischen Überwachungsmöglichkeiten. Die KI-Technologie spielt dabei eine zentrale Rolle bei der automatisierten Datenauswertung.
Parallel zu den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfen zur Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse erfolgt die Anfrage. Diese sehen für BKA und Bundespolizei erweiterte Möglichkeiten zur automatisierten Datenverarbeitung vor. Auch biometrische Gesichtserkennung ist eingeschlossen.
Was ist das P20-Programm?
P20 modernisiert die gesamte polizeiliche IT-Landschaft in Deutschland. Kernstück ist der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV), der Daten von Bund und Ländern zusammenführt. Das System unterstützt operative Ermittlungen und strategische Analysen gleichermaßen.
Alle in polizeilichen Datenverarbeitungssystemen gespeicherten Daten können durch die geplante automatisierte Datenverarbeitung genutzt werden, darauf weisen die Linke-Abgeordneten hin. Nur Informationen aus Wohnraumüberwachung und dem Ausforschen von Smartphones sind ausgenommen.
Geplante biometrische Überwachung
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den geplanten biometrischen Überwachungsmöglichkeiten. Die Fraktion fragt nach einer möglichen Ausweitung der Gesichtserkennung bei Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Ereignissen. Auch der Einsatz von Algorithmen mit diskriminierendem Potenzial wird thematisiert.
Die Polizei soll künftig Gesichter automatisch mit Datenbanken abgleichen können – auch bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen.
Die geplante Nutzung biometrischer Daten aus dem Internet, einschließlich des Deep Web, thematisiert die Anfrage ebenfalls. Die Fragesteller erkundigen sich, ob dadurch auch Daten genutzt werden können, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Datenschutz-Aspekte
Bei der automatisierten Verarbeitung behandelt die Anfrage den Datenschutz. Thematisiert wird, dass bei der geplanten Auftragsdatenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen außerhalb der EU weder die Datenschutz-Grundverordnung noch die KI-Verordnung der EU greifen.
Nach den vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten erkundigen sich die Fragesteller. Besondere Vorkehrungen bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sind von Interesse.
Stand der Umsetzung
Die Anfrage erkundigt sich nach dem konkreten Umsetzungsstand der verschiedenen P20-Teilprojekte. Es geht um die Wirkbetriebsaufnahme des PIAV-Systems, die ursprünglich für Anfang März 2026 geplant war, sowie um die Integration verschiedener Bestandssysteme.
Von Interesse ist auch die Einbindung der Landespolizeibehörden in das gemeinsame Datenhaus der deutschen Polizei. Eine zentrale Rolle spielt dabei die flächendeckende Umstellung auf das einheitliche Vorgangsbearbeitungssystem (eVBS).
Weiterlesen:
Betroffen sind alle Bürger, deren Daten in polizeilichen Systemen gespeichert sind oder die sich im öffentlichen Raum bewegen. Besonders relevant ist dies für Besucher von Sportveranstaltungen, wo biometrische Überwachung geplant ist.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die umfangreichen Fragen zum P20-Programm zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 1. Juli 2026. Die Anfrage umfasst 31 detaillierte Fragen zu technischen Details, Datenschutz und biometrischen Überwachungsplänen.
- PIAV
- Polizeilicher Informations- und Analyseverbund – zentrales System für die Datenverarbeitung bei der deutschen Polizei.
- Biometrische Fernidentifizierung
- Automatische Erkennung von Personen anhand körperlicher Merkmale wie Gesichtsgeometrie über Distanz.
- Deep Web
- Nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Internets, die nicht über Suchmaschinen erreichbar sind.
Was ist das Programm P20?
P20 modernisiert und vereinheitlicht die Datenhaltung und -verarbeitung bei der deutschen Polizei.
Welche biometrischen Systeme sind geplant?
Geplant sind Gesichtserkennungssysteme und automatisierte Abgleiche biometrischer Daten aus öffentlich zugänglichen Internetquellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6364 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































