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- Kindergeld soll 2027 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro steigen
- Kinderfreibeträge steigen auf 10.056 und 10.236 Euro
- Grüne fordern stärkere Kindergeld-Anhebung gegen wachsende Entlastungsschere
Hintergrund
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 auf den Weg gebracht und stellt ihn laut Bundesfinanzministerium als Entlastung insbesondere für Familien mit Kindern dar. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, die Schere zwischen Kinderfreibeträgen und Kindergeld schrittweise zu verringern. Der Antrag der Grünen setzt an dieser Ankündigung an und bezweifelt, dass der Entwurf sie einlöst.
- 259 Euro — derzeitiges Kindergeld je Kind und Monat
- 267 Euro — geplantes Kindergeld im Jahr 2027
- 272 Euro — geplantes Kindergeld im Jahr 2028
- 10.056 Euro bzw. 10.236 Euro — geplante Kinderfreibeträge für 2027 und 2028
- 2.928 Euro — aktueller BEA-Freibetrag
Im Detail
Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge machen den Familienleistungsausgleich nicht automatisch gerechter.
— Antrag BT-Drs. 21/8378, Feststellungsteil
Das Kindergeld soll steigen, doch gerechter wird das System dadurch aus Sicht der Grünen nicht automatisch. Laut Antrag BT-Drs. 21/8378 vom 6. Oktober 2026 sieht der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vor, das Kindergeld von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat anzuheben. Zugleich sollen die Freibeträge für Kinder auf 10.056 Euro beziehungsweise 10.236 Euro steigen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt dazu einen Antrag vor, der die Bundesregierung zu Nachbesserungen auffordert.
Was gilt aktuell beim Familienleistungsausgleich?
Familien erhalten für jedes Kind Kindergeld. Bei der Einkommensteuer wird geprüft, ob die Freibeträge für Kinder günstiger sind als das Kindergeld. Bei höheren Einkommen führen die Freibeträge zu einer größeren Entlastung als das Kindergeld. Dieser Unterschied wird als Entlastungsschere bezeichnet. Das Kindergeld wird dagegen unabhängig davon gezahlt, ob und in welcher Höhe Familien Einkommensteuer zahlen, und erreicht damit auch Familien, bei denen die Freibeträge keine zusätzliche Entlastung bewirken. Laut Begründung profitieren davon auch und insbesondere Alleinerziehende, die statistisch überproportional niedrige Einkommen aufweisen.
Warum die Schere nach Ansicht der Grünen nicht kleiner wird
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD kündigt an, die Schere schrittweise zu verringern und bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags das Kindergeld adäquat anzuheben. Die Antragsteller verweisen auf den mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 in § 66 Absatz 3 EStG verankerten Anpassungsmechanismus, der beide Beträge prozentual gleich anhebt. Nach ihrer Argumentation bleibt der absolute Abstand der Entlastungswirkungen dadurch bestehen oder wächst sogar, weil derselbe Prozentsatz auf den höheren Freibetragseffekt eine größere Eurosumme ergibt. Dies stehe dem Anspruch entgegen, Familien gerechter zu entlasten.
Die Forderungen im Einzelnen
Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Schere in absoluten Eurobeträgen schrittweise zu schließen und hierzu insbesondere das Kindergeld stärker anzuheben. Bei künftigen Anpassungen soll sichergestellt werden, dass sich die Schere nicht erneut vergrößert. Außerdem soll der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 angepasst werden, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des erwarteten 16. Existenzminimumberichts. Diesen Bericht nennt die Begründung maßgeblich für die verfassungsgemäße Bemessung des sächlichen Existenzminimums.
BEA-Freibetrag im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, kurz BEA-Freibetrag. Seine gegenwärtige Höhe von 2.928 Euro soll überprüft werden. Die Bundesregierung soll feststellen, in welchem Umfang dieser Bedarf steuerlich zu berücksichtigen ist und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen gelten. Zudem soll sie Umfang und Höhe auf Grundlage aktueller empirischer Daten herleiten und dabei berücksichtigen, welche Bedarfe bereits durch andere steuerliche Regelungen erfasst sind, etwa die steuerliche Berücksichtigung tatsächlicher Kinderbetreuungskosten. Auf dieser Grundlage soll ein Reformvorschlag folgen, der die verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung gewährleistet, bestehende Spielräume nutzt und die progressionsabhängigen Verteilungswirkungen des Freibetrags beachtet.
Einordnung
Die Antragsteller argumentieren, der Staat solle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern gleich viel fördern. Das Leistungsfähigkeitsprinzip rechtfertige unterschiedliche steuerliche Entlastungswirkungen nur, soweit sie verfassungsrechtlich geboten sind. Darüber hinaus bestehende Gestaltungsspielräume sollten für eine Verringerung der Schere genutzt werden. Die Bundesregierung stellt ihre Reform dagegen als Entlastung insbesondere für Familien mit Kindern dar, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründet sie unter anderem mit „Fairness“. Der Antrag befindet sich im Anfangsstadium des parlamentarischen Verfahrens; über ihn hat der Bundestag noch nicht entschieden.
Weiterlesen:
Betroffen sind Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende und Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die vor allem vom Kindergeld profitieren.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, die Beratung dort und anschließend die Abstimmung im Plenum des Bundestages. Parallel läuft das Verfahren zum Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027.
- Familienleistungsausgleich
- Das System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen, das die steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern sicherstellt.
- BEA-Freibetrag
- Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes. Er beträgt derzeit 2.928 Euro.
- Existenzminimumbericht
- Bericht der Bundesregierung, der das steuerlich freizustellende Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern beziffert.
Wie hoch soll das Kindergeld 2027 sein?
Laut Regierungsentwurf steigt es von 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat, 2028 auf 272 Euro.
Was ist die Entlastungsschere?
Gemeint ist der Unterschied zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastung durch die Kinderfreibeträge, die bei höheren Einkommen größer ausfällt.
Was fordern die Grünen konkret?
Sie wollen die Schere in absoluten Eurobeträgen schrittweise schließen, vor allem durch ein stärker steigendes Kindergeld, und den BEA-Freibetrag überprüfen lassen.




































































