- 830 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten betreut der Volksbund
- 2,8 Millionen Kriegstote auf diesen Stätten bestattet
- Bundesförderung und Lage in Osteuropa seit 2022 unklar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7171 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. pflegt nach eigenen Angaben mehr als 830 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten, auf denen rund 2,8 Millionen Kriegstote bestattet sind. Die Organisation finanziert sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden; das Auswärtige Amt ist laut Transparenzbericht des Volksbunds einer der Hauptzuwendungsgeber mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent am Gesamtjahresbudget. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 hat die Bedingungen für Kriegsgräberarbeit in Osteuropa erheblich verändert – Zugang zu Stätten in Russland, Belarus und der Ukraine ist eingeschränkt oder blockiert.
- 830 Kriegsgräberstätten — werden vom Volksbund in 45 Staaten betreut (Stand laut Volksbund-Angaben in der Drucksache).
- 2,8 Millionen Kriegstote — sind auf diesen Stätten bestattet.
- 73.664 Mitglieder — hatte der Volksbund laut Transparenzbericht 2024, dazu 323 hauptamtliche Mitarbeiter und 3.410 Ehrenamtliche.
- Über 10 % des Jahresbudgets — kommen laut Volksbund vom Auswärtigen Amt als einem der Hauptzuwendungsgeber.
Im Detail
Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich daraus ein besonderes parlamentarisches Kontrollinteresse an Höhe und Wirksamkeit der Bundesmittel.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7171
Rund 2,8 Millionen deutsche Kriegstote liegen auf über 830 Stätten in 45 Ländern begraben. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge pflegt diese Gräber im Auftrag der Bundesregierung – finanziert zu einem wesentlichen Teil aus Bundesmitteln, die über das Auswärtige Amt fließen. Wie viel Steuergeld seit 2020 geflossen ist und ob die Arbeit in Krisenregionen noch funktioniert, will die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7171 vom 16. Juli 2026 klären.
Kriegsgräberfürsorge: Was der Bund finanziert
Laut Transparenzbericht des Volksbunds für das Jahr 2024 zählt das Auswärtige Amt zu den Hauptzuwendungsgebern – es trägt mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets. Die genaue Summe der Bundeszuschüsse seit Januar 2020 ist öffentlich nicht detailliert ausgewiesen. Die Anfrage fordert von der Bundesregierung eine vollständige Aufschlüsselung nach Jahr, Zuwendungsempfänger und Zweckbestimmung. Auch soll die Regierung offenlegen, welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden an der Förderung der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland beteiligt sind und welche Zuständigkeiten sie jeweils wahrnehmen.
Lage in Osteuropa seit dem Ukraine-Krieg
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sind die Rahmenbedingungen für die Kriegsgräberarbeit in Osteuropa erheblich schwieriger geworden. Die Anfrage fragt konkret, in welchen Staaten es seitdem zu Einschränkungen bei der Pflege oder dem Neubau von Kriegsgräberstätten gekommen ist und welche Gründe dafür genannt wurden. Zudem soll die Bundesregierung darlegen, ob und wo Verbote der Tätigkeit des Volksbunds ausgesprochen wurden und wie sie darauf reagiert hat.
Besonderes Augenmerk gilt Belarus: Das belarussische Parlament hat das bilaterale Übereinkommen über die Grabpflege der im Zweiten Weltkrieg Gefallenen nach Angaben in der Drucksache bis heute nicht ratifiziert. Die Fragesteller wollen wissen, welche Schritte die Bundesregierung unternimmt, um Minsk zur Ratifizierung zu bewegen. Ähnlich problematisch ist die Lage im Verhältnis zu Russland, wo nach Medienberichten zufolge deutsche Organisationen zuletzt verstärkt als unerwünscht eingestuft wurden.
Sanierungsstau und Personalkapazitäten
Neben den politischen Hemmnissen fragt die AfD-Fraktion auch nach dem baulichen Zustand der Stätten: Gibt es einen Investitions- oder Sanierungsstau bei deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland, und wenn ja, wie hoch ist dieser – aufgeschlüsselt nach Staaten und Standorten? Parallel dazu soll die Bundesregierung Auskunft über die Personalentwicklung beim Volksbund und in den beteiligten Bundesbehörden seit Januar 2020 geben.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die digitale Dokumentation: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ergriffen, um die Gräberdaten digital zu erfassen und die Schnittstellen zu Bundesarchiv, Suchdiensten und ausländischen Partnerstellen zu verbessern? Gerade bei der Identifizierung aufgefundener Kriegstoter – ein laut Drucksache bekanntes Praxisproblem – spielen vollständige und gut vernetzte Datenbestände eine zentrale Rolle. Illegale Sondengänger und Grabräuber erschweren die Arbeit zusätzlich.
Parlamentarisches Kontrollinteresse
Die Fragesteller betonen in ihrer Vorbemerkung, dass das erhebliche finanzielle Engagement des Bundes ein parlamentarisches Kontrollinteresse begründet. Aus ihrer Sicht reichen die öffentlich zugänglichen Transparenzangaben des Volksbunds nicht aus, um die Wirksamkeit des eingesetzten Steuergeld ausreichend zu beurteilen. Ähnliche Fragen zur staatlichen Förderung von Organisationen und deren Kontrolle stellen sich auch in anderen Bereichen – so hat der Bundestag zuletzt etwa bei der Verwendung von Fördermitteln für Demokratieprogramme genauer hingeschaut, wie der Beitrag zu Regierungskampagnen und 60 Mio. Euro Werbeausgaben zeigt.
Die Kriegsgräberfürsorge berührt zugleich sicherheitspolitische Fragen: Im Kontext des russischen Angriffskriegs und der veränderten Beziehungen zu Russland und Belarus gewinnt die Frage an Gewicht, ob Deutschland seinen völkerrechtlichen und historischen Verpflichtungen gegenüber den Gefallenen noch vollständig nachkommen kann. Vergleichbare Spannungsfelder zwischen Sicherheitslage und staatlichen Verpflichtungen zeigen sich auch beim Umgang mit extremistischen Bedrohungen im Inland, etwa bei der Kontrolle der Reichsbürger-Szene mit 26.000 Angehörigen.
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Unmittelbar betroffen sind die rund 73.664 Mitglieder des Volksbunds, seine 323 hauptamtlichen Mitarbeiter und 3.410 Ehrenamtlichen sowie die Angehörigen von Kriegsgefallenen, die auf Kriegsgräberstätten im Ausland bestattet sind. Mittelbar betroffen ist die Bundesrepublik Deutschland als Zuwendungsgeberin und politisch Verantwortliche für die Kriegsgräberfürsorge im Ausland.
Die Kleine Anfrage wurde am 16. Juli 2026 als BT-Drucksache 21/7171 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat für Kleine Anfragen eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen; die Antwort ist bis spätestens 6. August 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache in den zuständigen Ausschüssen weiterberaten werden.
- Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
- Gemeinnütziger Verein, der im Auftrag der Bundesregierung Kriegstote im Ausland sucht, birgt und ihre Gräber dauerhaft pflegt.
- Kriegsgräberabkommen
- Bilaterale Staatsverträge, die regeln, wie die Gräber von Kriegsgefallenen eines Landes auf dem Gebiet eines anderen Landes gepflegt und geschützt werden.
- Sondengänger
- Personen, die mit Metalldetektoren (Sonden) unautorisiert nach historischen Artefakten suchen – an Kriegsgräberstätten ist dies illegal und gilt als Grabräuberei.
Was ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge?
Der Volksbund ist ein gemeinnütziger Verein, der im Auftrag der Bundesregierung Kriegstote im Ausland sucht, birgt und ihre Gräber pflegt. Er betreut laut eigenen Angaben über 830 Stätten in 45 Staaten.
Warum fragt die AfD nach der Kriegsgräberfürsorge?
Das Auswärtige Amt zählt laut Volksbund zu den Hauptfinanziers mit einem Anteil von über 10 Prozent am Jahresbudget. Die Fragesteller sehen darin ein parlamentarisches Kontrollinteresse an der Verwendung der Bundesmittel.
Welche Rolle spielt der Ukraine-Krieg für die Kriegsgräberfürsorge?
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sind die Rahmenbedingungen für Kriegsgräberarbeit in Osteuropa laut Drucksache politisch und praktisch erschwert. Die Anfrage fragt konkret nach Einschränkungen und Verboten in betroffenen Ländern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7171 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































