- 8.207 Euro Reisekosten für 32 Dienstreisen im ersten Amtsjahr
- Öffentlichkeitsarbeit kostete rund 41.000 Euro, darunter 18.445 Euro für Leuchtbuchstaben
- Über 20 zivilgesellschaftliche Projekte gegen Antisemitismus gefördert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6941 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus geht auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Januar 2018 zurück (BT-Drs. 19/444). Grundlage war der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (BT-Drs. 18/11970). Der Beauftragte ist ohne exekutive Befugnisse ausgestattet und koordiniert ressortübergreifend Maßnahmen der Bundesregierung. Die AfD-Fraktion hatte die Anfrage (BT-Drs. 21/6640) vor dem Hintergrund der allgemein gestiegenen Zahl von Regierungsbeauftragten gestellt und wollte den konkreten Mehrwert des Amtes gegenüber bestehenden Ministerialstrukturen nachvollziehen.
- 4,0 Planstellen — vollständig besetzt mit den Entgeltgruppen E 14, A13h, E 11 und E 8.
- 8.206,63 Euro — Gesamtreisekosten für 32 Dienstreisen (26 Inland, 6 Ausland) im ersten Jahr der 21. Wahlperiode.
- rund 41.000 Euro — Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, davon 18.445 Euro für Leuchtbuchstaben #weremember und 12.749 Euro für den Henny Brenner Preis.
- über 20 Projekte — geförderte zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen zur Antisemitismusprävention und Erinnerungskultur.
- 2 Ausschussberichte — mündliche Berichte im Innenausschuss: 12. November 2025 und 6. Mai 2026.
Im Detail
Mit exekutiven Befugnissen wurde der Beauftragte nicht ausgestattet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6941, S. 5
Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus hat im ersten Jahr der 21. Wahlperiode Reisekosten von insgesamt 8.206,63 Euro verursacht und rund 41.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6640) hervor, die das Bundesministerium des Innern am 6. Juli 2026 übermittelt hat (BT-Drs. 21/6941).
Antisemitismusbeauftragter: Aufgaben ohne Exekutivbefugnis
Das Amt des Antisemitismusbeauftragten wurde 2018 auf Grundlage eines Bundestagsbeschlusses eingerichtet. Der Beauftragte koordiniert ressortübergreifend die Maßnahmen der Bundesregierung, ist Ansprechpartner für jüdische Gemeinden und gesellschaftliche Organisationen und soll die Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus sensibilisieren. Exekutive Befugnisse hat er laut Bundesregierung nicht. Er koordiniert zudem die Gemeinsame Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens (BLK), deren Co-Vorsitz er innehat.
Personal und Kosten im Überblick
Dem Antisemitismusbeauftragten standen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode insgesamt 4,0 Planstellen zur Verfügung — mit den Entgeltgruppen E 14, A13h, E 11 und E 8. Alle Stellen waren vollständig besetzt. Die 32 dokumentierten Dienstreisen führten zu 26 Inlandsreisen und 6 Auslandsreisen, unter anderem nach Warschau, Paris, Rom, Brüssel, St. Gallen und Genua. Die höchsten Einzelposten entfielen auf die OSZE-Konferenz in St. Gallen (728,12 Euro) und einen Workshop zur Antisemitismusbekämpfung in Rom (700,50 Euro).
Für Öffentlichkeitsarbeit entstanden Kosten für fünf Maßnahmen: Leuchtbuchstaben #weremember (18.445 Euro), den Henny Brenner Preis (12.749,30 Euro), Broschüren zum Preis (5.468,05 Euro), Anzeigen für jüdische Feiertage (3.927 Euro) sowie die Betreuung der Internetseite (458,15 Euro). Soziale Medien nutzt der Beauftragte nach eigenen Angaben nicht.
Über 20 geförderte Projekte gegen Antisemitismus
Im Berichtszeitraum hat der Antisemitismusbeauftragte mehr als 20 zivilgesellschaftliche Projekte angestoßen oder begleitet. Dazu zählen unter anderem die Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus der Amadeu Antonio Stiftung, das Monitoring antisemitischer Protestdynamiken durch democ e. V. (MAAP), Schulprojekte des Anne Frank Zentrums sowie das Jewish Ambassador Program der CER Conference of European Rabbis. Auch Erinnerungs- und Kulturprojekte wie das 20-jährige Jubiläum des Jewish Chamber Orchestra Munich oder chormusikalische Erinnerungsarbeit des Deutschen Chorverbandes gehörten dazu. Das Förderkonzept des Jüdischen Kulturfonds wurde erstellt und auf der Internetseite des Beauftragten veröffentlicht.
Bildungsarbeit als Schwerpunkt
Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt im Bildungsbereich. Gemeinsam mit der BLK, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde eine Handreichung zur Verankerung des Themas Antisemitismus in der Lehrkräftebildung herausgegeben. Unter der Schirmherrschaft des Beauftragten erschien außerdem eine Broschüre mit 18 Qualitätskriterien für Bildungsmedien zur Antisemitismusprävention. Im Dezember 2025 wurde in Kooperation mit der KMK der Henny Brenner Preis für herausragende Schulbücher zu jüdischem Leben ausgelobt — in zwei Kategorien für Primar- und Sekundarstufe. Dem Innenausschuss des Bundestages berichtete der Beauftragte mündlich am 12. November 2025 und am 6. Mai 2026, letzteres zur Bedrohungslage infolge des Iran-Kriegs für Jüdinnen und Juden sowie israelische Einrichtungen.
Angaben zu Dienstleistern als Verschlusssache
Die Frage nach externen Dienstleistern und deren Auftragsvolumen hat die Bundesregierung nicht öffentlich beantwortet. Die entsprechende Anlage 1 ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Art. 12 GG) sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Quantitative Wirksamkeitskriterien für die Arbeit des Beauftragten nennt die Bundesregierung nicht; sie verweist stattdessen auf die Erfüllung der in Frage 8 dargestellten Aufgaben sowie auf frühere Antworten zur Großen Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/6171).
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Betroffen sind jüdische Gemeinden und Organisationen in Deutschland, die durch die Arbeit des Beauftragten Unterstützung erhalten, sowie Schulen und Bildungseinrichtungen, die von geförderten Projekten und Bildungsmaterialien profitieren. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da staatliche Antisemitismusprävention ein gesellschaftspolitisches Querschnittsthema ist.
Die Bundesregierung hat den Großteil der Fragen vollständig beantwortet. Angaben zu externen Dienstleistern (Frage 2) wurden als Verschlusssache eingestuft und sind nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar. Bei Fragen zu messbaren Erfolgen und zur Evaluation verweist die Regierung auf frühere Antworten zur Großen Anfrage BT-Drs. 21/6171, ohne neue Angaben zu machen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Antisemitismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr im Amt →
- Bund-Länder-Kommission (BLK)
- Die Gemeinsame Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens koordiniert Maßnahmen zwischen Bundesregierung und Bundesländern; der Beauftragte hat ihren Co-Vorsitz inne.
- VS-NfD
- Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch: niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland. Dokumente dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden.
- Henny Brenner Preis
- Vom Antisemitismusbeauftragten in Kooperation mit der Kultusministerkonferenz vergebene Auszeichnung für herausragende Schulbücher, die jüdisches Leben differenziert und antisemitismuskritisch darstellen.
Wie viele Mitarbeiter hat der Antisemitismusbeauftragte?
Dem Beauftragten stehen 4,0 Planstellen/Stellen zur Verfügung (Entgeltgruppen E 14, A13h, E 11 und E 8), die im ersten Jahr der 21. Wahlperiode vollständig besetzt waren.
Wie hoch waren die Reisekosten des Beauftragten?
Die Gesamtreisekosten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode betrugen laut Anlage 2 der Antwort 8.206,63 Euro für insgesamt 32 Dienstreisen im In- und Ausland.
Nutzt der Beauftragte soziale Medien?
Nein. Die Bundesregierung hat diese Frage ausdrücklich verneint.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6941 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































