- BaFin warnt vor hohen Iran-Geldwäscherisiken
- Einzelne Konten für illegale Transfers genutzt
- IZH-Verbot beschlagnahmt Vereinsvermögen
Iran-Geldwäsche: BaFin sieht hohe Risiken in Deutschland
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6261 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die BaFin führte bereits 2020 Meldepflichten für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Iran-Bezug ein und begründete dies mit hohen Risiken in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Juli 2024 verbot das BMI das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) mitsamt bundesweiten Teilorganisationen wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten und Terrorismusunterstützung.
Im Detail
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat im Rahmen ihrer Aufsicht vermehrt Hinweise zur Umgehung von regulatorischen Anforderungen mit Bezug zur Islamischen Republik Iran in Deutschland festgestellt.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6261
Die Bundesregierung bestätigt erhebliche Risiken durch iranische Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland. Laut Antwort auf eine AfD-Anfrage hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vermehrt Hinweise zur Umgehung regulatorischer Anforderungen mit Iran-Bezug festgestellt.
Konkrete Geldwäscheverfahren nachgewiesen
Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden haben Personen einzelne Konten bei deutschen Banken für Geldwäschezwecke mit Iran-Bezug genutzt. Gelder wurden durch Firmengeflechte transferiert. Auch gefälschte Geschäftsunterlagen und Scheingeschäfte kamen zum Einsatz. Die rechtmäßigen Zahlungszwecke und -empfänger wurden dabei gezielt verschleiert, so die Behörden. Der Generalbundesanwalt hat bereits ein Strafverfahren geführt. Es endete 2023 mit einer Verurteilung zu 2,5 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Geltende Regelungen
Die BaFin hat seit 2020 Meldepflichten für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Iran-Bezug eingeführt. Im März 2025 warnte die Aufsichtsbehörde erneut vor erheblichen Risiken durch Umgehungsgeschäfte mit Iran-Bezug. Sie sensibilisierte den Finanzmarkt für diese Problematik. Nach dem Inkrafttreten neuer EU-Sanktionen gegen Iran hat die BaFin im September 2025 ihre Warnungen vor Umgehungsgeschäften verschärft.
IZH-Verbot und Beschlagnahme
Im Juli 2024 verbot das Bundesinnenministerium das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) mitsamt bundesweiten Teilorganisationen. Bei der Vollstreckung durchsuchten die Behörden 53 Objekte in acht Bundesländern. Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt. Das IZH galt laut Verfassungsschutz als wichtigste Vertretung des iranischen Regimes in Deutschland neben der Botschaft. Zugleich war es ein bedeutendes Propagandazentrum.
Eingeschränkte Auskunftsbereitschaft
Zu detaillierten Ermittlungsverfahren verweigert die Bundesregierung aus Staatswohl-Gründen Auskünfte. Das gilt auch für Verfassungsschutz-Erkenntnisse über iranische Einflussstrukturen. Eine Offenlegung würde die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden preisgeben. Künftige Ermittlungen wären gefährdet. Informationen zu Verdachtsmeldungen der Financial Intelligence Unit (FIU) stellt die Regierung nur als Verschlusssache zur Verfügung.
Geplante Reformen
Die Bundesregierung plant eine systematische Novellierung des Nachrichtendienstrechts zur Stärkung der operativen Fähigkeiten. Über die kontinuierlichen Maßnahmen durch Zollkriminalamt und FIU hinaus sind keine neuen Schritte gegen iranische Geldwäsche geplant. Der Koalitionsvertrag sieht einen Reformprozess der Nachrichtendienste vor.
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Betroffen sind deutsche Finanzinstitute, die verstärkte Überwachung von Iran-Transaktionen durchführen müssen. Steuerzahler tragen die Kosten für Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen gegen iranische Einflussnahme.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen zu iranischen Geldwäscheaktivitäten, verweigert jedoch detaillierte Auskünfte zu laufenden Ermittlungsverfahren und Verfassungsschutz-Erkenntnissen aus Staatswohl-Gründen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 04.06.2026)
- BaFin
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zuständig für Bankenaufsicht und Geldwäscheprävention.
- FIU
- Financial Intelligence Unit, deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
- IZH
- Islamisches Zentrum Hamburg, 2024 verbotener Verein mit Iran-Verbindungen.
Was sind die Hauptrisiken bei Iran-Transaktionen?
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsumgehung durch Firmengeflecht und Scheingeschäfte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6261 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.























































