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Wie steht es um die Digitalisierung der Heilmittelverordnung?
Hintergrund
Heilmittelerbringer müssen ärztliche Verordnungen vor der Behandlung auf Vollständigkeit prüfen. Bei fehlerhaften Verordnungen drohen Kürzungen der Vergütung. Bereits 2015 führte der Gesetzgeber Regelungen ein, um Fehler bei der elektronischen Ausstellung zu vermeiden. Trotzdem treten weiterhin erhebliche Probleme auf, die zu hohem Verwaltungsaufwand in den Praxen führen.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag fragt die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand der Digitalisierung bei Heilmittelverordnungen. In ihrer Kleinen Anfrage vom 21. April 2026 (BT-Drs. 21/5470) thematisieren die Abgeordneten die anhaltenden Probleme mit fehlerhaften Verordnungen. Zudem geht es um den geplanten Übergang zur elektronischen Heilmittelverordnung.
Jährlich werden etwa 39 Millionen Heilmittelverordnungen ausgestellt, wie das Heilmittelinformationssystem der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt. Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sind verpflichtet, diese Verordnungen vor der Behandlung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Dies ist bemerkenswert, da fehlerhafte oder unvollständige Verordnungen zu Kürzungen der Vergütung führen können.
Die Grünen fragen, wann elektronische Rezepte für Physiotherapie und Co. kommen und ob dadurch weniger Bürokratie entsteht.
20 detaillierte Fragen stellen die Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Johannes Wagner in ihrer Anfrage. Dabei geht es unter anderem um die Häufigkeit formaler Fehler sowie den wirtschaftlichen Schaden durch Retaxationen. Auch der Verwaltungsaufwand in den Heilmittelpraxen ist ein Thema.
Elektronische Verordnung verzögert sich
Bereits 2015 führte der Gesetzgeber mit § 73 Absatz 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Regelungen ein. Diese sollten Fehler bei der elektronischen Ausstellung von Heilmittelverordnungen vermeiden. Trotz verschiedener Digitalisierungsbemühungen treten weiterhin erhebliche Probleme auf.
Derzeit erarbeitet die gematik Spezifikationen für eine elektronische Heilmittelverordnung im Rahmen der Telematikinfrastruktur. Viele Heilmittelerbringer verbinden mit der geplanten Einführung die Erwartung, dass sich bürokratische Aufwände reduzieren. Hintergrund ist, dass die ursprünglich für Januar 2026 geplante verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur bereits auf Oktober 2027 verschoben worden ist.
Betroffen sind Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und andere Heilmittelerbringer sowie deren Patienten. Bei etwa 39 Millionen jährlichen Heilmittelverordnungen entstehen durch fehlerhafte Verordnungen Verzögerungen und wirtschaftliche Nachteile für die Praxen.
Die Bundesregierung hat bis zur Beantwortung der Anfrage Zeit. Die elektronische Heilmittelverordnung wird von der gematik entwickelt, der ursprünglich geplante Anschluss an die Telematikinfrastruktur wurde bereits von Januar 2026 auf Oktober 2027 verschoben.
- Retaxationen
- Kürzungen der Vergütung durch Krankenkassen, wenn Verordnungen als fehlerhaft oder unvollständig bewertet werden.
- gematik
- Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.
- Telematikinfrastruktur
- Digitales Netzwerk, das alle Akteure im Gesundheitswesen sicher miteinander verbinden soll.























































