- 379 Beratungsfälle für bedrohte Kommunalpolitiker seit August 2024
- Fördervolumen beträgt bis zu 1,06 Mio. Euro bis Ende 2027
- Evaluation der Starken Stelle ist für 2027 geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7696 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Anfeindungen, Beleidigungen und Bedrohungen gegen kommunal Aktive haben nach Angaben der Bundesregierung seit Jahren ein hohes Niveau erreicht. Um Betroffene zu unterstützen, rief die damalige Bundesregierung im Rahmen der „Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger“ die Starke Stelle ins Leben. Sie nahm am 1. August 2024 den Betrieb auf. Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (Zeilen 3789 ff.) sieht ausdrücklich vor, den Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger zu stärken und deren Handlungsfähigkeit gegenüber Bedrohungen sicherzustellen. Die Drucksache 21/7696 vom 24. August 2026 enthält die Antwort des Bundesministeriums des Innern auf die Kleine Anfrage 21/7587 der AfD-Fraktion.
- 379 Beratungsfälle — abgeschlossen bis zum 18. August 2026 seit Betriebsaufnahme am 1. August 2024
- bis zu 1,06 Mio. Euro — Gesamtfördervolumen des BMI für die Starke Stelle bis Ende 2027
- 78.343 Euro — Ausgaben für externe Dienstleister im Jahr 2025 (höchster Jahreswert)
- 2 Beschäftigte (E 13) — befristet angestelltes Kernpersonal der Starken Stelle
- 15.955 Euro — Dienstreisekosten im Jahr 2025, verteilt auf zahlreiche Vortrags- und Workshopreisen
Im Detail
Das Anfeindungsgeschehen gegen kommunalpolitisch Aktive befindet sich seit mehreren Jahren nachweislich auf einem sehr hohen Niveau.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7696
Kommunale Amts- und Mandatsträger sind in Deutschland zunehmend Ziel von Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen. Um Betroffene zu unterstützen, betreibt die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) seit dem 1. August 2024 die sogenannte Starke Stelle — eine bundesweite, vom Bundesministerium des Innern (BMI) finanzierte Beratungsstelle. Bis zum 18. August 2026 hat die Starke Stelle insgesamt 379 Beratungsfälle abgeschlossen. Das Fördervolumen beträgt laut Drucksache 21/7696 bis zu 1,06 Millionen Euro für den Zeitraum bis Ende 2027.
379 Beratungsfälle: Starke Stelle mit stabiler Nachfrage
Die Fallzahlen entwickeln sich kontinuierlich: Im Rumpfjahr 2024 (ab August) wurden 121 Beratungsfälle abgeschlossen, im Jahr 2025 stieg die Zahl auf 156, und im laufenden Jahr 2026 sind bis zum Stichtag 18. August bereits 102 Fälle bearbeitet worden. Bei den gemeldeten Sachverhalten handelt es sich laut Bundesregierung überwiegend um Ehrverletzungsdelikte wie Verleumdungen, üble Nachrede und Beleidigungen sowie um Bedrohungen und Sachbeschädigungen. Vielfach lägen eskalierten Konflikten mit längerer Vorgeschichte zugrunde. Angaben zu den Funktionen oder Bereichen der Ratsuchenden werden aufgrund der zugesicherten Anonymität nicht systematisch erfasst.
Was gilt aktuell?
Vor der Einrichtung der Starken Stelle gab es keine einheitliche bundesweite Anlaufstelle für bedrohte Kommunalpolitiker. Betroffene mussten sich an regionale Angebote, Parteien oder Sicherheitsbehörden wenden, ohne koordinierte Verweisberatung. Die Starke Stelle schließt diese Lücke: Sie berät telefonisch, per E-Mail und per Videoberatung, arbeitet vertraulich und auf Wunsch anonym und vermittelt gezielt an bestehende Hilfsangebote in den Ländern. Keine eigenen sozialen Medienkanäle werden betrieben; auch Initiativen, die über den Zuwendungsbescheid hinausgehen, hat die Stelle nicht ergriffen.
Personal und Betriebskosten der Starken Stelle
Die Starke Stelle verfügt über keine eigenen Planstellen im staatlichen Sinne. Das Kernteam besteht aus zwei befristet Beschäftigten, die jeweils in Entgeltgruppe E 13 eingruppiert sind und aus den Projektmitteln finanziert werden. Ein weiterer wissenschaftlicher Mitarbeiter des DFK unterstützt in Zugleichfunktion bei Synergien im Handlungsfeld kommunale Prävention. Für externe Dienstleistungen — darunter Öffentlichkeitsarbeit, Websitebetrieb, Veranstaltungen und Werbematerialien — entstanden folgende Kosten: 20.397 Euro im Jahr 2023, 28.679 Euro im Jahr 2024, 78.343 Euro im Jahr 2025 und bis zum Stichtag 9.868 Euro im Jahr 2026. Dienstreisen fanden ausschließlich innerhalb Deutschlands statt; die Reisekosten beliefen sich auf 664 Euro (2023), 15.189 Euro (2024), 15.955 Euro (2025) und 3.874 Euro (2026 bis Stichtag).
Eingeschränkte Transparenz bei Treffen und Vernetzung
Zu den Fragen nach Treffen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Landesregierungen und wissenschaftlichen Einrichtungen (Fragen 4 bis 7) verweist die Bundesregierung darauf, dass der Betrieb der Starken Stelle dem DFK in fachlicher und organisatorischer Eigenverantwortung obliege. Die finanzielle Förderung durch das BMI begründe keine Weisungsbefugnis, und die fraglichen Treffen seien daher nicht Teil der vom BMI zu dokumentierenden Projektinformationen. Eine vollständige Aufschlüsselung liegt dem Ministerium nach eigener Aussage nicht vor. Gegenüber dem Bundestag war die Starke Stelle zweimal aktiv: Am 25. September 2024 im Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ und am 14. November 2024 im Ausschuss für Inneres und Heimat zum Entwurf des dritten Bundesmeldegesetzes.
Wirksamkeit und Zukunft des Projekts
Als wesentlichen Wirksamkeitsnachweis nennt die Bundesregierung die Fallzahlen der abgeschlossenen Beratungen. Formale Evaluationskriterien jenseits der Fallstatistik benennt die Antwort nicht. Eine externe Evaluation ist laut Bundesregierung im Verlauf des Projektjahres 2027 geplant; auf Basis der Ergebnisse soll dann eine begründete Entscheidung über eine Fortführung der Starken Stelle getroffen werden. Laut Drucksachlich-Bericht zu Bundesregierungs-Aufträgen werden staatlich geförderte Beratungs- und Kommunikationsprojekte zunehmend parlamentarisch begleitet. Ähnliche Fragen zur Wirksamkeit staatlicher Schutzkonzepte stellen sich auch bei anderen Sicherheitsthemen, wie etwa der Messerkriminalität, wo Prävention und Strafverfolgung ebenfalls eng verzahnt diskutiert werden.
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Das Angebot der Starken Stelle richtet sich an haupt- und ehrenamtliche kommunale Amts- und Mandatsträger in ganz Deutschland — also etwa Bürgermeister, Gemeinderäte, Ortsvorsteher oder Kreistagsmitglieder, die im Zusammenhang mit ihrem Amt Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen oder Sachbeschädigungen erfahren. Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym per Telefon, E-Mail oder Videoberatung.
Zu den Fragen 4 bis 7 (Treffen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Landesregierungen und wissenschaftlichen Einrichtungen) hat die Bundesregierung erklärt, dass der Betrieb der Starken Stelle dem Träger DFK in fachlicher und organisatorischer Eigenverantwortung obliege und eine vollständige Aufschlüsselung der erfragten Treffen daher nicht vorliege. Damit blieben diese vier Fragen inhaltlich unbeantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Starke Stelle: 1 Mio. Euro Schutz für Kommunalpolitiker →
- Projektförderung
- Der Bund gewährt einer Organisation einen Zuschuss für ein zeitlich befristetes Projekt mit definiertem Zweck; der Empfänger bewirtschaftet die Mittel eigenständig auf Basis eines Finanzierungsplans.
- Verweisberatung
- Form der Beratung, bei der Hilfesuchende nicht selbst umfassend beraten, sondern gezielt an geeignete Hilfs- und Beratungsangebote weitervermittelt werden.
- Zuwendungsempfänger
- Organisation oder Person, die staatliche Fördermittel (Zuwendungen) erhält und gegenüber dem Geldgeber zur ordnungsgemäßen Verwendung und Berichterstattung verpflichtet ist.
Was ist die Starke Stelle?
Die Starke Stelle ist eine seit dem 1. August 2024 tätige bundesweite Beratungsstelle für haupt- und ehrenamtliche kommunale Amts- und Mandatsträger, die Anfeindungen, Bedrohungen oder Gewalt ausgesetzt sind. Sie wird von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention betrieben.
Wie viele Fälle hat die Starke Stelle bisher bearbeitet?
Bis zum Stichtag 18. August 2026 wurden insgesamt 379 Beratungsfälle abgeschlossen: 121 im Jahr 2024, 156 im Jahr 2025 und 102 im Jahr 2026.
Wie wird die Starke Stelle finanziert?
Das Bundesministerium des Innern fördert die Starke Stelle im Rahmen einer fünfjährigen Projektförderung mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1,06 Millionen Euro. Der Förderzeitraum endet Ende 2027.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7696 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































