- 35 CHP-Bürgermeister seit 2024 in der Türkei abgesetzt
- EU-Beitrittsverfahren steht seit 2018 still wegen Demokratiedefiziten
- Bundesregierung reagiert nur diplomatisch, keine Sanktionen geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7699 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Türkei hält seit 2018 keine ausreichenden Voraussetzungen für den EU-Beitrittsprozess mehr aufrecht; der Beitrittsprozess steht seitdem still. International bekannt wurde die politische Lage durch die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 und die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026. Parallel dazu leitete die PKK im Juli 2025 einen freiwilligen Entwaffnungsprozess ein, der erstmals seit Jahrzehnten eine Friedensperspektive im türkisch-kurdischen Konflikt eröffnet. Die Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/7417) zielt darauf ab, die Position und Reaktionen der Bundesregierung auf diese Entwicklungen zu ermitteln.
- 35 CHP-Bürgermeister — seit den Kommunalwahlen 2024 abgesetzt (Stand 10. August 2026)
- 10 DEM-Partei-Bürgermeister — seit den Kommunalwahlen 2024 abgesetzt oder mit Zwangsverwaltung belegt (Stand 10. August 2026)
- 3 Kommunen — Esenyurt, Ovacık und Şişli stehen derzeit unter staatlicher Zwangsverwaltung
- seit 2018 — EU-Beitrittsprozess der Türkei steht still wegen unzureichender Erfüllung der Kopenhagener Kriterien
- seit Juli 2025 — PKK-Entwaffnungsprozess läuft, abschließende Bewertung laut Bundesregierung noch nicht möglich
Im Detail
Die Bundesregierung thematisiert die innenpolitischen Entwicklungen und die Defizite im Bereich der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei anlassbezogen presseöffentlich, regelmäßig in diplomatischen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Türkei sowie in internationalen Gremien.
— BT-Drs. 21/7699, Antwort auf Fragen 1–5
In der Türkei wurden seit den Kommunalwahlen im Jahr 2024 mindestens 35 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der größten Oppositionspartei CHP abgesetzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die am 24. August 2026 als BT-Drs. 21/7699 veröffentlicht wurde. Hinzu kommen 10 abgesetzte Vertreter der kurdisch geprägten DEM-Partei. Drei Kommunen — Esenyurt, Ovacık und Şişli — stehen derzeit unter staatlicher Zwangsverwaltung.
Die Bundesregierung beantwortet damit 18 Fragen der Abgeordneten Max Lucks, Claudia Roth, Luise Amtsberg und weiterer Grünen-Parlamentarierinnen und -parlamentarier. Das Auswärtige Amt übermittelte die Antwort am 21. August 2026.
Türkei-Menschenrechtslage: Diplomatische Kritik ohne Konsequenzen
Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage in der Türkei nach eigenen Angaben regelmäßig — sowohl in diplomatischen Gesprächen als auch in internationalen Gremien. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung äußern dabei die Erwartung, dass die Türkei ihre Verpflichtungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte einhält. Darüber hinaus verfolgen deutsche Auslandsvertretungen in der Türkei viele Gerichtsverfahren vor Ort.
Auf die Frage, welche konkreten diplomatischen Maßnahmen aus der Kritik an der CHP-Verfolgung folgen, bleibt die Antwort allgemein: Die Bundesregierung erinnere die türkische Regierung regelmäßig daran, dass die Kopenhagener Kriterien für einen EU-Beitritt derzeit nicht ausreichend erfüllt seien. Der EU-Beitrittsprozess steht seit dem Jahr 2018 still. Sanktionsmaßnahmen werden nicht genannt.
Abgesetzte Bürgermeister: Eine namentliche Liste
Zu den 35 namentlich aufgeführten CHP-Bürgermeistern gehören unter anderem Ekrem İmamoğlu (Istanbul), Muhittin Böcek (Antalya), Zeydan Karalar (Adana) und Mustafa Bozbey (Bursa). Bei der DEM-Partei sind unter anderem Ahmet Türk (Mardin), Gülistan Sönük (Batman) und Abdullah Zeydan (Van) betroffen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Abdurrahman Tutdere (Adıyaman) seit dem 5. August 2025 wieder im Amt ist und die Amtsenthebung von Ayvaz Hazır im Januar 2026 durch ein Berufungsgericht aufgehoben wurde. Die Amtsenthebungen halten laut Drucksache derzeit weiter an.
PKK-Entwaffnung und Friedensperspektive
Im Juli 2025 leitete die PKK einen freiwilligen Entwaffnungsprozess ein — erstmals seit Jahrzehnten eine realistische Perspektive auf eine friedliche Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts. Die Bundesregierung verfolgt diesen Prozess nach eigenen Angaben eng. Eine abschließende Bewertung seiner möglichen Wirkung hält sie zum Zeitpunkt der Antwort jedoch noch nicht für möglich. Unterstützung für den Prozess hat sie angeboten, sofern dies von den Beteiligten gewünscht werde.
Türkei als NATO-Partner und geopolitischer Akteur
Auf die Frage nach der Rolle der Türkei als NATO-Partner und aufstrebende Mittelmacht betont die Bundesregierung, dass die türkische Regierung Verantwortung für die Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze trage — unabhängig von bilateralen oder multilateralen Treffen. Beim NATO-Gipfel in Ankara im Juli 2026 vertrat die Bundesregierung diese Position. Auf Sanktionsforderungen von Oppositionspolitikern geht die Antwort nicht ein.
Zur ambivalenten Außenpolitik der Türkei — NATO-Mitglied, gleichzeitig Dialogpartnerin der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit und keine Sanktionen gegen Russland — erklärt die Bundesregierung, mit Ankara in kontinuierlichem Austausch zu stehen. Die Umgehung von EU-Russland-Sanktionen durch Privatunternehmen werde dabei regelmäßig thematisiert.
Islamismus und Terrorismus: Türkei als logistischer Knotenpunkt
Zu islamistischen Netzwerken bestätigt die Bundesregierung, dass der sogenannte Islamische Staat und al-Qaida die Türkei als logistischen Knotenpunkt nutzen. Unterstützernetzwerke ermöglichen Schleusungen und die Generierung finanzieller Ressourcen. Türkische Sicherheitsbehörden führen zwar Razzien durch, die Strukturen seien aber nicht vollständig zerschlagen. Zudem unterhält die Türkei Verbindungen zu hochrangigen Hamas-Mitgliedern und stuft die Hamas nicht als Terrororganisation ein.
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Unmittelbar betroffen sind türkische Oppositionspolitikerinnen und -politiker, Journalistinnen und Journalisten sowie Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Kommunen, die nun unter staatlicher Zwangsverwaltung stehen. Mittelbar berührt das Thema die rund drei Millionen in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft sowie alle, die an deutsch-türkischen Wirtschafts- und Sicherheitsbeziehungen beteiligt sind.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, bleibt bei konkreten diplomatischen Konsequenzen und Sanktionsfragen jedoch allgemein. Bei Fragen nach eigenen Einschätzungen zu Parallelentwicklungen CHP/HDP (Frage 8) und zur PKK-Entwaffnung (Frage 10) verweist sie auf laufende Prozesse ohne abschließende Bewertung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Türkei-Menschenrechte: 18 Fragen an die Bundesregierung →
- Kopenhagener Kriterien
- Beitrittskriterien der EU, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und eine funktionierende Marktwirtschaft verlangen. Ihre Erfüllung ist Voraussetzung für einen EU-Beitritt.
- Zwangsverwaltung
- Einsetzung eines staatlich ernannten Verwalters anstelle des gewählten Bürgermeisters. In der Türkei wird dieses Instrument gegen Oppositionskommunen eingesetzt.
- EMRK
- Europäische Menschenrechtskonvention — ein völkerrechtliches Abkommen des Europarats, dem die Türkei beigetreten ist und das grundlegende Menschenrechte garantiert.
Wie viele türkische Oppositionsbürgermeister wurden abgesetzt?
Laut Bundesregierung wurden seit den Kommunalwahlen 2024 mindestens 35 CHP-Bürgermeister und 10 Bürgermeister der DEM-Partei abgesetzt (Stand 10. August 2026).
Warum steht der EU-Beitrittsprozess der Türkei still?
Laut Bundesregierung erfüllt die Türkei die Kopenhagener Kriterien für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht ausreichend. Der Prozess steht deshalb seit dem Jahr 2018 still.
Hat die Bundesregierung Sanktionen gegen die Türkei verhängt?
Nein. Die Bundesregierung thematisiert Rechtsstaatlichkeitsdefizite in diplomatischen Gesprächen und internationalen Gremien, nennt aber keine konkreten Sanktionsmaßnahmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7699 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































