Antwort der Bundesregierung …
Linke fragt nach Wartezeiten bei Familiennachzug zu Schutzberechtigten
Hintergrund
Das Recht auf Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz wurde im Juli 2025 erneut für zwei Jahre ausgesetzt. Zuvor galt zwischen 2018 und 2025 eine Kontingentregelung mit monatlich bis zu 1.000 Visa. Seit der Aussetzung wurden bis März 2026 nur zwei Härtefallvisa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes erteilt.
Die Linke im Bundestag hat eine umfassende Kleine Anfrage zum Familiennachzug von Schutzberechtigten gestellt. Insgesamt 17 Fragen stellten die Abgeordneten um Clara Bünger und Dr. Gregor Gysi. Diese zielten auf die Probleme bei der Familienzusammenführung ab, mit denen Geflüchtete in Deutschland konfrontiert sind.
Aussetzung des Familiennachzugs
Besonders kritisch bewertet die Linke die erneute Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten seit Juli 2025. Dies ist bemerkenswert, da zuvor zwischen 2018 und 2025 eine Kontingentregelung galt, die monatlich bis zu 1.000 Visa für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter vorsah. Laut Drucksache 21/5455 vom 20. April 2026 wurden seither nur zwei Härtefallvisa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes erteilt.
Die Linke fragt die Bundesregierung, welche Auslandsvertretungen mit Terminwartelisten arbeiten. Wie lange sind die Wartezeiten auf Visa-Termine? Besonders kritisch sehen die Abgeordneten die Situation für Familien aus Afghanistan, Syrien und Gaza. Wie viel Geld verdienen Schleusernetzwerke mit Migration? zeigt bereits, welche Auswirkungen restriktive Migrationspolitik haben kann.
Personelle Ausstattung und Verfahrensdauer
Auch die personelle Ausstattung deutscher Auslandsvertretungen behandelt die Anfrage. Ebenso geht es um das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Gefragt wird nach Stellenaufwüchsen und -reduktionen in den Jahren 2024 bis 2026 sowie nach der Anzahl bearbeiteter Visumanträge zum Familiennachzug.
Hintergrund ist ein onlinegestütztes Visumverfahren, das seit Januar 2025 existiert. Die Linke fragt, ob dieses System die Verfahren beschleunigt und welche Visa-Kategorien weiterhin nicht online beantragt werden können. Besonders problematisch ist laut den Fragestellern, dass eingebürgerte Flüchtlinge oft keine Termine für ihre Familienangehörigen erhalten.
Rolle der Internationalen Organisation für Migration
Die Familienunterstützungsprogramm (FAP)-Büros der Internationalen Organisation für Migration (IOM) thematisiert die Anfrage ebenfalls. Diese beraten Antragsteller. Teilweise nehmen sie auch Anträge zur Weiterleitung an Botschaften entgegen. Wie viele Familienangehörige haben seit 2024 diese Unterstützung in Anspruch genommen, fragt die Linke.
Abschließend fordert die Linke die Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zu benennen, um den Familiennachzug in einem „überschaubaren Zeitraum“ zu ermöglichen, der „dem hohen Wert des Grund- und Menschenrechts auf Familienleben entspricht“.
Betroffen sind anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland, die ihre Partner, Eltern oder minderjährigen Kinder nachholen wollen. Besonders schwierig ist die Situation für Familien aus Afghanistan, Syrien und Gaza.
Die Bundesregierung muss die 17 Fragen der Linken beantworten. Die Anfrage behandelt Wartezeiten, Personalausstattung in Auslandsvertretungen, Visa-Statistiken und geplante Verbesserungsmaßnahmen für das Familiennachzugsverfahren.
- Subsidiärer Schutz
- Internationaler Schutzstatus für Menschen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthaften Schaden erleiden würden.
- Familiennachzug
- Recht anerkannter Flüchtlinge und Schutzberechtigter, ihre engsten Familienangehörigen zu sich nach Deutschland zu holen.
- BfAA
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, das deutsche Auslandsvertretungen bei der Visabearbeitung unterstützt.























































