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Petitionsausschuss empfiehlt Abschluss von 19 Bürgereingaben
Der Petitionsausschuss hat am 6. Mai 2026 Beschlussempfehlungen zu 19 Bürgereingaben verabschiedet, die nun dem Bundestag zur Annahme vorliegen. Die Drucksache 21/5787 enthält die Sammelübersicht 247 mit Petitionen zu verschiedenen gesellschaftlichen Themen.
Erfolg bei Künstlicher Intelligenz
Bemerkenswert: Zwei Petitionen zur Künstlichen Intelligenz aus Hannover und München erhalten eine positive Bewertung. Der Ausschuss empfiehlt hier den Abschluss der Verfahren, da den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Die Petenten haben damit zumindest teilweise Gehör für ihre Forderungen erhalten.
Wenn eine Petition „teilweise entsprochen“ wird, bedeutet das: Die Behörden haben zwar nicht alles umgesetzt, was gefordert wurde, aber immerhin Teile der Kritik oder Anregungen aufgegriffen.
Die übrigen 17 Petitionen werden ohne weitere Begründung abgeschlossen. Ein breites Themenspektrum. Mehrere Eingaben betreffen den Regelbedarf bei Sozialleistungen, während sich andere mit Verbrauchsteuern, Mietrecht und Patientenrechten beschäftigen. Eine Petition aus Roigheim thematisiert die Verteidigungsausgaben. Die Deutsche Post AG ist ebenfalls Gegenstand einer Eingabe gewesen.
Bürgernähe durch Petitionsrecht
Das Petitionsverfahren ermöglicht es Bürgern, sich direkt an den Bundestag zu wenden. Missstände anzuprangern oder Verbesserungen zu fordern. Hintergrund ist das im Grundgesetz verankerte Petitionsrecht, das jedem diese Möglichkeit einräumt. Die amtierende Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber zeichnet für die Empfehlungen verantwortlich.
Die geografische Verteilung zeigt bundesweite Reichweite: Von Norderstedt bis Emmendingen wenden sich Bürger mit ihren Anliegen an das Parlament, von Berlin bis München. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen über die Annahme der Ausschussempfehlungen.























































