Gesetzentwurf eingereicht
Preisangaben an E-Ladestationen: Neue Bußgelder bis 100.000 Euro
Hintergrund
Mit der EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) vom September 2023 wurden erstmals verbindliche Vorgaben zu Preisangaben für das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladepunkten festgelegt. Diese Verordnung ist seit April 2024 in Kraft. Bisher konnten nur Verstöße gegen nationale Preisangabenregeln geahndet werden, nicht aber gegen europäische Vorschriften.
Die Bundesregierung hat am 11. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Preisangabenrechts vorgelegt (BT-Drs. 21/5873). Ziel ist es, Verstöße gegen EU-Regelungen zu Preisangaben an Elektroauto-Ladestationen künftig mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro zu ahnden.
EU-Verordnung schließt Sanktionslücke
Hintergrund ist die EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die seit April 2024 verbindliche Vorgaben zu Preisangaben an öffentlichen E-Ladepunkten festlegt. Bisher konnten die deutschen Preisbehörden nur Verstöße gegen nationale Regelungen sanktionieren. Gegen europäische Vorschriften jedoch nicht. Dies ist bemerkenswert, da viele Ladesäulenbetreiber bereits nach den EU-Vorgaben arbeiten müssen, aber rechtliche Konsequenzen bislang ausblieben. Der Gesetzentwurf schließt diese Lücke nun.
Künftig müssen Betreiber von E-Ladestationen Preise klar und vollständig ausweisen – sonst drohen hohe Bußgelder.
Die neuen Bußgeldvorschriften werden direkt im Preisangabengesetz verankert. Verstöße gegen die Preisangabenpflicht können dann einheitlich geahndet werden – unabhängig davon, ob sie gegen nationale oder europäische Regelungen verstoßen. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und den Verbraucherschutz stärken.
Konkrete Verstöße werden sanktioniert
Verschiedene Verstöße können künftig sanktioniert werden. Etwa wenn Betreiber von Schnellladepunkten ab 50 kW den Ad-hoc-Preis pro Kilowattstunde nicht korrekt ausweisen. Auch fehlende Angaben zu Nutzungsentgelten pro Minute fallen unter die neuen Bußgeldvorschriften, ebenso wie unvollständige Preisinformationen von Mobilitätsdienstleistern vor dem Ladevorgang.
Das Bußgeld von maximal 100.000 Euro orientiert sich an vergleichbaren Tatbeständen im Telekommunikationsgesetz. Es soll „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, so die Begründung – wie es die entsprechende EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz fordert. Der Bundesrat hat bereits am 8. Mai 2026 keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben.
Betroffen sind Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte und Mobilitätsdienstleister, die Preisangaben nicht korrekt ausweisen. E-Auto-Fahrer profitieren von besserer Preistransparenz.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Der Bundesrat hat bereits am 8. Mai 2026 keine Einwendungen erhoben. Nach der parlamentarischen Beratung und Verabschiedung tritt das Gesetz zum ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.
- AFIR
- Alternative Fuels Infrastructure Regulation – EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, die Preisangaben an E-Ladestationen regelt.
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- Deutsche Verordnung, die Vorgaben zur Angabe von Preisen für Waren und Dienstleistungen regelt.
- Ad-hoc-Preis
- Preis für das spontane Laden ohne Vertrag oder Mitgliedschaft, der direkt an der Ladestation ausgewiesen werden muss.























































