- Offshore-Rettung für küstenferne Windparks ungeklärt
- Entscheidung über Organisation frühestens 2027
- Kosten für Rettungsinfrastruktur noch unbekannt
Offshore-Rettung: Regierung verschiebt Entscheidung auf 2027
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6223 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrat hatte auf Initiative von Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Rettungsinfrastrukturverband als bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts vorsieht. Die Bundesregierung lehnte diesen Entwurf als verfrüht und bürokratisch ab. Derzeit organisieren die Betreiber die Rettung individuell über landseitige, luftgebundene Rettungsmittel. Mit zunehmender Entfernung der Offshore-Flächen vom Festland stößt dieses Modell strukturell an Grenzen.
Im Detail
Die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit für eine organisatorische Lösung in Form eines Verbandes ist verfrüht und nicht passend. Es fehlen derzeit noch Informationen über die Art und den Umfang der technischen Anforderungen an die Rettung für den küstenfernen Offshore-Ausbau.
— Bundesregierung BT-Drs. 21/6223
Die Bundesregierung entscheidet frühestens 2027 über die Organisation der Rettungsinfrastruktur für küstenferne Offshore-Windparks. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6223). Derzeit laufen noch Prüfungen. Ein ‚Gemeinsamer Standard‘ soll die Mindestvoraussetzungen für eine Rettungskette auf hoher See definieren.
Bisherige Rettungsorganisation
Bisher organisieren die Betreiber die Rettung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) überwiegend individuell. Landseitige, luftgebundene Rettungsmittel kommen zum Einsatz. Mit zunehmender Entfernung der Offshore-Flächen vom Festland stößt dieses Modell jedoch strukturell an Grenzen – besonders für Windparks jenseits der Schifffahrtsroute SN-10 sind neue Lösungen erforderlich.
Die Grünen-Fraktion hatte konkrete Zahlen zu Unfällen und Rettungseinsätzen in den Jahren 2020 bis 2025 angefragt. Die Bundesregierung antwortete jedoch, sie erhebt ‚mangels Zuständigkeit‘ keine quantifizierbaren Daten. Kenntnis über den Umfang hat sie daher nicht.
Was gilt aktuell?
Die Sicherstellung der Rettung wird den Betreibern über projektbezogene Nebenbestimmungen in Planfeststellungsbeschlüssen auferlegt. Jeder Betreiber ist einzeln verantwortlich. Eine koordinierte, übergreifende Rettungsinfrastruktur existiert nicht.
Gemeinsamer Standard in der Entwicklung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Küstenländern und Fachexperten einen ‚Gemeinsamen Standard‘. Fachlich abgestimmte Mindestvoraussetzungen an eine Rettungskette für den Offshore-Bereich sollen formuliert werden. Am 7. Mai 2026 wurde der Entwurf zur zweimonatigen Konsultation veröffentlicht.
Nach der Überarbeitung anhand der Stellungnahmen wird auf dessen technischer Basis die Organisation der Offshore-Rettung weiter ausgearbeitet. Entscheidungen über die künftige Organisation werden erst dann getroffen – frühestens also 2027.
Bundesrat-Vorschlag abgelehnt
Der Bundesrat hatte auf Initiative von Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts vorgelegt. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag als ‚verfrüht, bürokratisch und nicht bedarfsgerecht‘ ab.
Als Alternative prüft die Regierung andere organisatorische Ansätze. Insbesondere die Bereitstellung bedarfsgerechter Rettungsinfrastruktur durch die einzelnen Betreiber mit gesamtschuldnerischer Verantwortung steht im Fokus. Eine gesamtschuldnerische Haftung für mögliche Schäden ist jedoch nicht vorgesehen.
Kosten und Zeitrahmen offen
Konkrete Angaben zu den finanziellen Größenordnungen einer zusätzlichen Offshore-Rettungsinfrastruktur macht die Bundesregierung nicht. Sie verweist darauf, dass dies vom zukünftigen Inhalt der finalen Fassung des Gemeinsamen Standards abhängt. Der Zeitrahmen für Konzeption, Ausschreibung und Aufbau bleibt ebenfalls unklar.
Die Regierung betont, dass keine negativen Auswirkungen auf das Bieterverhalten bei Offshore-Auktionen befürchtet werden. Der Gemeinsame Standard wird zu mehr Planungssicherheit führen – bezüglich der bereits bestehenden Verpflichtungen der Betreiber.
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Betroffen sind die Beschäftigten auf Offshore-Windenergieanlagen, Konverterplattformen und bei Wartungsarbeiten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Indirekt betroffen sind auch die Stromverbraucher, da die Kosten für die Rettungsinfrastruktur über die Strompreise umgelegt werden können.
Die Bundesregierung weicht bei konkreten Kosten und Zeitplänen aus und verweist auf den noch nicht fertigen 'Gemeinsamen Standard'. Zu Unfallzahlen und Rettungseinsätzen hat sie nach eigenen Angaben keine Daten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 28.05.2026)
- AWZ
- Ausschließliche Wirtschaftszone – Meeresgebiet jenseits der 12-Seemeilen-Zone, in dem Deutschland souveräne Rechte ausübt.
- Schifffahrtsroute SN-10
- Schifffahrtsroute in der Nordsee, die als Grenze zwischen küstennahen und küstenfernen Offshore-Gebieten gilt.
Was ist das Problem bei der Offshore-Rettung?
Mit der Entfernung der Windparks vom Festland stoßen landseitige Rettungsmittel an ihre Grenzen.
Wann soll entschieden werden?
Frühestens 2027, nach Abschluss des 'Gemeinsamen Standards' und weiterer Prüfungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6223 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































