Eingereicht und offen
Warum flog die Bibliothek des Konservatismus aus dem GBV?
Hintergrund
Die Bibliothek des Konservatismus mit rund 35.000 Büchern wurde Ende 2025 ohne Begründung aus dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) ausgeschlossen. 267 Wissenschaftler protestierten in einem offenen Brief gegen diese Entscheidung und sehen darin einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Der GBV wird als niedersächsischer Landesbetrieb geführt, aber die bundesfinanzierte Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat einen Vertreter in der Verbundleitung.
Die AfD-Fraktion stellt in ihrer Kleinen Anfrage vom 21. April 2026 (BT-Drs. 21/5466) kritische Fragen zur Kündigung der Bibliothek des Konservatismus aus dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV). Im Mittelpunkt steht die Rolle der bundesfinanzierten Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die einen Vertreter in der Verbundleitung hat.
Ende 2025 wurde die Bibliothek des Konservatismus ohne Begründung aus dem GBV ausgeschlossen. 267 Wissenschaftler protestierten in einem offenen Brief gegen diese Entscheidung. Sie kritisierten den Schritt als „schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsinfrastruktur und mithin in die Wissenschaftsfreiheit“.
Wissenschaftlicher Schaden befürchtet
Der Ausschluss hat den Bestand der Bibliothek mit ihren rund 35.000 Büchern zur konservativen Ideengeschichte für elektronische Recherchen unsichtbar gemacht. Dies erschwert wissenschaftliche Arbeit erheblich. Besonders betroffen sind Forscher in Ostdeutschland.
Der GBV ist ein Netzwerk, das Bibliotheken dabei hilft, ihre Bücher elektronisch zu katalogisieren und für Forscher auffindbar zu machen.
Die AfD fragt die Bundesregierung, welche Rolle der SPK-Vertreter bei der Kündigung gespielt hat. Außerdem will sie wissen, ob die Bundesregierung darin eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit sieht. Besonders brisant: Die Verbundleitung hat den Kündigungsbeschluss einstimmig gefasst, ohne dass öffentlich bekannt geworden ist, wer den Antrag gestellt hatte. Dies ist bemerkenswert, da normalerweise bei derart kontroversen Entscheidungen mindestens die Antragstellung transparent kommuniziert wird.
Die niedersächsische Landesregierung verwies lediglich darauf, dass bei dem „privatrechtlichen Vertragsverhältnis“ keine Begründungspflicht bestanden hat. Diese Begründung überzeugt viele Beobachter nicht. Hintergrund ist, dass der GBV sich selbst als „offen für die Teilnahme weiterer Bibliotheken“ beschreibt.
Betroffen sind Forscher und Studierende, die zu konservativer Ideengeschichte arbeiten, insbesondere in Ostdeutschland. Die Ausgliederung macht den Bibliotheksbestand elektronisch unsichtbar und erschwert den wissenschaftlichen Zugang erheblich.
Die Bundesregierung muss die neun Fragen der AfD beantworten. Dabei geht es vor allem um die Rolle des SPK-Vertreters bei der Kündigung und mögliche Bundesförderungen des GBV. Eine Antwortfrist ist noch nicht bekannt.
- Gemeinsamer Bibliotheksverbund (GBV)
- Katalogisierungs- und Dienstleistungszentrum für wissenschaftliche Bibliotheken in mehreren Bundesländern und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
- Bundesstiftung, die bedeutende Kultureinrichtungen wie Staatliche Museen zu Berlin betreibt und überwiegend aus Bundesmitteln finanziert wird.























































