- 350 Mio. Euro Elterngeld-Kürzungen geplant
- 15,2% Kinderarmutsquote in Deutschland
- 21 Forderungen für bessere Familienpolitik
Familienpolitik: Grüne warnen vor 350 Mio. Euro Kürzungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6335 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung plant verschiedene Sparmaßnahmen im Familienbereich. Beim Elterngeld sollen durch eine Reform 350 Millionen Euro eingespart werden. Beim Unterhaltsvorschuss kursieren Vorschläge, die Leistung nur noch für Kinder bis maximal zwölf Jahre und mit einer Bezugsdauer von höchstens sechs Jahren zu gewähren. Eine im Mai 2026 veröffentlichte UNICEF-Studie zeigt, dass Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt beim Kinderwohlbefinden nur Platz 25 von 37 Ländern erreicht.
- 350 Millionen Euro — geplante Einsparungen beim Elterngeld durch Reform im nächsten Jahr
- 15,2 Prozent — Kinderarmutsquote in Deutschland laut aktueller UNICEF-Studie vom Mai 2026
- Platz 25 von 37 — Deutschlands Rang beim Kinderwohlbefinden im internationalen Vergleich
- 96 Millionen Euro — geforderte Aufstockung der Bundesstiftung Frühe Hilfen
- 300 Millionen Euro — angestrebte Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes
Im Detail
Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen.
— Antrag BT-Drs. 21/6335
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat einen umfassenden Antrag gegen geplante Kürzungen in der Familienpolitik vorgelegt. Mit 21 konkreten Forderungen will sie verhindern, dass die Bundesregierung beim Elterngeld 350 Millionen Euro einspare und weitere familienpolitische Leistungen kürze. Der am 9. Juni 2026 eingereichte Antrag trägt den Titel „Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen – Familien stärken und Kinder fördern“.
Welche Kürzungen sind konkret geplant?
Die Bundesregierung plant mehrere Sparmaßnahmen im Familienbereich. Beim Elterngeld sollen durch eine Reform im nächsten Jahr 350 Millionen Euro eingespart werden. Beim Unterhaltsvorschuss bestehen Vorschläge, die Leistung nur noch für Kinder bis maximal zwölf Jahre zu gewähren. Die maximale Bezugsdauer soll auf sechs Jahre begrenzt werden. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe sind Kürzungen vorgesehen.
Die Grünen bewerten diese Pläne negativ: „Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf“, heißt es in dem Antrag. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart später ein Vielfaches an Kosten bei Interventionsmaßnahmen.
Deutschland erreicht Platz 25 beim Kinderwohlbefinden
Als Beleg führen die Grünen eine aktuelle UNICEF-Studie an, die im Mai 2026 veröffentlicht wurde. Deutschland schneidet als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt beim Wohlbefinden von Kindern unterdurchschnittlich ab. Platz 25 von 37 untersuchten Ländern. Die Kinderarmutsquote liegt bei 15,2 Prozent, jedes vierte Kind ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.
Die ökonomische Ungleichheit beeinflusst das Wohlbefinden von jungen Menschen erheblich. Vier von fünf Kindern aus wohlhabenden Familien sind bei sehr guter Gesundheit – bei den ärmsten Kindern ist es nur etwas mehr als jedes zweite.
Was gilt aktuell?
Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ohne zeitliche Begrenzung gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder unregelmäßig zahlt. Das Elterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Es wird bis zu 14 Monate lang gezahlt. Die Frühen Hilfen werden über die Bundesstiftung mit weniger als den geforderten 96 Millionen Euro finanziert.
21 Forderungen für Familienpolitik
Die Grünen fordern eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut und konkrete Maßnahmen zur Stärkung von Familien. Dazu gehören armutsfeste Regelsätze für Minderjährige, die Ausnahme von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern von Sanktionen nach SGB II und ein digitaler Kinderleistungscheck. Das Kindergeld soll nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
Beim Gesundheitswesen fordern die Grünen eine separate Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, um die Wartezeiten zu reduzieren. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes soll auf mindestens 300 Millionen Euro aufgestockt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention. Die Grünen wollen kostenfreie, gesunde Schul- und Kitamahlzeiten für alle Kinder einführen, beginnend mit den Startchancen-Schulen und Kitas in sozial benachteiligten Lagen. Lotsendienste in Geburtskliniken sollen bundesweit rechtlich abgesichert werden.
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Betroffen wären hunderttausende Familien, die auf Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen sind. Besonders alleinerziehende Familien, Patchwork- und Regenbogenfamilien sowie Familien mit geringem Einkommen würden die Kürzungen treffen.
Der Antrag wird zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen und dort beraten. Anschließend folgt die Abstimmung im Bundestag. Die Grünen drängen auf eine schnelle Beratung, da die Kürzungen bereits für das nächste Haushaltsjahr geplant sind.
- Unterhaltsvorschuss
- Staatliche Leistung für alleinerziehende Eltern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt.
- EU-Kindergarantie
- Europäische Initiative zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Sicherung grundlegender Rechte für alle Kinder.
Welche Kürzungen sind konkret geplant?
Beim Elterngeld sollen 350 Millionen Euro eingespart werden. Beim Unterhaltsvorschuss ist eine Begrenzung auf Kinder bis zwölf Jahre und maximal sechs Jahre Bezugsdauer vorgesehen.
Wie hoch ist die Kinderarmut in Deutschland?
Laut UNICEF-Studie liegt die Kinderarmutsquote bei 15,2 Prozent. Jedes vierte Kind ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6335 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































