- BaFin überwacht Allianz SE ohne bekannte Mängel
- Keine Beanstandungen bei Rückversicherungsverträgen
- Jährlich dutzende Prüfungen und Aufsichtsbesuche
Allianz-Aufsicht: BaFin kontrolliert Risiken ohne Beanstandungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6283 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Linke-Fraktion fragte nach der Aufsicht über komplexe Versicherungskonzerne wie die Allianz SE. Hintergrund sind Bedenken über konzerninterne Rückversicherungsmodelle und deren Auswirkungen auf Rückstellungen und Eigenmittelausstattung. Seit Mai 2022 gelten neue Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Bundesfinanzministerium und BaFin. Die Allianz SE fungiert als Holdinggesellschaft und konzerninterner Rückversicherer der Allianz-Gruppe.
- 2020-2025: 45 Kontakte — Mindestanzahl protokollierter Treffen zwischen BaFin-Leitung und Allianz SE-Vertretern
- 2025: 69 örtliche Prüfungen — BaFin führte bei großen Versicherungsgruppen 69 örtliche Prüfungen und 100 weitere Aufsichtskontakte durch
- 20 von 69 Prüfungen — In 20 Fällen wurde 2025 die Schlüsselfunktion Risikocontrolling überprüft, 11 Unternehmen erhielten Beanstandungen
- Seit 2024: Plausibilitätskontrollen — Umfangreichere technische Prüfung der Datenqualität bereits vor Meldungsannahme
Im Detail
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen konzerninterne Rückversicherungsverträge wegen unzureichenden Risikotransfers beanstandet, eingeschränkt oder aufsichtlich nicht anerkannt wurden.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6283
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kennt keine Fälle, in denen konzerninterne Rückversicherungsverträge der Allianz SE wegen unzureichenden Risikotransfers beanstandet wurden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6283 vom 3. Juni 2026).
Die Aufsichtsbehörde verfügt nach eigenen Angaben über detaillierte Kenntnisse zur Struktur der Allianz-Gruppe und deren Rückversicherungsbereich. Diese Informationen erhält die BaFin durch regelmäßige Berichterstattung. Auch Auskunftsverlangen gegenüber dem Konzern werden gestellt.
Aufsichtspraxis ohne Beanstandungen
Bei großen Versicherungsgruppen nutzt die BaFin kontinuierlich ihr aufsichtliches Instrumentarium. 2025 führte die Behörde 69 örtliche Prüfungen durch. Zusätzlich hat es 100 weitere Aufsichtskontakte bei großen Versicherungsgruppen gegeben. Im Vorjahr waren es 64 örtliche Prüfungen und 123 weitere Kontakte gewesen.
Zwischen dem BaFin-Leitungsbereich und Vertretern der Allianz SE haben von 2020 bis 2025 mindestens 45 protokollierte dienstliche Treffen stattgefunden. Schwerpunkte waren laut Bundesregierung aktuelle Themen der Versicherungsaufsicht sowie spezifische Themen der Allianz SE und -Gruppe gewesen, darunter wirtschaftliche Lage, Geschäftsstrategie und Governance-Fragen.
Geltende Regelungen bei Rückversicherung
Die BaFin prüft Rückversicherungsverträge nach aufsichtsrechtlichen Kriterien, um sicherzustellen, dass ein hinreichender Risikotransfer stattfindet. Die Kriterien basieren auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der Finanzrückversicherungsverordnung und den Solvency II-Anforderungen. Bei konzerninternen Gestaltungen müssen alle Versicherungsunternehmen einer Gruppe die Kapitalanforderungen so erfüllen, als ob andere Gruppenunternehmen extern sind.
Kontrolle der Schlüsselfunktionen
Die vier Schlüsselfunktionen werden von der BaFin bei Versicherungsgruppen systematisch überprüft: unabhängige Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion, interne Revision und versicherungsmathematische Funktion. 2025 sind in 20 von 69 örtlichen Prüfungen die Risikocontrolling-Funktionen überprüft worden. Elf Unternehmen haben Beanstandungen erhalten.
28 Befassungen mit der internen Revision haben zu 17 Prüfungen mit Beanstandungen geführt. Die Compliance-Funktion war in 19 Fällen Thema gewesen – sechs Unternehmen waren auffällig gewesen. Bußgeldentscheidungen im Bereich Compliance und Governance sind im Zeitraum 2018 bis 2024 nicht gegen Versicherungsunternehmen verhängt worden.
Technische Weiterentwicklung der Aufsicht
Die BaFin hat ihre Aufsichtsmethoden kontinuierlich weiterentwickelt. 2024 sind erweiterte technische Plausibilitätskontrollen eingeführt worden, die die Datenqualität bereits vor der Annahme bei der BaFin prüfen. Seit 2016 veröffentlicht die Behörde jährlich aktualisierte „Hinweise zum Berichtswesen“ für Versicherungsunternehmen.
Die Zusammenarbeit in internationalen Aufsichtskollegien ist ausgebaut worden, um die Gruppenaufsicht über komplexe Versicherungsgruppen zu stärken. Dabei erfolgt ein gezielter Informationsaustausch über Geschäftsmodelle. Aufsichtliche Erkenntnisse und Risikobewertungen werden ebenfalls ausgetauscht.
Weiterlesen:
- Das Gleichheitsversprechen im AGG wird aktualisiert
- 193 Millionen jährlich: Hessen braucht Brücken-Kraftakt
Betroffen sind Millionen von Allianz-Versicherten in Deutschland sowie die Stabilität des Finanzsystems. Die wirksame Aufsicht schützt Kundeneinlagen und Versicherungsansprüche vor Risiken aus komplexen Konzernstrukturen.
Die Bundesregierung beantwortet alle Fragen vollständig. Bei einigen statistischen Detailfragen verweist sie auf fehlende Erfassungssysteme, liefert aber verfügbare Alternativdaten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 03.06.2026)
- Solvabilität II
- EU-weites Regelwerk für Versicherungsaufsicht, das Kapitalanforderungen und Governance-Standards für Versicherungsunternehmen definiert.
- Rückversicherung
- Versicherung für Versicherungsunternehmen zur Risikoteilung. Bei konzerninterner Rückversicherung müssen echter Risikotransfer und angemessene Kapitalanforderungen gewährleistet sein.
Prüft die BaFin Allianz-Rückversicherungsgeschäfte ausreichend?
Ja, die BaFin nutzt jährlich dutzende Prüfungen und Aufsichtsbesuche. Keine Beanstandungen bei Risikotransfer bekannt.
Wie oft hatte die BaFin Kontakt zu Allianz-Vertretern?
2020-2025: mindestens 45 protokollierte Treffen mit Leitungsbereich, Schwerpunkt aktuelle Aufsichtsthemen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6283 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































