- AfD fragt staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen ab
- Zehn Detailfragen zu Projektanzahl und Fördervolumen seit 2020
- Transparenz bei KZE und EZE-Finanzierung im Fokus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6456 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage bezieht sich auf Äußerungen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die Kirchen seien ‚keine weiteren NGOs‘. Diese besondere institutionelle Stellung kirchlicher Organisationen wirft nach Ansicht der AfD-Fraktion Fragen zur Transparenz staatlicher Förderung auf. Kirchliche Träger übernehmen in der Entwicklungszusammenarbeit operative Funktionen wie Projektumsetzung und Mittelverwaltung, die mit klassischen NGOs vergleichbar sind.
Im Detail
Gerade aus dieser hervorgehobenen Sonderstellung ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller ein gesteigertes öffentliches Transparenzinteresse hinsichtlich des Umfangs, der Struktur und der Kontrolle staatlicher Fördermittel an kirchliche Organisationen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6456
Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage zur staatlichen Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen gestellt. In zehn Fragen erkundigt sie sich nach Fördervolumen, Projektanzahl und Kontrollmechanismen bei der Vergabe von Steuergeldern an kirchliche Träger der Entwicklungszusammenarbeit.
Im Zentrum der Anfrage stehen die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) und die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung (EZE). Die AfD fragt, wie viele Projekte diese Organisationen zwischen 2020 und 2025 mit BMZ-Mitteln durchgeführt haben. Zudem will sie wissen, welche Fördervolumen dabei geflossen sind.
Transparenz bei Kirchenförderung gefordert
Die Fragesteller beziehen sich auf Äußerungen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Diese hatte erklärt, Kirchen seien „keine weiteren NGOs“. Aus dieser besonderen institutionellen Stellung leitet die AfD ein gesteigertes Transparenzinteresse ab. Kirchliche Träger übernehmen operative Funktionen – von Projektumsetzung über Mittelverwaltung bis hin zur internationalen Partnerförderung. Diese Aufgaben sind mit denen klassischer Nichtregierungsorganisationen durchaus vergleichbar.
Was gilt aktuell?
Kirchliche Entwicklungsorganisationen erhalten staatliche Förderung. Wie andere NGOs auch. Die rechtlichen Grundlagen bleiben jedoch teilweise im Dunkeln, ebenso die Vergabekriterien für diese Förderung. Klassische NGOs durchlaufen standardisierte Bewerbungs- und Prüfverfahren, während für kirchliche Träger möglicherweise besondere Regelungen gelten.
Einzelfragen zu Förderstrukturen
Die AfD-Anfrage umfasst zehn Einzelfragen zu verschiedenen Aspekten der kirchlichen Entwicklungsförderung. Neben Projektanzahl und Fördervolumen interessiert sich die Fraktion für Länder, Themenfelder und Partnerorganisationen der geförderten Projekte. Besonders relevant ist die Frage nach strukturellen Unterschieden zwischen der Förderung kirchlicher und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Ein Schwerpunkt liegt auf den Kontrollmechanismen. Die AfD fragt nach Berichtspflichten, Transparenzstandards und Evaluationsmechanismen für kirchliche Träger. Außerdem erkundigt sie sich nach möglichen privilegierten Förderstrukturen oder vereinfachten Zugangswegen im Vergleich zu anderen Antragstellern.
Personelle Verflechtungen im Blick
Die letzte Frage zielt auf personelle, organisatorische oder vertragliche Schnittstellen zwischen dem BMZ und der KZE ab. Dabei geht es um Beratung, Programmentwicklung, Mittelvergabe und strategische Zusammenarbeit. Diese Frage könnte aufdecken, ob zwischen dem Ministerium und kirchlichen Organisationen besondere Kooperationsstrukturen bestehen.
Die Bundesregierung muss die Anfrage binnen 21 Tagen beantworten. Mit der Antwort entsteht erstmals ein vollständiges Bild der staatlichen Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen in Deutschland. Die bereits aufgedeckten Transparenzdefizite in der Entwicklungshilfe zeigen die politische Relevanz solcher Anfragen.
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Betroffen sind Steuerzahler, deren Gelder über das BMZ an kirchliche Entwicklungsorganisationen fließen. Zudem kirchliche Träger der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) und die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung (EZE).
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die zehn Fragen zur staatlichen Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 3. Juli 2026. Danach wird die Antwort als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- ODA
- Official Development Assistance — öffentliche Entwicklungshilfe nach OECD-Kriterien
- KZE
- Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe — zentrale Organisation der katholischen Kirche für Entwicklungszusammenarbeit
Welche kirchlichen Organisationen sind betroffen?
Vor allem die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) und die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung (EZE).
Was will die AfD genau wissen?
Projektanzahl, Fördervolumen, Vergabekriterien und Kontrollmechanismen bei der staatlichen Förderung kirchlicher Entwicklungsarbeit seit 2020.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6456 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































