- BMZ zahlte 2020–2025 über 1,8 Mrd. Euro an EZE und KZE
- Projektzahl sank: EZE von 403 (2021) auf 297 (2025)
- Detailfragen zu Förderkriterien blieben ohne inhaltliche Antwort
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6737 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert kirchliche Entwicklungsarbeit seit Jahrzehnten auf Basis einer Förderrichtlinie aus dem Jahr 1983, zuletzt in der Fassung vom 1. Januar 2015. Die AfD-Fraktion hatte in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6456 Transparenz über Umfang, Struktur und Kontrollmechanismen dieser Förderung eingefordert. Anlass war unter anderem eine öffentliche Debatte über die institutionelle Rolle der Kirchen, die durch Aussagen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ausgelöst worden war. Die Antwort des BMZ datiert vom 25. Juni 2026.
- 201,75 Mio. Euro (EZE, 2020) — Höchstes erfasstes Fördervolumen der Evangelischen Zentralstelle im Betrachtungszeitraum, bei 373 Projekten.
- 130 Mio. Euro (EZE, 2025) — Niedrigstes Fördervolumen der EZE im Zeitraum 2020–2025; Projektanzahl sank auf 297.
- 207 Mio. Euro (KZE, 2021 und 2022) — Spitzenförderung der Katholischen Zentralstelle in zwei aufeinanderfolgenden Jahren; 2025 nur noch 132 Mio. Euro.
- 556 Projekte (KZE, 2020) — Höchste Projektanzahl der KZE im Betrachtungszeitraum; 2025 noch 412 Projekte.
- über 1,8 Mrd. Euro — Summe aller Neubewilligungen beider Zentralstellen für den Zeitraum 2020 bis 2025.
Im Detail
Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) und die Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (KZE) sind die einzigen Zuwendungsempfänger im Bereich der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6737
Zwischen 2020 und 2025 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) insgesamt mehr als 1,8 Milliarden Euro an zwei kirchliche Zentralstellen vergeben: die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung (EZE) und die Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung (KZE). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6737) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6456) vom 25. Juni 2026 hervor.
Kirchliche Entwicklungsförderung: Zahlen und Trends
Laut Bundesregierung sind EZE und KZE die einzigen Zuwendungsempfänger im Bereich der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit. Im Jahr 2020 bewilligte das BMZ der EZE rund 201,75 Mio. Euro für 373 Projekte und der KZE 183,65 Mio. Euro für 556 Projekte. Im Rekordjahr 2021 erhielten beide Organisationen jeweils 207 Mio. Euro – die EZE für 403, die KZE für 542 Projekte.
Seitdem sind sowohl die Projektanzahlen als auch die Fördervolumina kontinuierlich gesunken. 2025 bewilligte das BMZ der EZE noch 130 Mio. Euro für 297 Projekte und der KZE 132 Mio. Euro für 412 Projekte. Das entspricht gegenüber dem Spitzenjahr 2021 einem Rückgang von rund 35 Prozent beim Fördervolumen der EZE und rund 36 Prozent bei der KZE. Gründe für diesen Rückgang nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht.
Fördergrundlage: Richtlinie aus dem Jahr 1983
Die staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsarbeit basiert auf einer Förderrichtlinie aus dem Jahr 1983, die zuletzt zum 1. Januar 2015 aktualisiert wurde. Die Bundesregierung verweist in ihrer Vorbemerkung ausdrücklich auf diese öffentlich zugängliche Richtlinie, ohne im Text der Antwort näher auf Förderkriterien, Berichtspflichten oder strukturelle Besonderheiten gegenüber anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen einzugehen.
Viele Fragen bleiben ohne inhaltliche Antwort
Die AfD-Fraktion hatte zehn detaillierte Fragen gestellt – darunter nach den geförderten Ländern und Themenfeldern, den Unterschieden zur NGO-Förderung, den Berichtspflichten sowie möglichen privilegierten Zugangswegen für kirchliche Träger gegenüber anderen Antragstellern. Die Fragen 5 bis 10 beantwortet die Bundesregierung gebündelt mit einem pauschalen Verweis auf die Vorbemerkung und das BMZ-Transparenzportal unter www.transparenzportal.bund.de. Inhaltliche Ausführungen zu Förderkriterien, strukturellen Unterschieden oder personellen Schnittstellen zwischen BMZ und den Zentralstellen enthält die Antwort nicht.
Dieses Antwortmuster – konkrete Zahlen für quantifizierbare Fragen, Verweis auf externe Portale für qualitative Detailfragen – ist bei Bundesregierungsantworten nicht ungewöhnlich, lässt aber die eigentlich politisch interessanten Fragen nach Förderlogik und institutioneller Sonderbehandlung offen. Die Frage, ob kirchliche Träger gegenüber anderen NGOs strukturell bevorzugt werden, beantwortet die Bundesregierung explizit nicht.
Einordnung: Was gilt aktuell?
Die kirchliche Entwicklungszusammenarbeit über EZE und KZE ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil der deutschen ODA-Strategie. Beide Organisationen leiten Bundesgelder an Partnerorganisationen in Entwicklungsländern weiter und übernehmen dabei Projektumsetzung, Mittelverwaltung und internationale Partnerförderung – Funktionen, die strukturell mit denen anderer entwicklungspolitischer NGOs vergleichbar sind. Gleichzeitig genießen die Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine institutionell besondere Stellung, die sich auch im Verhältnis zum Staat unterscheidet. Wie sich das konkret auf die Förderbedingungen auswirkt, bleibt nach dieser Antwort weiterhin unklar.
Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedeutet die Antwort: Die Größenordnung der staatlichen Förderung kirchlicher Entwicklungsarbeit ist nun offiziell dokumentiert. Details zu Projektinhalten, Wirksamkeitsprüfungen und zum Vergleich mit anderen Förderempfängern müssen jedoch im BMZ-Transparenzportal selbst recherchiert werden. Fragen zur Transparenz bei staatlich geförderten Organisationen und zur Verwendung öffentlicher Mittel beschäftigen den Bundestag derzeit in verschiedenen Zusammenhängen.
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Direkt betroffen sind die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung (EZE) und die Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung (KZE) als Zuwendungsempfänger sowie deren Partnerorganisationen und Projektbegünstigte in Entwicklungsländern. Indirekt betrifft die Förderpolitik alle Steuerzahler, da es sich um Bundesmittel im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe handelt.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen 1 bis 4 mit konkreten Tabellendaten zu Projektanzahl und Fördervolumen. Die Fragen 5 bis 10 – darunter Angaben zu Ländern, Themenfeldern, Förderkriterien, Strukturunterschieden gegenüber anderen NGOs, Berichtspflichten und personellen Schnittstellen – werden hingegen pauschal mit einem Verweis auf die Förderrichtlinie und das BMZ-Transparenzportal abgespeist, ohne inhaltliche Substanz.
Berlin, 2. Juli 2026. Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 21/6737) ergeben hat, kann die Regierung keine konkreten und übersichtlichen Angaben zu Grundbedingungen, Projektdetails und Unterschieden zwischen kirchlichen Entwicklungsorganisationen und anderen Durchführungsorganisationen in der deutschen Entwicklungshilfe machen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Rentzsch teilt dazu mit: „Einmal… …
Berlin, 1. Juli 2026. Im Artikel „Friedrich Merz hält an Entwicklungshilfe fest“ weist Afrika-Experte Volker Seitz bei Tichys Einblick auf die Wirkungslosigkeit der deutschen Entwicklungshilfe hin. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Alexander Wolf, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und stellv. Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: „Das Scheitern des deutschen Ansatzes… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) Entwicklungshilfe: AfD fragt BMZ-Förderung von Kirchen ab →
- ODA
- Official Development Assistance – öffentliche Entwicklungshilfe, die nach OECD-Kriterien als Mittel zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlergehens in Entwicklungsländern gilt.
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – zuständig für die deutsche Entwicklungspolitik und die Vergabe von Entwicklungshilfemitteln.
- EZE / KZE
- Evangelische bzw. Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung – kirchliche Organisationen, die als einzige Zuwendungsempfänger im Bereich der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit BMZ-Mittel erhalten.
Wer erhält BMZ-Gelder für kirchliche Entwicklungsarbeit?
Laut Bundesregierung sind EZE und KZE die einzigen Zuwendungsempfänger im Bereich der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit.
Wie hoch war die BMZ-Förderung für kirchliche Projekte 2025?
Die EZE erhielt 2025 rund 130 Mio. Euro für 297 Projekte, die KZE rund 132 Mio. Euro für 412 Projekte.
Warum ist das Fördervolumen gesunken?
Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort keine Begründung für den Rückgang der Fördervolumina und Projektanzahlen seit 2021 an.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6737 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































