- 43 Regierungsbeauftragte aktuell im Amt
- AfD fragt Kosten und Nutzen des Menschenrechtsbeauftragten ab
- 18 Detailfragen zu Personal und Erfolgen gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6442 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zahl der Regierungsbeauftragten ist laut AfD von 19 in den Jahren 2000-2002 auf 43 im Jahr 2025 gestiegen. Die Fraktion kritisiert mögliche Doppelstrukturen zu bestehenden Ministeriumszuständigkeiten und fordert Transparenz über Kosten und Nutzen. Der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe wurde im Auswärtigen Amt eingerichtet.
- 43 Beauftragte — Aktuelle Gesamtzahl laut AfD-Angaben für 2025
- 27 Beauftragte — Offizielle Zahl nach GGO-Liste Stand Juli 2025
- 19 Beauftragte — Anzahl in den Jahren 2000-2002 zum Vergleich
- 18 Fragen — Umfang der aktuellen AfD-Anfrage zum Menschenrechtsbeauftragten
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6442
Die Zahl der Regierungsbeauftragten ist seit der Jahrtausendwende deutlich gestiegen. In den Jahren 2000 bis 2002 hat es 19 solcher Posten gegeben, heißt es von der AfD. Heute sind es nach Angaben der Fraktion 43 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung. Diese Entwicklung veranlasst die AfD-Fraktion zu einer Überprüfung am Beispiel des Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt.
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 10. Juni 2026 umfasst 18 Fragen zu Personal, Kosten und Aktivitäten des Menschenrechtsbeauftragten. Die Abgeordneten fragten nach verfügbaren Planstellen. Außerdem wollten sie wissen, welche externen Dienstleister beauftragt und welche Maßnahmen umgesetzt worden sind.
Was gilt aktuell?
Nach der offiziellen Liste der Beauftragten gemäß § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gibt es Stand Juli 2025 27 Beauftragte. Die AfD bezieht sich jedoch auf eine Gesamtzahl von 43. Diese schließt auch Koordinatoren und Sonderbeauftragte ein. Der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe ist als zusätzliche Position im Auswärtigen Amt eingerichtet worden.
Anfrage zu Doppelstrukturen
In der Vorbemerkung zur Anfrage fragt die AfD-Fraktion, welchen Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden leisten. Die Fragesteller sehen nach eigenen Angaben ein „erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse“ daran, Umfang, Kosten und messbaren Nutzen transparent zu machen.
Kostenkontrolle
Die Anfrage zielt auf eine Kostenkontrolle ab. Gefragt wird nach Dienstreisen innerhalb und außerhalb Deutschlands. Auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Aktivitäten stehen im Fokus, ebenso beauftragte externe Dienstleister. Die Zusammenarbeit mit Bundesministerien, Landesregierungen und internationalen Organisationen steht im Fokus der parlamentarischen Kontrolle.
Die AfD fragt nach messbaren Erfolgen und Wirksamkeitskriterien. Die Fragen 15 bis 18 zielen darauf ab, quantitative und qualitative Bewertungsmaßstäbe zu identifizieren und herauszufinden, welche Ziele erreicht oder verfehlt worden sind. Eine ähnliche Herangehensweise verfolgt die Partei auch bei anderen Regierungsbereichen.
Transparenz und Rechenschaft
Die Anfrage thematisiert die Transparenz der Beauftragten-Tätigkeit gegenüber dem Bundestag und der Öffentlichkeit. Gefragt wird nach schriftlichen oder mündlichen Berichten an Parlamentsausschüsse sowie nach Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Transparenz. Dies fügt sich in ein Muster der AfD-Kontrolltätigkeit ein, die regelmäßig Rechenschaft über Regierungsausgaben einfordert.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Antwort wird zeigen, wie die Regierung auf die Fragen zu möglichen Doppelstrukturen und Mittelverwendung antwortet und welchen Mehrwert sie für den Menschenrechtsbeauftragten in der deutschen Außenpolitik sieht.
Weiterlesen:
- Behindertenbeauftragte: AfD fragt Kosten und Nutzen ab
- Entwicklungshilfe: AfD fragt BMZ-Förderung von Kirchen ab
Betroffen sind Steuerzahler, die die Kosten für die Regierungsbeauftragten tragen, sowie die Bundesministerien bei möglichen Zuständigkeitsüberschneidungen.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage. Die Antwortfrist endet voraussichtlich am 2. Juli 2026. Nach der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen.
- Regierungsbeauftragte
- Personen, die von der Bundesregierung mit besonderen Koordinierungs- oder Beratungsaufgaben betraut werden, zusätzlich zu den normalen Ministeriumsstrukturen.
- GGO
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien – regelt die Zusammenarbeit und Organisation der Bundesregierung.
Wie viele Regierungsbeauftragte gibt es aktuell?
Laut Drucksache sind es Stand Juli 2025 27 Beauftragte nach der offiziellen GGO-Liste, die AfD spricht von 43 insgesamt.
Was will die AfD konkret wissen?
Die Fraktion stellt 18 Fragen zu Personal, Kosten, Reisen, Treffen und messbaren Erfolgen des Menschenrechtsbeauftragten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6442 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































