- Riester-Rente wird 2027 durch neue Depotprodukte ersetzt
- Staatliches Standarddepot als kostengünstige Benchmark geplant
- Grüne fordern pünktlichen Start zum 1. Januar 2027
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6412 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 27. März 2026 beschloss der Bundestag die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Reform löst die Riester-Rente durch neue Produktformen ab, darunter erstmals staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Das öffentliche Standarddepot soll als kostengünstige, transparente Benchmark für private Altersvorsorgeprodukte dienen und den Wettbewerb stärken. Der Bundesrat forderte in seiner Entschließung vom 24. April 2026, die Deutsche Bundesbank als Träger zu prüfen und eine nachhaltige Anlagevariante anzubieten.
Im Detail
Ein zeitgleicher Start aller Angebote, auch des öffentlichen, ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion entscheidend. Nur wenn es von Beginn an verfügbar ist, kann das öffentliche Standardprodukt sein Potential als Benchmark und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6412
Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel. Ab 2027 tritt eine umfassende Reform in Kraft. Diese ersetzt die Riester-Rente durch neue Depotprodukte. Ein zentraler Baustein dabei: ein staatliches Standarddepot, das als kostengünstige Alternative zu privaten Anbietern fungieren soll.
Was gilt aktuell?
Derzeit dominiert die Riester-Rente die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie garantiert zwar die eingezahlten Beiträge, bietet aber oft niedrige Renditen. Dazu kommen hohe Kosten. Die bestehenden Produkte weisen geringe Transparenz auf und sind wenig attraktiv. Die aktuelle Reformdiskussion zeigt den Handlungsbedarf bei der Altersvorsorge deutlich.
Reform bringt Depotlösungen ohne Garantie
Am 27. März 2026 hat der Bundestag die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Regeln führen erstmals staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie ein. Sparer können künftig zwischen verschiedenen Produktformen wählen.
Das öffentliche Standarddepot spielt eine zentrale Rolle. Es ist als kostengünstige, transparente Benchmark für private Anbieter konzipiert und soll den Wettbewerb beleben. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Beitragsgarantie. Dafür bieten sich höhere Renditechancen durch Aktieninvestments.
Grüne fordern schnelle Umsetzung
Die Grünen-Fraktion sieht Umsetzungsschwierigkeiten. In ihrer Kleinen Anfrage vom 11. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6412) stellten sie fest, dass die Bundesregierung keine konkreten Zeitpläne für das staatliche Angebot hat vorgelegt. Private Anbieter können bereits zum 1. Januar 2027 starten. Klare Aussagen zur Verfügbarkeit des öffentlichen Produkts fehlen jedoch.
Stefan Schmidt und weitere Grünen-Abgeordnete äußerten sich besorgt zu einem möglichen verspäteten Start. Nur wenn das staatliche Standarddepot von Beginn an verfügbar ist, kann es seine Funktion als Benchmark entfalten. Die Fraktion stellt 19 detaillierte Fragen zu Zeitplänen, Trägern und Umsetzungsschritten.
Bundesrat fordert Bundesbank als Träger
Der Bundesrat hat in seiner Entschließung vom 24. April 2026 konkrete Vorstellungen zur Ausgestaltung entwickelt. Die Länderkammer fordert, die Deutsche Bundesbank als Träger des Standarddepots zu prüfen. Zudem soll eine nachhaltige Anlagevariante angeboten werden. Diese berücksichtigt Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien.
Noch ist unklar, welche Institution letztendlich das staatliche Standarddepot verwaltet. Neben der Bundesbank kommen auch die Deutsche Rentenversicherung in Frage. Ebenso der KENFO oder die KfW-Bank als mögliche Träger. Die Grünen fragten nach bereits geführten Gesprächen und konkreten Planungsschritten.
Digitale Herausforderungen
Ein weiterer Streitpunkt ist die technische Umsetzung. Das Fintech-Unternehmen Upvest bezweifelt, dass ein staatlicher Anbieter bis Januar 2027 ein vollständig digitales Angebot bereitstellen kann. Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, wie sie diese Einschätzung bewertet. Welche Maßnahmen sind geplant?
Die Reform der Altersvorsorge steht auch im Kontext der aktuellen Diskussionen um Sozialreformen. Verbraucherschützer erwarten mehr Transparenz und niedrigere Kosten in der privaten Altersvorsorge.
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Betroffen sind alle Bürger, die für ihre private Altersvorsorge staatliche Förderung nutzen wollen. Bisherige Riester-Sparer können ihre Verträge behalten oder in die neuen Depotprodukte wechseln. Verbraucher erhalten ab 2027 erstmals die Wahl zwischen privaten Anbietern und einem staatlichen Standardprodukt.
Die Bundesregierung muss noch die notwendige Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 1e Altersvorsorgereformgesetz erlassen, die den öffentlichen Träger, die Anlagestrategie und weitere Details regelt. Die Grünen erwarten eine Antwort der Bundesregierung bis zum 2. Juli 2026. Private Anbieter können bereits zum 1. Januar 2027 mit der Vermarktung beginnen.
- Riester-Reform
- Gesetzliche Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab 2027 neue Depotprodukte ohne Beitragsgarantie einführt.
- Standarddepot
- Geplantes staatliches Altersvorsorgeprodukt als kostengünstige Alternative zu privaten Anbietern mit Benchmark-Funktion.
- Benchmark-Funktion
- Das staatliche Produkt soll als Vergleichsmaßstab für Kosten und Leistungen privater Anbieter dienen und Wettbewerb fördern.
Was ersetzt die Riester-Rente ab 2027?
Neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie, darunter erstmals ein staatliches Standarddepot als kostengünstige Alternative.
Wann soll das staatliche Standarddepot starten?
Die Grünen fordern einen pünktlichen Start zum 1. Januar 2027 parallel zu den privaten Anbietern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6412 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































