- 155.000 Euro: Grüne/Bündnis 90 erhielten größte Einzelspende
- CDU kassierte fünf Spenden à 50.000 Euro plus 37.500 Euro
- Insgesamt zehn Großspenden aus März und April 2026 gemeldet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6910 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das deutsche Parteiengesetz verpflichtet Parteien zur finanziellen Transparenz. Für Spenden, die im Einzelfall 35.000 Euro überschreiten, gilt nach § 25 Absatz 3 eine sofortige Anzeigepflicht gegenüber der Bundestagspräsidentin, die diese Informationen unverzüglich als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Damit soll die Einflussnahme großer Geldgeber auf Parteien für die Öffentlichkeit nachvollziehbar bleiben. Die vorliegende Drucksache 21/6910 vom 16. Juni 2026 dokumentiert Zuwendungsanzeigen, die im März und April 2026 eingegangen sind.
- 155.000 Euro — Grüne/Bündnis 90 von Kajo Neukirchen GmbH, Eschborn (4. März 2026)
- 200.000 Euro — CDU insgesamt aus vier Einzelspenden à 50.000 Euro (März/April 2026) plus 37.500 Euro = rund 237.500 Euro Gesamtvolumen
- 93.374,55 Euro — SSW in zwei Tranchen vom dänischen Kulturministerium (März 2026)
- 58.500 Euro — MLPD von Barbara Schilke aus Rostock (14. April 2026)
- 50.000 Euro — Volt Deutschland von Jutta Steiner aus Berlin (24. April 2026)
Im Detail
Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35 000 Euro übersteigen, sind der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von dieser unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.
— BT-Drs. 21/6910, Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages
Sechs Parteien haben im März und April 2026 insgesamt zehn Großspenden erhalten, die das gesetzliche Meldepflicht-Limit von 35.000 Euro überschreiten. Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Julia Klöckner, hat diese Zuwendungen gemäß § 25 Absatz 3 Parteiengesetz am 16. Juni 2026 als Bundestagsdrucksache 21/6910 veröffentlicht. Die größte Einzelzuwendung des Meldezeitraums floss mit 155.000 Euro an Grüne/Bündnis 90.
Parteispenden 2026 im Überblick
Den Löwenanteil der gemeldeten Parteispenden 2026 erhielt die CDU: Gleich fünf Einzelspenden gingen bei der Partei ein. Vier davon betragen jeweils exakt 50.000 Euro — von General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (Neuenstein), von Stephan Schambach über die Intershop-Stiftung (Jena) sowie von Dr. Arend Oetker (Berlin). Eine weitere Spende von 37.500 Euro stammt von der PRIMUS HoldCo GmbH aus Berlin. Außerdem meldete die CDU eine Spende von 50.000 Euro von Dr. Karl Gerhold aus Hannover (9. März 2026). Das Gesamtvolumen der CDU-Großspenden im Meldezeitraum beläuft sich damit auf rund 237.500 Euro.
Grüne/Bündnis 90 erhielten die höchste Einzelspende: 155.000 Euro von der Kajo Neukirchen GmbH aus Eschborn, eingegangen am 4. März 2026. Der SSW, die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Schleswig-Holstein, verzeichnet zwei Zuwendungen des dänischen Kulturministeriums (Sydslesvigudvalget/Kulturstyrelsen, Kopenhagen) in Höhe von 46.686,65 Euro und 46.687,90 Euro — zusammen knapp 93.375 Euro. Diese Zahlungen stehen im Zusammenhang mit der staatlichen Minderheitenförderung Dänemarks für die deutsche Minderheit südlich der Grenze.
MLPD und Volt ebenfalls meldepflichtig
Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) meldete eine Spende von 58.500 Euro von Barbara Schilke aus Rostock (14. April 2026). Volt Deutschland registrierte eine Einzelspende von 50.000 Euro von Jutta Steiner aus Berlin (24. April 2026). Die Anzeige bei der Bundestagspräsidentin erfolgte fünf Tage nach Spendeneingang am 29. April 2026.
Transparenzpflicht nach Parteiengesetz
Das Parteiengesetz verpflichtet Parteien dazu, Einzelspenden über 35.000 Euro unverzüglich der Bundestagspräsidentin anzuzeigen. Diese veröffentlicht die Informationen einschließlich Namen und Anschrift der Spender zeitnah als Drucksache. Ziel der Regelung ist es, mögliche Einflussnahmen großer Geldgeber auf Parteien transparent zu machen. Für den Jahresrechenschaftsbericht — in dem alle Spenden über 10.000 Euro aufgeführt werden müssen — gelten ergänzende Pflichten. Die Schwelle für die sofortige Veröffentlichungspflicht liegt seit einer Gesetzesänderung bei 35.000 Euro pro Einzelspende.
Die Drucksache 21/6910 listet ausschließlich Spenden aus dem Zweimonatszeitraum März bis April 2026. Sie löst kein parlamentarisches Beschlussverfahren aus, sondern dient allein der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgertransparenz. Weitere Informationen zum parlamentarischen Geschehen in der 21. Wahlperiode finden sich in der Tagesübersicht.
Weiterlesen:
Die Transparenzpflicht betrifft alle politischen Parteien in Deutschland sowie deren Großspender. Im vorliegenden Meldezeitraum sind CDU, Grüne/Bündnis 90, SSW, MLPD und Volt Deutschland als empfangende Parteien betroffen. Bürgerinnen und Bürger können die Identität der Spender und die Höhe der Zuwendungen öffentlich einsehen.
Die Unterrichtung dient ausschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Transparenz und löst kein parlamentarisches Beschlussverfahren aus. Mit der Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache ist die gesetzliche Pflicht nach § 25 Absatz 3 Parteiengesetz erfüllt.
- Parteiengesetz § 25 Absatz 3
- Vorschrift, die Parteien verpflichtet, Einzelspenden über 35.000 Euro sofort der Bundestagspräsidentin zu melden; diese muss sie zeitnah veröffentlichen.
- Zuwendungsanzeige
- Formelle Meldung einer Partei an die Bundestagspräsidentin über den Eingang einer meldepflichtigen Großspende.
- SSW
- Südschleswigscher Wählerverband — Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Schleswig-Holstein, als Minderheitenpartei von der Fünf-Prozent-Hürde befreit.
Ab welchem Betrag müssen Parteispenden veröffentlicht werden?
Gemäß § 25 Absatz 3 Parteiengesetz müssen Einzelspenden, die 35.000 Euro übersteigen, der Bundestagspräsidentin unverzüglich gemeldet und öffentlich bekannt gemacht werden.
Wer erhielt die höchste Spende im Meldezeitraum?
Grüne/Bündnis 90 erhielten die größte Einzelspende: 155.000 Euro von der Kajo Neukirchen GmbH aus Eschborn, eingegangen am 4. März 2026.
Was ist der SSW und von wem erhielt er Spenden?
Der SSW (Südschleswigscher Wählerverband) ist die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Schleswig-Holstein. Er erhielt zwei Zuwendungen von rund 46.687 Euro bzw. 46.686 Euro vom dänischen Kulturministerium (Sydslesvigudvalget/Kulturstyrelsen).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6910 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































