Das Klima-Kurzarbeitergeld ist ein sozialpolitisches Konzept, das in der deutschen Parlamentsdebatte zunehmend diskutiert wird. Es beschreibt eine staatliche Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer, die aufgrund extremer Witterungsbedingungen – insbesondere Hitzewellen – vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Der Begriff lehnt sich bewusst an das klassische Kurzarbeitergeld an, das Betriebe und Beschäftigte bei konjunkturellen Einbrüchen absichert.
Was ist das Klima-Kurzarbeitergeld?
Die Grundidee ist einfach erklärt: Wenn die Temperaturen so extrem steigen, dass eine Weiterarbeit – vor allem im Freien oder in nicht klimatisierten Hallen – gesundheitsgefährdend wird, sollen Arbeitnehmer nach Hause oder in den Schatten geschickt werden können, ohne dabei ihren Lohn vollständig zu verlieren. Der Arbeitgeber unterbricht die Arbeit, der Staat gleicht einen Teil des ausgefallenen Einkommens aus. Das Prinzip entspricht dem bestehenden sogenannten schlechtwetterbedingten Kurzarbeitergeld, das vor allem im Baugewerbe bei Frost und Starkregen greift – nur eben auf Hitzeereignisse ausgeweitet.
Konkret würde das Modell bedeuten: Überschreitet die Temperatur an einem Arbeitsplatz über einen bestimmten Zeitraum einen definierten Schwellenwert – diskutiert werden etwa 35 Grad Celsius im Freien oder am Arbeitsplatz –, kann der Betrieb Kurzarbeit anmelden. Die Bundesagentur für Arbeit würde dann einen Anteil des Lohnausfalls ersetzen, ähnlich wie beim regulären Kurzarbeitergeld mit einem Ersatz von 60 bis 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Rechtliche Grundlage und aktueller Status
Ein eigenständiges Klima-Kurzarbeitergeld existiert im deutschen Recht bislang nicht als eigene Rechtsvorschrift. Die Diskussion bewegt sich auf der Ebene von Gesetzesinitiativen und parlamentarischen Anträgen. Die rechtliche Basis für eine solche Regelung wäre das Sozialgesetzbuch III (SGB III), das die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit regelt und bereits heute das witterungsbedingte Kurzarbeitergeld enthält. Eine Erweiterung auf Hitzeereignisse würde eine entsprechende Gesetzesänderung erfordern. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte etwa über Bundestag 16.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen war das Thema erneut Gegenstand der Diskussion.
Praxisbeispiel: Dachdecker im Hochsommer
Ein anschauliches Beispiel liefert das Bauhandwerk. Ein Dachdecker arbeitet im Juli bei Außentemperaturen von 38 Grad auf einem unverschatteten Flachdach. Nach geltendem Arbeitsschutzrecht – insbesondere den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) – sind Arbeitgeber zwar verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, eine bezahlte Freistellung ist jedoch nicht vorgeschrieben. Mit einem Klima-Kurzarbeitergeld könnte der Betrieb die Arbeit einstellen, der Dachdecker würde einen Großteil seines Lohns weiterhin erhalten, und der Arbeitgeber wäre vor vollständigen Lohnkosten ohne Gegenleistung geschützt.
Genau diese Problematik hat die politische Debatte befeuert. So berichtete drucksachlich.de bereits über einen konkreten parlamentarischen Vorstoß: Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Linke fordert Klima-Kurzarbeitergeld.
Einordnung
Das Klima-Kurzarbeitergeld ist ein Instrument an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, sozialem Sicherungssystem und Klimapolitik. Befürworter sehen es als notwendige Anpassung bestehender Schutzinstrumente an die Folgen des Klimawandels. Kritiker verweisen auf Kosten und administrativen Aufwand. Eine gesetzliche Umsetzung steht bisher aus.


































































