- Mindestens 11 Gespräche zwischen BMWE-Leitung und Energiekonzernen belegt
- RWE und EnBW übermittelten Positionspapiere zum StromVKG-Entwurf
- Länder- und Verbändeanhörung startete am 27. April 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6474 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Ministererin Katherina Reiche erzielte Mitte Januar 2026 mit der EU-Kommission eine Grundsatzeinigung zur Kraftwerkstrategie in beihilferechtlichen Fragen. Daraufhin wurde ein Referentenentwurf zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) mit Stand 20. April 2026 öffentlich bekannt. Medienberichte im Handelsblatt (23. Februar 2026) und im Spiegel (15. April 2026) dokumentierten, dass das Ministerium proaktiv Positionspapiere bei RWE und EnBW angefragt haben soll — Konzerne, die selbst an künftigen Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke teilnehmen könnten.
- 11 dokumentierte Gespräche — Kontakte der BMWE-Leitungsebene mit Unternehmen und Verbänden zwischen Dezember 2025 und Mai 2026
- 4. und 24. März 2026 — Fachgespräche des BMWE mit betroffenen Verbänden und Unternehmen zum StromVKG-Entwurf
- 27. April 2026 — Einleitung der offiziellen Länder- und Verbändeanhörung durch die Bundesregierung
- 4 externe Auftragnehmer — Consentec, r2b, Öko-Institut und Neon Neue Energieökonomik für wissenschaftliche Begleitung; dena für Fachgesprächsunterstützung
Im Detail
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Stakeholder ihre Vorschläge auch schriftlich übermitteln. Zu jedem Gesetzesvorhaben erhält das BMWE eine Vielzahl von Eingaben und Vorschlägen von Verbänden, Think Tanks, aus der Wissenschaft, aber auch von Unternehmen und Einzelakteuren.
— Bundesregierung, Antwort BT-Drs. 21/6474, zu Fragen 3 und 4
Beim Entwurf des geplanten Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) intensiv Kontakt mit großen Energiekonzernen gehalten — darunter RWE, EnBW, Uniper und Siemens Energy. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/5888) vom 11. Juni 2026 hervor.
Die Drucksache dokumentiert mindestens elf dienstliche Kontakte der BMWE-Leitungsebene zwischen Dezember 2025 und Mai 2026. Staatssekretär Wetzel führte am 6. Januar 2026 an einem einzigen Tag Gespräche mit vier Unternehmen — LEAG, RWE, Uniper SE und Steag — zum Stand der Verhandlungen mit der EU-Kommission. Am 9. Januar folgte ein Gespräch mit EnBW, am 14. Januar mit Siemens Energy. Bundesministerin Katherina Reiche selbst traf sich am 23. April mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), am 29. April mit dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion und am 19. Mai mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur.
Kraftwerkstrategie StromVKG: Was gilt aktuell?
Deutschland steht vor der Herausforderung, nach dem Atomausstieg und dem schrittweisen Kohleausstieg steuerbare Kraftwerkskapazitäten zu sichern. Das geplante StromVKG soll einen Kapazitätsmarkt einführen, bei dem Kraftwerksbetreiber nicht nur für erzeugten Strom, sondern auch für das Vorhalten von Leistung vergütet werden. Mitte Januar 2026 einigte sich Wirtschaftsministerin Reiche mit der EU-Kommission auf Grundsatzfragen der beihilferechtlichen Ausgestaltung. Der Referentenentwurf mit Stand 20. April 2026 wurde anschließend öffentlich bekannt.
Positionspapiere von RWE und EnBW
Medienberichte hatten zuvor für Aufmerksamkeit gesorgt: Das Handelsblatt berichtete am 23. Februar 2026, das BMWE habe bei RWE ein Positionspapier angefragt. Der Spiegel meldete am 15. April 2026, das Ministerium habe EnBW um ergänzende Regelvorschläge zur sogenannten Zehn-Stunden-Regel gebeten — einem Ausschreibungskriterium, das festlegt, wie lange neue Kraftwerke im Betrieb sein müssen. Beide Konzerne sind potenzielle Teilnehmer an eben jenen Ausschreibungen, die das StromVKG regeln soll.
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass Stellungnahmen und Positionspapiere von EnBW und RWE vorliegen und verweist auf entsprechende Einträge im Lobbyregister. Zur konkreten Frage, ob Textbausteine aus Konzernpapieren direkt in den Referentenentwurf eingeflossen sind, macht die Regierung keine spezifischen Angaben. Sie erklärt lediglich, alle Vorschläge seien fachlich geprüft und bewertet worden.
Externe Beratung und wissenschaftliche Begleitung
Den Gesetzentwurf selbst haben interne Mitarbeiter des BMWE verfasst. Für begleitende Studien wurden jedoch externe Auftragnehmer herangezogen: Das Konsortium aus Consentec, r2b, dem Öko-Institut und Neon Neue Energieökonomik erhielt den Auftrag zur wissenschaftlichen Begleitung des nationalen Strommarktdesigns. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) unterstützte bei der Vorbereitung und Durchführung von Fachgesprächen im Rahmen des Projekts „Unterstützung des BMWK bei der Einführung eines Kapazitätsmarkts für Deutschland“. Externe Beratungsleistungen im Sinne des Haushaltsausschuss-Beschlusses vom 10. Februar 2021 wurden laut Regierungsantwort nicht in Anspruch genommen.
Kraftwerkstrategie: Kritik an einseitiger Anhörung
Die Linke hatte in ihrer Anfrage die Besorgnis formuliert, dass Interessen der Gaswirtschaft einseitig berücksichtigt worden seien, während Batteriehersteller als Alternative zu Gaskraftwerken weniger Gehör gefunden hätten. Die Bundesregierung widerspricht dieser Darstellung und verweist auf Fachgespräche am 4. und 24. März 2026 sowie auf die am 27. April 2026 eingeleitete Länder- und Verbändeanhörung, an der alle Bundesländer sowie Energie-, Industrie- und Umweltverbände beteiligt wurden. Zur Frage möglicher Befangenheit von RWE oder EnBW bei der Ausgestaltung der Ausschreibungskriterien äußert sich die Regierung nicht direkt. Mehr zum Hintergrund parlamentarischer Verfahren findet sich im Artikel Bundestag 17.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Das Spannungsfeld zwischen notwendiger Marktexpertise und möglichen Interessenkonflikten bei der Kraftwerkstrategie ist kein neues Phänomen: Schon in der vorangegangenen Legislaturperiode wurden Ausschreibungsmodelle diskutiert, und auch damals lagen Papiere der betroffenen Konzerne vor, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort selbst einräumt. Die Haushaltsausgaben für die Kapazitätsmarktförderung stehen noch nicht fest, da das StromVKG sich noch in der Gesetzgebungsphase befindet.
Weiterlesen:
- Bundestag 17.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
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- Benzin & Diesel: Linke fordert Gewinnmargendeckel für Ölkonzerne
Betroffen sind zunächst Energiekonzerne, die sich an Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke beteiligen wollen oder werden, darunter RWE, EnBW, Uniper und LEAG. Mittelbar betrifft das StromVKG alle Stromverbraucher in Deutschland, da das Gesetz die langfristige Versorgungssicherheit und die Vergütungsstrukturen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten regelt.
Die Bundesregierung beantwortet die Kernfragen zu konkreten Textbausteinen aus Konzernpapieren und zur Frage möglicher Befangenheit nicht direkt — sie verweist auf das Lobbyregister und allgemeine Verfahrensüblichkeit. Ob Formulierungen von RWE oder EnBW direkt in den Referentenentwurf eingeflossen sind, bleibt offen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 11.06.2026) Lobbyeinfluss Gaswirtschaft – Kontakte BMWE zu RWE und EnBW bei Kraftwerksstrategie →
- StromVKG
- Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz — geplantes Gesetz, das Ausschreibungen für neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten in Deutschland regeln soll.
- Kapazitätsmarkt
- Marktmechanismus, bei dem Kraftwerksbetreiber nicht nur für erzeugte Energie, sondern auch für das Vorhalten von Kapazitäten (Bereitschaftsleistung) vergütet werden.
- Länder- und Verbändeanhörung
- Gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, bei dem Bundesländer und betroffene Verbände vor Verabschiedung eines Gesetzes Stellung nehmen dürfen.
Mit welchen Konzernen sprach das BMWE zum StromVKG?
Laut der dokumentierten Übersicht in BT-Drs. 21/6474 fanden Gespräche unter anderem mit LEAG, RWE, Uniper SE, Steag, EnBW, Siemens Energy, Amprion und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) statt.
Hat das BMWE externe Berater für den StromVKG-Entwurf beauftragt?
Der Gesetzentwurf wurde von internen Mitarbeitern verfasst. Externe Studien wurden bei Consentec, r2b, dem Öko-Institut und Neon Neue Energieökonomik in Auftrag gegeben; die dena erhielt einen Auftrag zur Unterstützung bei Fachgesprächen.
Was ist die Zehn-Stunden-Regel beim StromVKG?
Die Zehn-Stunden-Regel ist ein Ausschreibungskriterium im StromVKG, das festlegt, wie lange neue Kraftwerke im Einsatz sein müssen. Das BMWE soll laut Spiegel-Bericht EnBW um ergänzende Regelvorschläge hierzu gebeten haben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6474 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































