- 7 Petitionen in Sammelübersicht 289 behandelt
- 3 Landwirtschafts-Petitionen an Ministerium weitergeleitet
- 3 Petitionsverfahren vollständig abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6689 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages prüft Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen, die sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden. Die Sammelübersicht 289 fasst die Beschlüsse der Sitzung vom 24. Juni 2026 (Protokoll Nr. 21/34) zusammen. Die sieben behandelten Petitionen betreffen Themen aus den Bereichen Landwirtschaft, digitaler Datenaustausch im Gesundheits- und Finanzbereich, Gesundheitsfachberufe, Haushaltswesen und öffentliche Sicherheit.
- 7 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 289 behandelt
- 3 Petitionen — zur Organisation der Landwirtschaft, Überweisung als Material ans Landwirtschaftsministerium empfohlen
- 1 Petition — zum digitalen Datenaustausch zwischen Finanzbehörden und Krankenkassen, teilweise weitergeleitet, teilweise abgeschlossen
- 3 Petitionsverfahren — zu Gesundheitsfachberufen, Haushaltswesen und öffentlicher Sicherheit vollständig abgeschlossen
Im Detail
Die Petitionen der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – als Material zu überweisen.
— Beschlussempfehlung 1, BT-Drs. 21/6689
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 seine Beschlussempfehlungen zur Sammelübersicht 289 vorgelegt (BT-Drs. 21/6689). Darin sind sieben Bürgereingaben aus verschiedenen Themenfeldern zusammengefasst, über die der Bundestag im Plenum abstimmen soll.
Petitionsverfahren: Drei Beschlussempfehlungen im Überblick
Die Sammelübersicht 289 gliedert sich in drei Beschlussempfehlungen. Beschlussempfehlung 1 betrifft drei Petitionen zur Organisation der Landwirtschaft von Einsendern aus Herrenberg (71083), Wohnste (27419) und Baiern (85625). Der Ausschuss empfiehlt, diese Petitionen dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat als Material zu überweisen. Das bedeutet: Das Ministerium erhält die Eingaben zur Kenntnisnahme, ohne dass der Bundestag eine unmittelbare gesetzgeberische Reaktion einfordert.
Beschlussempfehlung 2 betrifft eine einzelne Petition aus Berlin (12203) zum Thema Beschwerden über Bundesbehörden. Der Ausschuss empfiehlt hier eine zweigeteilte Lösung: Soweit die Petition einen verbesserten digitalen Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und den Krankenkassen betrifft, soll sie dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Gesundheit als Material überwiesen werden. Im Übrigen soll das Petitionsverfahren abgeschlossen werden.
Drei Verfahren werden abgeschlossen
Beschlussempfehlung 3 sieht den vollständigen Abschluss von drei Petitionsverfahren vor. Betroffen sind eine Eingabe zu Gesundheitsfachberufen aus Berlin (12683) sowie zwei Petitionen aus Karlsruhe (76189) zu den Themen Haushaltswesen und öffentliche Sicherheit. Eine Überweisung an Ministerien oder weitere parlamentarische Behandlung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Was gilt aktuell?
Der Petitionsausschuss ist das parlamentarische Gremium, das Bürgereingaben an den Bundestag prüft und bewertet. Jede in Deutschland lebende Person hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Ausschuss kann Petitionen an zuständige Bundesministerien als Material überweisen, sie der Bundesregierung zur Erwägung empfehlen oder das Verfahren ohne weitere Maßnahme abschließen. Die amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist Dr. Hülya Düber.
Die Beschlüsse der Sammelübersicht 289 wurden in der Sitzung vom 24. Juni 2026 gefasst (Protokoll Nr. 21/34). Die vorliegende Drucksache ist noch eine Vorabfassung, die durch die lektorierte Version ersetzt wird. Der Bundestag stimmt über die Annahme der Sammelübersichten des Petitionsausschusses in der Regel in einer Plenarsitzung ab.
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der demokratischen Beteiligung. Themen wie die Organisation der Landwirtschaft oder der digitale Datenaustausch im Gesundheits- und Finanzwesen zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger konkrete Verbesserungsvorschläge in das parlamentarische Verfahren einbringen. Mehr zu verwandten Themen wie inklusiver Gesundheitsversorgung oder parlamentarischen Kontrollinstrumenten findet sich auf drucksachlich.de.
Weiterlesen:
- Heute im Bundestag – 25.06.2026
- Inklusive Gesundheitsversorgung: Grüne fordern Barrierefreiheit für Frauen mit Behinderungen
- Arbeitszeitgesetz: Kontrolldichte und Verstöße unter der Lupe
Betroffen sind die jeweiligen Einsenderinnen und Einsender der sieben Petitionen aus Herrenberg, Wohnste, Baiern, Berlin und Karlsruhe. Mittelbar berührt die Überweisung von Landwirtschaftspetitionen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie bei der Datenaustausch-Petition das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Gesundheit.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 24. Juni 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Sammelübersicht 289 steht noch aus. Nach Annahme werden die überwiesenen Petitionen den jeweiligen Bundesministerien als Material zugeleitet.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassende Drucksache des Petitionsausschusses, in der mehrere Petitionen und die jeweiligen Beschlussempfehlungen gebündelt dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.
- Als Material überweisen
- Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnisnahme weitergeleitet, ohne dass der Bundestag eine konkrete gesetzgeberische Maßnahme fordert.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das parlamentarische Verfahren zu einer Petition wird beendet, ohne weitere Überweisung oder Handlungsempfehlung.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis gegeben und als Arbeitsmaterial weitergeleitet, ohne dass eine unmittelbare gesetzgeberische Maßnahme gefordert wird.
Was passiert, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Das Verfahren gilt als beendet. Der Petent erhält eine Mitteilung über das Ergebnis; eine weitere parlamentarische Behandlung findet nicht statt.
Wer leitet den Petitionsausschuss?
Laut BT-Drs. 21/6689 ist Dr. Hülya Düber amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6689 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































