- DGB und TUC haben keine formelle Rolle bei Kensington-Vertrag-Umsetzung
- Ca. 5,4 Millionen DGB-Mitglieder vertreten durch acht Gewerkschaften
- Tripartites Format mit Arbeitgeberverbänden wird vom BMAS angestrebt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6569 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Kensington-Vertrag zwischen Deutschland und Großbritannien wurde am 17. Juli 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem britischen Premierminister Keir Starmer unterzeichnet und am 5. März 2026 vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Artikel 13 Absatz 6 des Vertrags sieht einen strukturierten Austausch zu inklusiver Beschäftigung, Sozialpolitik und digitalem Wandel vor. Am 23. März 2026 empfing BMAS-Staatssekretärin Lilian Tschan den DGB-Bundesvorstandssekretär Konrad Klingenburg und TUC-Generalsekretär Paul Nowak im Bundesarbeitsministerium — ein Treffen, das vom DGB selbst angefragt worden war.
- 5,4 Millionen — Mitglieder des DGB, verteilt auf acht tariffähige Einzelgewerkschaften in Deutschland.
- 5,3 Millionen / 47 Gewerkschaften — Mitglieder und Mitgliedsgewerkschaften des britischen TUC.
- 11. Februar 2026 — Runder Tisch in der deutschen Botschaft London zu Fachkräftemangel und Weiterbildung.
- 8. Juni 2026 — Runder Tisch zu KI und Digitalisierung in der Arbeitswelt, Kosten von britischer Seite getragen.
- 0 Euro — Zusatzkosten für den Steuerzahler durch laufende virtuelle Austauschformate auf Fachebene.
Im Detail
Der britische und der deutsche Gewerkschaftsdachverband haben keine formelle Rolle in der Umsetzung des Kensington-Vertrags. Das Bezugnehmen auf die Themen, die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem britischen Ministerium für Arbeit und Renten für die weitere Zusammenarbeit im Vertrag vereinbart wurden, geht allein auf die Initiative der Gewerkschaften zurück.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6569, S. 4
Gewerkschaften sind im Kensington-Vertrag zwischen Deutschland und Großbritannien zwar kein offizieller Akteur — doch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und sein britisches Pendant, der Trade Union Congress (TUC), haben sich eigenständig in die Umsetzung eingebracht. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6569, 17. Juni 2026) klar: DGB und TUC übernehmen keine staatlich delegierten Aufgaben, sondern handeln aus eigener Initiative.
Kensington-Vertrag: Was die Gewerkschaftskooperation regelt
Der Kensington-Vertrag, am 17. Juli 2025 in London unterzeichnet und am 5. März 2026 vom Bundestag ratifiziert, enthält in Artikel 13 Absatz 6 eine Vereinbarung über den strukturierten Austausch zu inklusiver Beschäftigung, Sozialpolitik und digitalem Wandel. Die Umsetzung obliegt den zuständigen Ministerien — also dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem britischen Ministerium für Arbeit und Renten. Der Vertrag enthält laut Bundesregierung keine Aussagen über die bisherige oder zukünftige Förderung von Gewerkschaften oder anderen Interessenvertretungen von Erwerbstätigen.
Am 23. März 2026 empfing BMAS-Staatssekretärin Lilian Tschan den TUC-Generalsekretär Paul Nowak und den DGB-Bundesvorstandssekretär Konrad Klingenburg im Bundesarbeitsministerium. Den Besuch hatte der DGB selbst angefragt. Themen waren inklusive Arbeitsmärkte und die menschenzentrierte Nutzung von Digitalisierung und KI am Arbeitsplatz. Der DGB vertritt acht tariffähige Gewerkschaften mit insgesamt ca. 5,4 Millionen Mitgliedern, der TUC umfasst 47 Gewerkschaften mit ca. 5,3 Millionen Mitgliedern.
Kein formelles gemeinsames Vorhaben zu KI
Die AfD-Fraktion hatte unter anderem gefragt, welche Arbeitsdefinition von Künstlicher Intelligenz dem angeblichen gemeinsamen Vorhaben von BMAS, DGB und TUC zugrunde liegt. Die Bundesregierung stellt dazu fest: Es gibt kein formelles gemeinsames Vorhaben der drei Akteure zum Thema KI. Die Zusammenarbeit beschränke sich bisher auf den Austausch. Als begriffliche Grundlage verweist die Regierung auf die Definition der EU-KI-Verordnung. Auch die nationalpolitischen Forderungen des DGB — etwa nach einem Beschäftigtendatenschutzgesetz oder einer Konkretisierung des Betriebsverfassungsgesetzes — sind nicht Gegenstand dieses Austauschs.
Vier Themenschwerpunkte der deutsch-britischen Arbeitskooperation
Unabhängig von der Gewerkschaftsfrage benennt die Bundesregierung vier Themenschwerpunkte, an denen BMAS und britisches Arbeitsministerium bereits arbeiten: Erstens Stärkung von Aus- und Weiterbildung — hierzu fand am 11. Februar 2026 ein Runder Tisch in der deutschen Botschaft London statt. Zweitens KI und Digitalisierung in der Arbeitswelt — ein Runder Tisch am 8. Juni 2026 in Berlin, dessen Kosten die britische Seite trug, bildete den Auftakt für weitere Formate. Drittens inklusive Gesellschaften und Arbeitsmärkte sowie viertens verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Menschenrechte. Letztere zwei Bereiche werden bereits seit dem vergangenen Jahr in virtuellen Austauschformaten auf Fachebene behandelt — ohne zusätzliche Kosten für den Steuerzahler.
Tripartites Format: Arbeitgeber sollen einbezogen werden
Ein zentrales Ergebnis des Treffens vom März 2026 ist der Plan, die Arbeitgeberseite in die Kooperation einzubeziehen. Das BMAS hat dazu bereits Kontakt zur Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aufgenommen; auch die britischen Counterparts haben sich offen für ein solches tripartites Format gezeigt. Ein gemeinsamer Termin mit allen beteiligten Organisationen wird derzeit abgestimmt. Die Finanzierung eines solchen Formats würde aus dem Haushaltstittel „Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik“ des BMAS erfolgen. Konkrete Kostenschätzungen liegen noch nicht vor, da sich das Vorhaben in einer frühen Konzeptionsphase befindet. Zu weitergehenden Fragen über regierungsinterne Unterlagen — etwa Protokolle des Treffens vom 23. März 2026 — nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
Die Drucksache steht im Kontext einer Reihe von Anfragen der AfD-Fraktion zur Rolle von Gewerkschaften in der Bundespolitik. Bereits in früheren Antworten hatte die Bundesregierung erklärt, Zuwendungen an Gewerkschaften nicht vollständig erfassen zu können, weil der Begriff „Gewerkschaft“ nicht eindeutig definiert sei. Nun stellt sie klar, dass für den DGB die Tariffähigkeitskriterien des Bundesarbeitsgerichts als Maßstab gelten. Wer sich für ähnliche Fragen zur Rolle von Beauftragten und Institutionen der Bundesregierung interessiert, findet auf drucksachlich.de weitere Einordnungen.
Weiterlesen:
- Heute im Bundestag – 26.06.2026
- Begriff erklärt: Beauftragter
- Bundestag 25.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland und Großbritannien sind potenziell betroffen, insbesondere durch geplante Kooperationen zu Aus- und Weiterbildung, KI am Arbeitsplatz und inklusiven Arbeitsmärkten. Auch Unternehmen und ihre Verbände sollen künftig in tripartite Austauschformate einbezogen werden.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen überwiegend vollständig. Zu regierungsinternen Unterlagen (Tagesordnungen, Protokolle des Treffens vom 23. März 2026) verweigert sie jedoch eine Stellungnahme. Konkrete Kostenschätzungen für ein tripartites Format fehlen mit Verweis auf die frühe Konzeptionsphase.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 17.06.2026)
- Kensington-Vertrag
- Deutsch-britischer Freundschafts- und Kooperationsvertrag, unterzeichnet am 17. Juli 2025 in London, ratifiziert vom Bundestag am 5. März 2026.
- Tripartites Format
- Dreiseitiges Gesprächsformat, das Regierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam einbezieht — auch als Sozialpartnerschaft bezeichnet.
- Tariffähige Gewerkschaft
- Eine Organisation, die nach den Kriterien des Bundesarbeitsgerichts berechtigt ist, Tarifverträge abzuschließen — u. a. ausreichende Mitgliederzahl und Unabhängigkeit vom Arbeitgeber.
Welche Rolle spielen DGB und TUC im Kensington-Vertrag?
Laut Bundesregierung haben beide Gewerkschaftsdachverbände keine formelle Rolle bei der Umsetzung des Vertrags. Ihr Bezug auf Vertragsthemen geht allein auf ihre eigene Initiative zurück.
Was sind die Themenschwerpunkte der deutsch-britischen Arbeitskooperation?
Laut Drucksache stehen Aus- und Weiterbildung, KI und Digitalisierung in der Arbeitswelt, inklusive Arbeitsmärkte sowie verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im Fokus.
Werden auch Arbeitgeber in die Zusammenarbeit einbezogen?
Das BMAS strebt ein tripartites Format an, das neben Gewerkschaften auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einschließt. Ein gemeinsamer Termin wird derzeit abgestimmt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6569 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































