- BMZ förderte Rettungswesen-Projekt in Uganda und Kenia mit bis zu 3,65 Mio. Euro
- Tatsächlich veranschlagte Ausgaben lagen bei 2,59 Mio. Euro – 1,06 Mio. unter dem Volumen
- Bundestag fragt nach Verwaltungspauschalen, Ergebnissen und Mittelfehlverwendungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6715 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte im Zeitraum von Januar 2022 bis Dezember 2024 den Aufbau des operativen Rettungswesens in Uganda und Kenia. Durchführungsorganisation war der Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser International. Das Projekt ist im Transparenzportal des Bundes unter der IATI-Maßnahmen-ID DE-1-202126167 verzeichnet und als abgeschlossen geführt. Ein auffälliger Unterschied zwischen dem ausgewiesenen Finanzierungsvolumen von 3,65 Millionen Euro und den tatsächlich veranschlagten Ausgaben von 2,59 Millionen Euro bildet einen zentralen Anlass der Anfrage.
- 3.650.000 Euro — Gesamtes Finanzierungsvolumen des Projekts laut Projektbeschreibung im Transparenzportal des Bundes.
- 2.590.000 Euro — Tatsächlich veranschlagte Ausgaben, rund 1,06 Millionen Euro unter dem ausgewiesenen Volumen.
- 3 Jahre — Projektlaufzeit von Januar 2022 bis Dezember 2024.
- 12 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Kosten, Umsetzung, Evaluierung und Mittelverwendung.
Im Detail
Das Finanzierungsvolumen belief sich laut Projektbeschreibung auf 3 650 000 Euro. Die tatsächlich veranschlagten Ausgaben betrugen 2 590 000 Euro.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6715
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zwischen Januar 2022 und Dezember 2024 ein Projekt zur Stärkung des operativen Rettungswesens in Uganda und Kenia gefördert. Laut dem öffentlich zugänglichen Transparenzportal des Bundes belief sich das Finanzierungsvolumen auf 3,65 Millionen Euro, die tatsächlich veranschlagten Ausgaben betrugen jedoch nur 2,59 Millionen Euro – eine Differenz von rund einer Million Euro, die bislang nicht öffentlich erläutert wurde.
Durchführende Organisation war der Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser International. Das Vorhaben verfolgte nach Angaben der Projektbeschreibung das UN-Nachhaltigkeitsziel SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen) als Hauptziel sowie SDG 5 (Gleichberechtigung der Geschlechter) als Nebenziel. Das Projekt ist im Transparenzportal unter der IATI-Maßnahmen-ID DE-1-202126167 als abgeschlossen verzeichnet.
Rettungswesen Uganda und Kenia: Was die Anfrage konkret erfragt
Die AfD-Fraktion hat zur Drucksache 21/6715 zwölf detaillierte Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Im Kern geht es um die vollständige Kostenaufschlüsselung nach Kostenarten wie Personal, Verwaltung, Beschaffung, Planung und Evaluierung. Besonderes Interesse gilt den Verwaltungskostenpauschalen und Management Fees, die an den Malteser Hilfsdienst geflossen sein sollen. Zudem fragt die Fraktion nach dem konkreten Haushaltstitel im Einzelplan 23 des BMZ sowie danach, ob das Projekt Teil einer übergeordneten Strategie für Uganda, Kenia oder die Region war.
Weitere Fragen beziehen sich auf die konkreten Einzelmaßnahmen des Projekts, auf die Förderung lokaler Organisationen mit Sachmitteln sowie auf die Einbindung staatlicher Behörden in Uganda und Kenia. Auch die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und die Teilnehmerzahlen – aufgeschlüsselt nach Land und Aktivität – werden erfragt.
Evaluierung und Mittelverwendung im Fokus
Ein zentraler Aspekt der Anfrage betrifft die Erfolgskontrolle: Die Abgeordneten fragen, ob der Malteser Hilfsdienst das Projekt eigenständig oder extern evaluiert hat und mit welchem Ergebnis. Besonders sensibel ist die letzte Frage: Die Bundesregierung soll Auskunft geben, ob ihr Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet worden sind. Eine Antwort auf diese Frage liegt bislang nicht vor.
Die Diskrepanz zwischen dem ausgewiesenen Finanzierungsvolumen und den tatsächlich veranschlagten Ausgaben bildet den Ausgangspunkt für die parlamentarische Kontrolle. Laut Drucksache 21/6715 wurden 3,65 Millionen Euro als Finanzierungsvolumen ausgewiesen, während die veranschlagten Ausgaben mit 2,59 Millionen Euro angegeben sind. Worin dieser Unterschied begründet liegt, ist eine der zwölf Fragen, die die Bundesregierung beantworten muss.
Entwicklungszusammenarbeit mit Rettungsdiensten
Der Aufbau funktionierender Rettungsdienste gilt in vielen Ländern des globalen Südens als wichtiger Beitrag zur Gesundheitsversorgung. In Uganda und Kenia mangelt es nach internationalen Erhebungen vielerorts an ausgebildetem Rettungspersonal, koordinierten Leitstellen und funktionsfähiger Ausrüstung. Deutsche Entwicklungshilfe im Bereich Gesundheit und Rettungswesen ist über das BMZ grundsätzlich im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts veranschlagt. Wie sich dieses konkrete Projekt in eine übergeordnete Länderstrategie einordnet, ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Einen ähnlichen Blick auf die Finanzierungsstrukturen im Bereich öffentlicher Dienste wirft auch der Beitrag zur Rettungsdienst-Finanzierung in Deutschland, der zeigt, dass Kostentransparenz auch hierzulande ein offenes Thema bleibt.
Die Bundesregierung hat ab dem Einreichungsdatum 21 Tage Zeit, die Anfrage zu beantworten. Bis zur Veröffentlichung der Antwort bleibt offen, ob und in welcher Höhe Verwaltungspauschalen an die Durchführungsorganisation geflossen sind und welche konkreten Ergebnisse das Projekt für die Bevölkerung in Uganda und Kenia erbracht hat. Vergleichbare parlamentarische Kontrollmechanismen für Behördenausgaben sind etwa beim Beitrag zu den Personalkosten der BKM-Behörde dokumentiert.
Weiterlesen:
- Rettungsdienst-Finanzierung: Kommunen bleiben auf Kosten sitzen
- BKM-Behörde: Krankenstand sinkt, Personalkosten steigen auf 162 Mio. Euro
- Aussiedlerbeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
Unmittelbar betroffen sind die Bevölkerungen in Uganda und Kenia, die durch das Projekt Zugang zu verbesserter Notfallversorgung erhalten sollten. Mittelbar betroffen sind deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Abgaben das BMZ-Projekt finanziert wurde. Der Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser International ist als durchführende Organisation direkt in die Anfrage einbezogen.
Die Kleine Anfrage wurde am 25. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit, die zwölf Fragen schriftlich zu beantworten – die Antwortfrist läuft bis zum 16. Juli 2026.
- IATI-Maßnahmen-ID
- Eindeutige Kennnummer für Entwicklungsprojekte im internationalen Transparenzstandard IATI (International Aid Transparency Initiative), der öffentliche Einsehbarkeit von Entwicklungsgeldern sichert.
- SDG
- Sustainable Development Goals – die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen von 2015. SDG 3 steht für Gesundheit und Wohlergehen.
- Einzelplan 23
- Der Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Bundeshaushalt, aus dem Entwicklungsprojekte finanziert werden.
Wer hat das Projekt in Uganda und Kenia durchgeführt?
Das Projekt wurde vom Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser International durchgeführt.
Warum unterscheiden sich Finanzierungsvolumen und veranschlagte Ausgaben?
Das Finanzierungsvolumen betrug laut Projektbeschreibung 3,65 Millionen Euro, die tatsächlich veranschlagten Ausgaben nur 2,59 Millionen Euro. Die Bundesregierung soll den Unterschied erklären.
Welche SDG-Ziele verfolgte das Projekt?
Das ausgewiesene Hauptziel war SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen), das Nebenziel war SDG 5 (Gleichberechtigung der Geschlechter).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6715 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































