- 20 Fragen zu externen GIZ-Beratungskosten 2020 bis 2025
- Gesamtausgaben für Gutachter und Berater bisher nicht öffentlich bekannt
- Vergabe ohne Wettbewerb: Begründungen werden abgefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6714 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die GIZ ist das zentrale Umsetzungsinstrument der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und beschäftigt weltweit über 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erhält den Großteil ihrer Mittel aus dem Bundeshaushalt, insbesondere über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Frage, in welchem Umfang ein solches Unternehmen trotz eigener Fachkompetenz externe Berater und Gutachter beauftragt und welche Kosten dabei entstehen, ist wiederkehrendes Thema parlamentarischer Kontrolle bei bundesnahen Institutionen.
Im Detail
Die GIZ vergibt in erheblichem Umfang Aufträge an externe Gutachter, Beratungsunternehmen, Evaluierungsdienstleister, Forschungsinstitute sowie sonstige externe Auftragnehmer.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6714
Wie viel Geld gibt die staatliche Entwicklungshilfe-Organisation GIZ für externe Berater, Gutachter und Evaluierungsdienstleister aus — und an wen fließen diese Aufträge? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6714) vom 25. Juni 2026 an die Bundesregierung. Insgesamt umfasst die Anfrage 20 Einzelfragen zum Zeitraum 2020 bis 2025.
GIZ-Beratungskosten: Was die Anfrage untersucht
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein bundeseigenes Unternehmen und das wichtigste Umsetzungsinstrument der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Sie beschäftigt weltweit mehr als 25.000 Menschen und erhält ihre Mittel überwiegend aus dem Bundeshaushalt — vor allem über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Trotz dieser erheblichen eigenen Kapazitäten vergibt die GIZ nach eigenen Angaben in der Vorbemerkung der Anfrage „in erheblichem Umfang Aufträge an externe Gutachter, Beratungsunternehmen, Evaluierungsdienstleister, Forschungsinstitute sowie sonstige externe Auftragnehmer“.
Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über Umfang, Kosten und Struktur dieser GIZ-Beratungskosten herzustellen. Die Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel und Dr. Michael Espendiller fragen unter anderem, welche konkreten Leistungen vergeben wurden, welche Unternehmen, Forschungseinrichtungen, NGOs oder Einzelpersonen die Aufträge erhielten, und welche Vertragssummen dabei entstanden sind.
Vergabeverfahren und Transparenz im Fokus
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die angewendeten Vergabeverfahren: Sie fragen explizit, in welchen Fällen eine Vergabe ohne offenen Wettbewerb — also per Direktvergabe oder beschränkter Ausschreibung — erfolgte und wie dies jeweils begründet wurde. Öffentliche Aufträge unterliegen grundsätzlich dem Wettbewerbsgrundsatz; Ausnahmen müssen dokumentiert und begründet sein. Ob und wie die GIZ diesen Anforderungen nachkommt, ist Gegenstand der Fragen 7 und 8.
Darüber hinaus wird nach der Finanzierungsstruktur gefragt: Wurden die Beratungsleistungen aus BMZ-Mitteln, Eigenmitteln der GIZ, Mitteln anderer Bundesministerien, EU-Mitteln oder sonstigen Drittmitteln bezahlt? Diese Aufschlüsselung ist relevant, weil die GIZ nicht nur für das BMZ, sondern auch für andere Auftraggeber tätig ist — darunter weitere Bundesministerien sowie internationale Organisationen.
Themenfelder der beauftragten Leistungen
Frage 13 der Anfrage listet acht Themenbereiche auf, zu denen externe Beratungsleistungen konkret abgefragt werden: Organisationsentwicklung, Strategieentwicklung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Digitalisierung und IT, Personalentwicklung und Recruiting, Nachhaltigkeits- und Klimastrategien, Wirkungsanalysen und Evaluationen sowie Compliance-, Risiko- und Governance-Strukturen. Dieser breite Fächerkanon zeigt, dass die GIZ-Beratungskosten offenbar nahezu alle zentralen Organisationsbereiche betreffen können.
Gefragt wird auch danach, welche Auftragnehmer im Fünfjahreszeitraum mehrfach oder fortlaufend beauftragt wurden und welches Gesamtvolumen dabei jeweils entstand — ein Aspekt, der Hinweise auf strukturelle Abhängigkeiten oder bevorzugte Lieferanten geben kann. Frage 17 richtet sich auf die Veröffentlichungspraxis: Welche Gutachten und Berichte wurden öffentlich zugänglich gemacht, welche nicht — und warum?
Was gilt aktuell?
Die GIZ ist nicht unmittelbar an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gebunden, weil sie formal als GmbH organisiert ist. Eine gesetzliche Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung von Vergabedaten oder Beratungsverträgen besteht für die GIZ derzeit nicht in dem Umfang, wie er für Bundesbehörden gilt. Die parlamentarische Anfrage ist daher ein wesentliches Instrument, um Informationen zu GIZ-Beratungskosten öffentlich zu machen, die sonst nicht zugänglich wären. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen bundesnahen Einrichtungen, wie etwa beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, alle 20 Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 16. Juli 2026. Ob und in welchem Umfang die Regierung die detaillierten Fragen zu einzelnen Auftragnehmern und Vertragssummen beantwortet oder ob sie auf Zuständigkeitsgrenzen verweist — etwa weil die GIZ als GmbH nicht direkt der Bundesregierung untersteht —, bleibt abzuwarten. Vergleichbare Anfragen zu Beratungskosten bei bundesnahen Unternehmen haben in der Vergangenheit häufig nur teilweise Antworten erbracht. Mehr zur parlamentarischen Kontrolle staatlicher Ausgaben findet sich auch im Beitrag zur Übergewinnsteuer und Verbraucherentlastung sowie zu den Kosten des Aussiedlerbeauftragten.
Weiterlesen:
- BKM-Behörde: Krankenstand sinkt, Personalkosten steigen auf 162 Mio. Euro
- Aussiedlerbeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Übergewinnsteuer: Verbraucherentlastung ohne rechtliche Zweckbindung
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die GIZ überwiegend aus Bundesmitteln finanziert wird. Mittelbar betrifft die Transparenzfrage auch Partnerorganisationen und Empfängerländer, für die die GIZ tätig ist. Externe Auftragnehmer — Beratungsunternehmen, Forschungsinstitute, NGOs und Einzelpersonen — sind als potenzielle Auftragnehmer ebenfalls berührt.
Die Kleine Anfrage wurde am 25. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß Geschäftsordnung 21 Tage Zeit für eine Antwort — die Frist läuft bis zum 16. Juli 2026. Mit Eingang der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen; eine weitere parlamentarische Abstimmung ist bei Kleinen Anfragen nicht vorgesehen.
- GIZ
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit — bundeseigenes Unternehmen, das im Auftrag der Bundesregierung Projekte der Entwicklungszusammenarbeit weltweit durchführt.
- Direktvergabe
- Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Ausschreibung direkt an einen bestimmten Auftragnehmer — zulässig nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.
- Evaluierungsleistung
- Externe Überprüfung und Bewertung von Projekten oder Programmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Effizienz und Zielerreichung.
Was ist die GIZ?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein bundeseigenes Unternehmen, das im Auftrag der Bundesregierung — vor allem des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) — Projekte der Entwicklungszusammenarbeit weltweit umsetzt.
Worum geht es in der Kleinen Anfrage konkret?
Die AfD-Fraktion fragt nach allen externen Beratungs-, Gutachter- und Evaluierungsaufträgen der GIZ von 2020 bis 2025 — inklusive Auftragnehmer, Vertragssummen, Vergabeverfahren und ob Ergebnisse veröffentlicht wurden.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Kleine Anfragen müssen innerhalb von 21 Tagen beantwortet werden. Die Antwortfrist läuft bis zum 16. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6714 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































