- 19 Fragen zu Reisekosten der BMZ-Führung seit Amtsantritt
- Flugbereitschaft, Delegationen und BKA-Sicherheitskosten im Fokus
- CO₂-Bilanz aller Dienstflüge wird von der Bundesregierung verlangt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6713 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Dienstreisen von Bundesministerinnen und Staatssekretären werden aus Steuermitteln finanziert und umfassen neben Ticketpreisen auch Kosten für die Flugbereitschaft der Bundeswehr, Sicherheitspersonal des Bundeskriminalamts sowie Delegationen. Eine vollständige, konsolidierte öffentliche Abrechnung dieser Kosten existiert nach Angaben der Fragesteller bislang nicht. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist aufgrund seiner entwicklungspolitischen Aufgaben auf intensive internationale Reisetätigkeit angewiesen, insbesondere in Länder Afrikas und Asiens.
Im Detail
Zu den vollständigen Kosten einer Flugreise gehören neben dem reinen Ticketpreis insbesondere die vollen Betriebskosten der Flugbereitschaft der Bundeswehr (Flugstunde, Kerosin, Besatzung, Wartung etc.), Sicherheitsmaßnahmen, Delegationen und weitere Nebenkosten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6713
Wie viel kosten Dienstreisen der Führungsspitze des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) den Steuerzahler — und welche CO₂-Emissionen entstehen dabei? Diese Fragen stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6713 vom 25. Juni 2026 an die Bundesregierung. Adressiert werden die Reisen von Bundesministerin Reem Alabali-Radovan sowie der drei Staatssekretäre Bärbel Kofler, Johann Saathoff und Niels Annen seit deren Amtsantritt.
Dienstliche Reisen im BMZ: 19 Einzelfragen
Die Anfrage umfasst 19 Einzelfragen und verlangt eine vollständige Aufschlüsselung aller Reisekosten seit Amtsantritt der Ministerin. Gefragt wird unter anderem nach vollständigen Reiselisten mit Zielort, Datum, Dauer und Anlass, nach den Gesamtkosten pro Reise einschließlich aller Begleitpersonen sowie nach den fünf teuersten Reisen im Beobachtungszeitraum.
Ein besonderes Augenmerk legen die Fragesteller auf die Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr. Deren Kosten umfassen laut Anfrage nicht nur den reinen Ticketpreis, sondern auch Kerosin, Besatzung, Wartung und Vorhaltekosten — Posten, die bei kommerziellen Buchungen nicht anfallen und die tatsächlichen Kosten eines Regierungsflugs erheblich erhöhen können. Für jeden der vier Amtsträger werden personenbezogene Aufschlüsselungen verlangt.
Klimawirkungen und CO₂-Bilanz gefragt
Neben den Reisekosten fragt die Anfrage explizit nach den CO₂-Emissionen der Dienstflüge — sowohl insgesamt als auch aufgeschlüsselt nach Einzelpersonen. Diese Frage ist politisch brisant, da das BMZ als Ministerium für nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit besonders dem Anspruch einer klimaverträglichen Amtsführung unterliegt. Welche Maßstäbe das Ministerium selbst für die Verkehrsmittelwahl anlegt, thematisiert Frage 18 der Anfrage.
Delegationen, Sicherheit und Nebenkosten
Die Anfrage erkundigt sich auch nach der durchschnittlichen Größe von Reisedelegationen und den damit verbundenen Kosten, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen des Bundeskriminalamts. Weitere Kostenpositionen umfassen Unterkunft, Verpflegung, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen sowie Aufwendungen für Presse- und Medienarbeit. Auch mögliche Ausgaben für Visagistik oder vergleichbare persönliche Dienstleistungen werden in Frage 15 explizit abgefragt.
Schließlich fragt die Anfrage, ob das BMZ eine vollständige konsolidierte Erfassung aller Reise- und Nebenkosten führt und ob eine entsprechende tabellarische Übersicht vorgelegt werden kann. Diese Frage zielt auf die Transparenz der internen Finanzkontrolle des Ministeriums.
Was gilt aktuell?
Bundesministerien sind verpflichtet, Dienstreisen nach den Bundesreisekostenregelungen abzurechnen. Eine vollständige öffentliche Gesamtabrechnung aller Reisekosten einer Legislaturperiode liegt jedoch in der Regel nicht vor — parlamentarische Anfragen sind das wichtigste Instrument, um diese Informationen zugänglich zu machen. Vergleichbare Anfragen zu anderen Ministerien haben in der Vergangenheit teils erhebliche Diskussionen über den Umfang staatlicher Reisekosten ausgelöst, etwa im Kontext der Personalkosten im Kulturbereich oder der Bilanz von Bundesbeauftragten.
Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit, die Anfrage zu beantworten. Ob und in welchem Umfang die Fragen vollständig beantwortet werden, bleibt abzuwarten. Bei ähnlichen Anfragen zu Regierungskosten hat die Bundesregierung in der Vergangenheit teils auf Vertraulichkeitsinteressen oder laufende Abstimmungsprozesse verwiesen. Eine Einordnung der Antwortqualität ist in einem separaten Beitrag auf drucksachlich.de geplant, sobald die Antwort vorliegt.
Weiterlesen:
- BKM-Behörde: Krankenstand sinkt, Personalkosten steigen auf 162 Mio. Euro
- Aussiedlerbeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Deutsch-französische Zusammenarbeit: Bilanz des Beauftragten nach Jahr 1
Betroffen sind unmittelbar Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Reisekosten der BMZ-Führung finanzieren. Mittelbar betrifft die Anfrage die Transparenz des Regierungshandelns und die öffentliche Nachvollziehbarkeit staatlicher Ausgaben für internationale Dienstreisen.
Die Bundesregierung hat ab dem Einreichungsdatum 25. Juni 2026 eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die am 16. Juli 2026 abläuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Flugbereitschaft der Bundeswehr
- Staatlicher Flugdienst, der Mitglieder der Bundesregierung und hohe Amtsträger für offizielle Dienstreisen mit eigenen Flugzeugen befördert. Die Kosten liegen oft deutlich über kommerziellen Ticketpreisen.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Bundestagsfraktionen die Bundesregierung schriftlich befragen können. Die Regierung ist zur Antwort binnen 21 Tagen verpflichtet.
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — zuständig für die deutsche Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Globalen Südens.
Wer wird in der Anfrage konkret gefragt?
Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und betrifft die Reisen von Bundesministerin Reem Alabali-Radovan sowie der Staatssekretäre Bärbel Kofler, Johann Saathoff und Niels Annen.
Was genau wird zu den Reisekosten gefragt?
Gefragt wird nach Gesamtkosten pro Reise, Flugbereitschaftskosten, Kerosinkosten, BKA-Sicherheitskosten, Delegationskosten, Unterkunft und Verpflegung sowie CO₂-Emissionen.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage. Bei Einreichung am 25. Juni 2026 läuft die Frist am 16. Juli 2026 ab.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6713 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































