- 40 Handlungsempfehlungen aus Regierungsgutachten auf Umsetzung geprüft
- Greenpeace deckte Änderungen am Monitoringbericht gegenüber Vorabversion auf
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis 6. August 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7142 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am 15. September 2025 den Monitoringbericht zur Energiewende unter dem Titel „Energiewende.Effizient.Machen.“, der von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche vorgestellt wurde. Der Bericht enthält Handlungsempfehlungen zu sieben Themenbereichen: räumliche Koordination, Flexibilitäten, Netzausbauplanung, Netzausbauumsetzung, EE-Förderanreize, Versorgungssicherheit und Digitalisierung. Parallel berichtete Greenpeace über inhaltliche Abweichungen zwischen einer dem Ministerium übersandten Vorabversion und der veröffentlichten Fassung, insbesondere die Streichung eines 80-Prozent-Ziels und sprachliche Abschwächungen zentraler Aussagen.
Im Detail
Die Handlungen der Bundesregierung in den vergangenen Monaten werfen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage auf, ob eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende, mitsamt den geopolitischen und finanziellen Vorteilen, die damit einhergehen, aktiv von der Bundesregierung als Ziel verfolgt wird.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7142, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ob Deutschland seine Energiewende-Ziele noch erreicht, ist eine offene Frage — und genau das wollen die Grünen von der Bundesregierung wissen. In der Großen Anfrage BT-Drs. 21/7142 vom 16. Juli 2026 erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in zehn Hauptfragen nach dem Umsetzungsstand von rund 40 Handlungsempfehlungen, die das Bundeswirtschaftsministerium in seinem eigenen Gutachten formuliert hatte.
Energiewende-Monitoring: Was der Regierungsbericht empfahl
Ausgangspunkt ist der Monitoringbericht „Energiewende.Effizient.Machen.“, den Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am 15. September 2025 vorstellte. Das vom Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten enthält konkrete Handlungsoptionen in sieben Bereichen: räumliche Koordination des EE-Zubaus, systemdienliche Nutzung von Flexibilitäten, Planung und Umsetzung des Netzausbaus, Anreizinstrumente für erneuerbare Energien, Versorgungssicherheit sowie Digitalisierung. Laut Anfrage bleibt offen, welche dieser Empfehlungen die Regierung tatsächlich umgesetzt hat — und welche nicht, und warum.
Räumliche Steuerung und Netzausbau im Fokus
Fragen 1 bis 4 der Anfrage befassen sich mit der räumlichen Koordination des Zubaus von Erneuerbare-Energie-Anlagen, Stromspeichern und Elektrolyseuren sowie mit der Netzausbauplanung. Konkret gefragt wird etwa, ob systemwertbasierte Ausschreibungen oder integrierte Flächenplanungen eingeführt wurden, ob der langfristige Offshore-Netzausbaubedarf anhand der angenommenen 78-GW-Puffer geprüft wurde und ob eine Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) nach einer der im Bericht vorgeschlagenen Optionen A, B oder C erfolgt ist. Auch die finanzielle Absicherung der Netzbetreiber — etwa durch staatliche Beteiligungen an Übertragungsnetzbetreibern — gehört zu den offenen Punkten.
Förderung erneuerbarer Energien und Wasserstoff
Fragen 5 und 6 richten sich auf die Effizienz der Fördersysteme. Die Anfrage fragt nach Änderungen beim PV-Technologiemix, einer verbesserten Marktintegration von Photovoltaik, Wind und Biomasse sowie nach konkreten Maßnahmen zur Senkung der Bereitstellungskosten von erneuerbarem Wasserstoff. Beim Strombedarf bis 2030 sieht die Fraktion aus ihrer Perspektive einen Widerspruch: Das Ministerium orientiert sich laut Anfrage am unteren Ende des erwarteten Strombedarfs von 600 bis 700 TWh — während der Monitoringbericht nach Einschätzung der Fragesteller einen konsequenteren Ausbau der Erneuerbaren fordert. Parallel dazu wird die geplante Förderung von CCS/CCU an Gaskraftwerken thematisiert, die aus Sicht der Anfragenden im Widerspruch zur systematischen Subventionskritik des Ministeriums steht. Zum Thema EEG-Novelle und Netzpaket laufen parallel weitere parlamentarische Debatten.
Digitalisierung der Energieinfrastruktur
Frage 7 gilt der Beschleunigung der Digitalisierung — insbesondere dem Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys). Gefragt wird, ob Anreize für Messstellenbetreiber gestärkt, Rollout-Prozesse standardisiert und Regelungslücken im technischen Rahmen geschlossen wurden. Die flächendeckende Einführung von Smart Metern gilt als Voraussetzung für die systemdienliche Steuerung von Erzeugung und Verbrauch.
Streit um Änderungen am Monitoringbericht
Besonders politisch brisant sind die Fragen 9 und 10, die sich auf von Greenpeace dokumentierte Unterschiede zwischen einer Vorabversion und der veröffentlichten Fassung des Monitoringberichts beziehen. Laut Anfrage sollen in der veröffentlichten Version der Marker des 80-Prozent-Erneuerbaren-Ziels in einer Grafik gestrichen, das Wort „sollten“ zu „könnten“ abgeschwächt und der Begriff „notwendigen technologiespezifischen Kapazitätszubaus“ durch „effizienten Technologiemix“ ersetzt worden sein. Die Bundesregierung hatte auf eine frühere Schriftliche Einzelfrage (BT-Drs. 21/1709) erklärt, der Bericht sei „unverändert“ veröffentlicht worden. Die Anfrage konfrontiert die Regierung mit diesem Widerspruch. Ähnliche Fragen zur Energiepolitik stellen sich auch beim Thema neuer Stromerzeugungstechnologien.
Was gilt aktuell?
Der rechtliche Rahmen für die Energiewende stützt sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Das EEG sieht einen Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 80 Prozent bis 2030 vor. Ob die konkreten Instrumente — von Netzausbau über Speicherförderung bis zu Wasserstoffhochlauf — ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen, ist der Kern der vorliegenden Anfrage. Die Dekarbonisierung der Industrie ist ebenfalls eng mit dem Gelingen der Energiewende verknüpft.
Die Bundesregierung muss die Große Anfrage BT-Drs. 21/7142 innerhalb von 21 Tagen beantworten. Die Antwort wird zeigen, welche der rund 40 Handlungsempfehlungen aus dem eigenen Gutachten tatsächlich umgesetzt wurden.
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Betroffen sind Betreiber von Solar-, Wind- und Speicheranlagen, Energieversorger, Netzbetreiber sowie Industrie und Haushalte als Stromverbraucher. Besonders relevant ist die Anfrage für Investoren in erneuerbare Energien und Wasserstofftechnologien, deren Planungssicherheit von den Förder- und Regulierungsrahmenbedingungen abhängt.
Bündnis 90/Die Grünen: Katharina Dröge und Britta Haßelmann haben die Anfrage unterzeichnet. Die Fraktion äußert aus ihrer Sicht Zweifel daran, ob die Bundesregierung die Energiewende aktiv als Ziel verfolgt, und verweist auf geplante Streichung der Förderung für private Aufdach-Solaranlagen sowie einen geplanten Redispatch-Vorbehalt als Belege für diese Einschätzung.
Die Große Anfrage BT-Drs. 21/7142 wurde am 16. Juli 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage, sodass die Bundesregierung bis zum 6. August 2026 antworten muss. Nach Eingang der Antwort kann die Anfrage im Bundestag in einer Aktuellen Stunde oder Aussprache behandelt werden.
- Redispatch
- Maßnahme, bei der Netzbetreiber Stromeinspeisungen oder -abnahmen anpassen, um Netzengpässe zu beseitigen — verursacht erhebliche Kosten, die letztlich Verbraucher tragen.
- RFNBO
- Renewable Fuels of Non-Biological Origin — EU-Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff, der für Klimaschutzziele angerechnet werden darf.
- iMSys
- Intelligente Messsysteme (Smart Meter), die digitale Kommunikation zwischen Stromverbrauchern, Erzeugern und Netzbetreibern ermöglichen.
Was ist der Energiewende-Monitoringbericht?
Ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten, das am 15. September 2025 veröffentlicht wurde und Handlungsempfehlungen für eine kosteneffiziente Energiewende enthält.
Was wirft Greenpeace der Bundesregierung beim Bericht vor?
Greenpeace hat laut Fragesteller Änderungen zwischen einer Vorabversion und der veröffentlichten Fassung dokumentiert, u. a. die Streichung des 80-Prozent-Ziels und sprachliche Abschwächungen.
Wie viele Fragen umfasst die Große Anfrage?
Die Anfrage umfasst 10 Hauptfragen mit zahlreichen Unterfragen, die Handlungsoptionen aus sieben Kapiteln des Monitoringberichts abdecken.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7142 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































