Antrag eingereicht
Die Linke fordert Milliarden-Altschuldenhilfe für Kommunen
Die Fraktion Die Linke hat am 7. Mai 2026 einen weitreichenden Antrag zur Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften vorgelegt (BT-Drs. 21/5821). Der Antrag sieht vor, das Grundgesetz zu ändern, damit sich der Bund an der Entschuldung finanzschwacher Gemeinden beteiligen kann.
Kommunale Kassenkredite belasten Haushalte
Nach Angaben der Linksfraktion betrugen die kommunalen Kassen- und Liquiditätskredite 2024 etwa 32 Milliarden Euro. Diese Verschuldung schränkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen massiv ein und gefährdet wichtige städtische Dienstleistungen. Bemerkenswert ist dabei der Trend seit 2023: Die Kredite steigen wieder deutlich an. Im letzten Jahrzehnt waren sie zunächst gesunken.
Eine Grundgesetzänderung soll dem Bund erlauben, sich zu 50 Prozent an Entschuldungsmaßnahmen der Länder zu beteiligen, so der Antrag. Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird eine vergleichbare Entschuldung wie bei Großstädten in Flächenländern angestrebt.
Der Bund soll künftig die Hälfte der Kosten übernehmen, wenn Bundesländer ihre verschuldeten Gemeinden entlasten.
Besondere Regelung für Ostdeutschland
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft ostdeutsche Wohnungsgesellschaften. Diese tragen seit der Wiedervereinigung hohe Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau, so die Fraktion. Hintergrund ist die besondere Situation dieser Gesellschaften, deren Schulden nach Darstellung der Linken die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes erschweren. Der Bund soll diese Altschulden vollständig übernehmen und tilgen.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass sich der Bund mit 250 Millionen Euro pro Jahr an entsprechenden Länderprogrammen beteiligt. Die Abstimmungen dazu laufen noch. Die vorherige Bundesregierung hatte bereits einen ähnlichen Gesetzesentwurf beschlossen. Zur Abstimmung kam er aber nicht.
Zusätzlich fordert die Linke ein Dialogformat zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur strukturellen Neuordnung der Kommunalfinanzen. Ziel ist eine langfristige Finanzierung kommunaler Aufgaben nach dem Konnexitätsprinzip. Das bedeutet: Wer Aufgaben überträgt, übernimmt auch die Kosten.























































