- 152.336 Euro für 17 externe Dienstleister im ersten Amtsjahr
- Öffentlichkeitsarbeit kostete zusätzlich rund 73.000 Euro
- Personalfragen und Terminsdetails ließ die Regierung unbeantwortet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7084 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wurde zu Beginn der 21. Wahlperiode eingesetzt. Das Amt ist im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17) angesiedelt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu stärken. Die AfD-Fraktion hatte bereits in der 20. Wahlperiode eine Große Anfrage zu Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung gestellt (BT-Drs. 21/6171); auf deren Antworten verweist die Bundesregierung in der vorliegenden Drucksache mehrfach.
- 152.336 Euro — Gesamtausgaben für 17 externe Dienstleister im ersten Jahr der Beauftragten (Frage 2)
- 37.267,83 Euro — Ausgaben für CSD-Anzeigenkampagne und Berliner CSD-Teilnahme 2026 (Frage 8)
- 29.491,81 Euro — Kosten für den Empfang der Beauftragten (Frage 8)
- ca. 40 Termine — Außerhalb Berlins im ersten Legislaturjahr wahrgenommene Termine (Frage 7)
- 8.191 Follower, 2.127.579 Aufrufe — Reichweite des Instagram-Kanals @queerbeauftragte, Stand 29. Juni 2026 (Frage 9)
Im Detail
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7084, S. 3
Im ersten Jahr ihrer Amtstätigkeit hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt insgesamt 17 externe Dienstleister beauftragt — zu Gesamtkosten von 152.336 Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die am 10. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7084 veröffentlicht wurde. Hinzu kommen rund 73.045 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, darunter eine bundesweite CSD-Anzeigenkampagne (37.267,83 Euro), ein Empfang der Beauftragten (29.491,81 Euro) sowie sonstiges Ausstattungsmaterial (6.285,72 Euro).
Was gilt aktuell?
Die Beauftragte für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wurde zu Beginn der 21. Wahlperiode eingesetzt und ist im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt (Einzelplan 17). Ihre Aufgabe leitet sich aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ab: Queeres Leben soll vor Diskriminierung geschützt und gesellschaftliches Bewusstsein gestärkt werden. Das Amt ist keine gesetzlich vorgeschriebene Institution, sondern eine politische Einrichtung auf Basis der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Angaben zu Planstellen und Budget sind laut Bundesregierung dem Bundeshaushaltsplan zu entnehmen — weitere Auskünfte zur personellen Ausstattung verweigert die Regierung.
Termine, Reisen und Social Media
Formelle Dienstreisen nach dem Bundesreisekostengesetz hat die Queer-Beauftragte laut Drucksache keine absolviert — sämtliche Aufwendungen werden über eine pauschale Aufwandsentschädigung abgerechnet. In diesem Rahmen nahm sie im ersten Legislaturjahr rund 40 Termine außerhalb Berlins wahr. Zwei explizit genannte Veranstaltungen sind die BKA-Herbsttagung 2025 „Demokratie unter Druck – resiliente Polizei“ sowie das European IDAHOT+ Forum am 18. Mai 2026 in Kopenhagen, organisiert vom Europarat, dem Nordischen Ministerrat und dem dänischen Gleichstellungsministerium. Der seit Januar 2026 betriebene Instagram-Kanal @queerbeauftragte verzeichnete bis Ende Juni 2026 rund 8.191 Follower und 2,1 Millionen Aufrufe von 947.038 Konten.
Parlamentarische Kontrolle: Grenzen der Auskunftspflicht
Mehrere Fragen der AfD-Fraktion lässt die Bundesregierung ohne detaillierte Antwort. Die Fragen 3 bis 6 — zu Treffen mit Ministerien, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen — beantwortet sie mit dem Argument, eine vollständige Auswertung von Kalendereinträgen und Akten übersteige die Grenze zur „administrativen Überkontrolle“, wie sie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 67, 100 definiert habe. Keine Auskunft gibt es auch zur Frage, welche konkreten Wirksamkeitskriterien die Bundesregierung anlegt: Bei den Fragen 16, 17, 18 und 19 verweist sie pauschal auf ihre frühere Antwort zur Großen Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/6171), ohne eigene Aussagen zu formulieren. Dass die Beauftragte dem Bundestag oder seinen Ausschüssen bislang weder schriftlich noch mündlich Bericht erstattet hat, bestätigt die Bundesregierung ausdrücklich mit „Nein“ (Frage 13). Strategiepapiere oder Konzepte wurden laut Drucksache ebenfalls nicht erstellt (Frage 11).
Gesetzgebung und Koalitionsziele
Als konkretes legislatives Tätigkeitsfeld nennt die Bundesregierung die Beteiligung der Beauftragten am Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Koalitionsziele aus dem Vertrag zwischen CDU, CSU und SPD — Schutz queeren Lebens vor Diskriminierung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts — befänden sich, so die Bundesregierung, in „laufender Umsetzung“. Messbare Zwischenziele oder Jahrespläne legt die Regierung ausdrücklich nicht fest. Die CSD-Tour durch das Bundesgebiet sowie öffentliche Auftritte gelten offiziell als zentrale Maßnahmen des ersten Amtsjahres.
Wie sich Transparenz und parlamentarische Rechenschaftspflicht bei solchen Regierungsbeauftragten künftig gestalten, dürfte auch die laufende Debatte über das parlamentarische Tagesgeschäft weiter beschäftigen. Die AGG-Novelle, an der die Beauftragte mitwirkt, ist zudem Teil eines breiteren Reformpakets im Antidiskriminierungsrecht. Zum Vergleich: Auch bei anderen Beauftragten-Stellen — etwa im Bereich Bundeswehr-Familienbetreuung — stellt sich die Frage nach Ressourcen und messbarem Nutzen. Die Frage, wie viele Beauftragte die Bundesregierung tatsächlich benötigt, ist nicht neu: Laut Drucksache schwankte ihre Zahl zwischen 19 (2000–2002) und 45 (2024), mit Stand Juli 2025 sind es 27.
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Unmittelbar betroffen sind LGBTQ+-Personen in Deutschland, für deren Schutz vor Diskriminierung die Beauftragte tätig ist. Mittelbar betrifft die Transparenzfrage alle Steuerzahler, da das Amt aus Haushaltsmitteln finanziert wird. Parlamentarisch relevant ist die Auseinandersetzung für Abgeordnete aller Fraktionen, die Rechenschaft über den Einsatz öffentlicher Mittel einfordern.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu Personalstellen (Frage 1) und zu sämtlichen Terminen mit Ministerien, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen (Fragen 3–6) nicht in der geforderten Detailtiefe. Bei den Wirksamkeitsfragen (16, 17, 18, 19) verweist sie pauschal auf eine frühere Drucksache (21/6171), ohne eigene Antworten zu formulieren.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Regierungsbeauftragte für LGBTQ+: Kosten und Bilanz nach Jahr 1 →
- Aufwandspauschale
- Ein pauschal festgelegter Betrag, der Beauftragten der Bundesregierung für anfallende Kosten wie Reisen und Repräsentation gewährt wird — ohne Einzelnachweis nach dem Bundesreisekostengesetz.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Verfahrensordnung der Bundesministerien, u. a. mit Regelungen zur Beteiligung von Beauftragten an Gesetzgebungsverfahren (§ 21).
- IDAHOT+
- International Day Against Homophobia, Transphobia and Biphobia — jährlich am 17. Mai begangener internationaler Aktionstag gegen Diskriminierung von LGBTQ+-Personen.
Was kosteten externe Dienstleister die Queer-Beauftragte?
Laut Drucksache 21/7084 wurden 17 Dienstleister mit Gesamtkosten von 152.336 Euro beauftragt.
Wie viel gab die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit aus?
Für die CSD-Saison 2026 einschließlich Anzeigenkampagne und Berliner CSD-Teilnahme fielen 37.267,83 Euro an, für einen Empfang 29.491,81 Euro und für sonstiges Material 6.285,72 Euro — zusammen rund 73.045 Euro.
Hat die Beauftragte dem Bundestag Bericht erstattet?
Nein. Laut Antwort der Bundesregierung hat die Beauftragte dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen weder schriftlich noch mündlich Bericht erstattet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7084 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.














































