- 36 laufende Bahnprojekte stehen auf dem Prüfstand
- Grüne fragen Zeitpläne, Kosten und Haushaltsmittel je Projekt ab
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis 7. August 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7208 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht Investitionen in Milliardenhöhe in das Schienennetz vor. Zahlreiche Ausbaustrecken (ABS) und Neubaustrecken (NBS) befinden sich gleichzeitig in der Planungs- oder Bauphase. Die Deutsche Bahn und der Bund stehen dabei regelmäßig in der Kritik, wenn Projekte in Verzug geraten oder die Kosten steigen. Die Grünen-Fraktion erkundigt sich mit dieser Kleinen Anfrage systematisch nach dem aktuellen Stand von 36 dieser Vorhaben, um Transparenz über Zeitpläne und Haushaltsmittel zu schaffen.
Im Detail
Deutschlands Schienennetz befindet sich in einem umfangreichen Modernisierungsprozess. Dutzende Ausbaustrecken und Knotenprojekte laufen gleichzeitig — doch wie weit sind sie tatsächlich fortgeschritten, welche Mittel fließen, und wann werden Züge dort rollen? Genau das erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7208, eingereicht am 17. Juli 2026.
Bahnprojekte im Bau: 36 Vorhaben unter der Lupe
Die Anfrage erfasst 36 konkrete Bahnbauprojekte — von der Ausbaustrecke Appenweier–Kehl an der deutsch-französischen Grenze bis zum Umschlagbahnhof Ulm/Dornstadt. Für jedes Projekt stellen die Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta und ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen ein identisches Fragenmuster mit je fünf Unterfragen: Zeitplan und Inbetriebnahmetermin, Personalzahlen für Planung und kaufmännische Durchführung, bisher aufgewendete Investitionen aus Bundes- und Eigenmitteln, Ausschreibungsvolumen externer Leistungen sowie künftiger Mittelbedarf und Haushaltsansätze in Jahresscheiben.
Zu den größten und bekanntesten Vorhaben zählen die Ausbaustrecke Berlin–Hannover (1. Bauabschnitt), mehrere Teilabschnitte der Strecke Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster mit insgesamt sechs separaten Planfeststellungsbescheiden, die Ausbaustrecke Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen sowie die Trasse Karlsruhe–Basel mit drei gefragten Streckenabschnitten. Hinzu kommen Vorhaben wie die Anbindung an den Fehmarnbelt — aufgeteilt in die Strecke Hamburg–Lübeck–Puttgarden ohne und mit Fehmarnsundquerung — und der Knoten Hamburg mit den Projekten Meckelfeld und S4 Ost.
Transparenz über Kosten und Zeitpläne
Hintergrund der Anfrage ist die wiederholt geführte politische Debatte über Verzögerungen und Kostensteigerungen bei Bahnprojekten. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht Investitionen in erheblichem Umfang vor; zugleich stehen Projekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Karlsruhe–Basel oder die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung unter starker öffentlicher Aufmerksamkeit. Die Grünen-Anfrage zielt darauf ab, die konkreten Haushaltszusagen und den tatsächlichen Umsetzungsstand des Bundes für jedes einzelne Vorhaben sichtbar zu machen — einschließlich der Frage, ob die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.
Neben den finanziellen Aspekten fragen die Abgeordneten auch nach dem Personalstand: Wie viele Personen sind in der technischen Planung und der kaufmännischen Durchführung jeweils tätig? Diese Angaben — für die letzten fünf Jahre in Jahresscheiben und für das aktuelle Jahr quartalsbezogen — erlauben Rückschlüsse darauf, ob Projekte personell ausreichend ausgestattet sind oder ob Planungskapazitäten ein Engpass darstellen.
Geografische Breite der Anfrage
Die 36 angefragten Projekte verteilen sich über ganz Deutschland: Von der Nordsee-Anbindung über die Rhein-Ruhr-Achse, die Mittelgebirgsquerungen in Hessen und Thüringen bis zu den Knotenpunkten in Stuttgart, München, Nürnberg und Frankfurt. Darunter befinden sich auch kleinere, aber infrastrukturell bedeutsame Maßnahmen wie der Bahnhof Fangschleuse östlich von Berlin, der Knoten Magdeburg (2. Baustufe) oder der Umschlagbahnhof Ulm/Dornstadt für den kombinierten Güterverkehr. Die geografische Breite der Anfrage zeigt, dass es sich um eine strukturierte parlamentarische Bestandsaufnahme handelt, nicht um eine Reaktion auf einzelne Vorfälle.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 7. August 2026. Erst mit der Antwort wird erkennbar, welche Projekte im Zeitplan liegen und wo der Bund Mittel nachsteuern muss.
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Betroffen sind Millionen Bahnreisende entlang der angefragten Strecken, darunter Pendler und Fernreisende auf wichtigen Korridoren wie Köln–Düsseldorf, Berlin–Hannover, Karlsruhe–Basel und Hamburg–Lübeck. Auch Güterverkehrsunternehmen, die auf ausgebaute Kapazitäten angewiesen sind, haben ein direktes Interesse am Fortschritt dieser Projekte.
Die Anfrage ist am 17. Juli 2026 im Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten; die Antwortfrist läuft bis zum 7. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- ABS (Ausbaustrecke)
- Bestehende Bahnstrecke, die modernisiert oder kapazitätsmäßig erweitert wird, etwa durch zusätzliche Gleise oder höhere Geschwindigkeiten.
- NBS (Neubaustrecke)
- Vollständig neu trassierte Bahnstrecke, meist für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.
- Jahresscheibe
- Haushaltstechnischer Begriff für den auf ein Kalenderjahr entfallenden Anteil eines mehrjährigen Finanzvolumens.
Welche Bahnprojekte werden in der Anfrage konkret benannt?
Die Anfrage listet 36 Projekte auf, darunter Ausbaustrecken wie Berlin–Hannover, Köln–Düsseldorf–Dortmund, Karlsruhe–Basel, Hamburg–Lübeck–Puttgarden sowie Knotenprojekte in Frankfurt, Hamburg, Köln und Magdeburg.
Was genau wird für jedes Projekt gefragt?
Für jedes Projekt werden Zeitplan, Inbetriebnahmetermin, Personalanzahl, bisherige Gesamtinvestitionen, Bundesmittel, Ausschreibungsvolumen externer Leistungen sowie künftiger Mittelbedarf und Haushaltsansätze in Jahresscheiben erfragt.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Da die Anfrage am 17. Juli 2026 eingegangen ist, endet die Frist am 7. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7208 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































