- Bund fördert Deradikalisierungsprogramme ohne einheitliche Wirksamkeitskriterien
- Antrag fordert Bewertungsmaßstäbe innerhalb von neun Monaten
- Jährlicher Parlamentsbericht soll Kontrolle staatlicher Ausgaben ermöglichen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7247 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bund finanziert eine Reihe von Programmen zur Deradikalisierung und Distanzierung von extremistischen Ideologien. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/3451) machte nach Darstellung der Antragsteller deutlich, dass übergreifende und vergleichbare Aussagen zu Zielerreichung, Abbrüchen und langfristiger Wirkung der Programme bislang fehlen. Die Bundesregierung hatte sich demnach überwiegend auf Einzelfallbetrachtungen beschränkt, ohne einheitliche Kriterien für die Erfolgsmessung zu nennen.
Im Detail
Parlamentarische Kontrolle setzt überprüfbare Maßstäbe, vergleichbare Daten und regelmäßige Berichterstattung voraus – genau daran mangelt es bislang.
— Begründung BT-Drs. 21/7247, AfD-Fraktion
Bundesgeförderte Deradikalisierungsprogramme sollen Menschen aus extremistischen Milieus herausführen und Radikalisierung verhindern. Doch ob und wie gut diese Programme tatsächlich wirken, lässt sich für den Deutschen Bundestag nach Darstellung der AfD-Fraktion derzeit kaum beurteilen. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/7247 vom 22. Juli 2026 fordert die Fraktion von der Bundesregierung klare Bewertungsmaßstäbe, eine systematische Datenbasis und regelmäßige Berichterstattung.
Was gilt aktuell bei der parlamentarischen Kontrolle?
Der Ausgangspunkt des Antrags ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/3451). Laut Antrag macht diese Antwort deutlich, dass dem Parlament keine einheitlichen und vergleichbaren Informationen zur Verfügung stehen, um die Zielerreichung der Programme verlässlich zu beurteilen. Die Bundesregierung verweist demnach überwiegend auf Einzelfallbetrachtungen — übergreifende Aussagen zu Abbrüchen, Zielerreichung oder langfristiger Wirkung fehlen. Damit, so die Antragsteller, läuft parlamentarische Kontrolle in diesem Bereich faktisch ins Leere.
Drei Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag enthält drei konkrete Forderungen: Erstens soll die Bundesregierung innerhalb von neun Monaten wissenschaftlich fundierte und überprüfbare Maßstäbe für die Wirksamkeitsbewertung bundesgeförderter Deradikalisierungsprogramme vorlegen. Diese Maßstäbe sollen auch transparent machen, wo belastbare Aussagen möglich sind und wo Erkenntnisgrenzen bestehen.
Zweitens sollen vergleichbare, systematisch erfassbare Daten zu Zielgruppen, Art der Maßnahmen, Abbrüchen und abgeschlossenen Fällen in aggregierter und datenschutzkonformer Form erhoben und dargestellt werden. Nur so, heißt es in der Begründung, könne das Parlament erkennen, welche Ansätze in welchem Umfang eingesetzt werden und wo Beratungsprozesse abbrechen.
Drittens fordert der Antrag einen jährlichen Bericht an den Deutschen Bundestag über Umfang, Struktur und zentrale evaluative Erkenntnisse der bundesgeförderten Deradikalisierungsarbeit. Dieser Bericht soll ausdrücklich auf den zuvor vorgelegten Maßstäben basieren, damit keine reine Tätigkeitsbeschreibung entsteht, sondern eine echte Bewertungsgrundlage.
Deradikalisierung als sicherheitspolitisches Kontrollthema
In der Begründung des Antrags betonen die Antragsteller, dass parlamentarische Kontrolle kein einmaliger Vorgang sei, sondern eine kontinuierliche Grundlage erfordere. Ein jährlicher Bericht schaffe Vergleichbarkeit über Zeiträume hinweg und ermögliche es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen — etwa wenn Programme ihre Zielgruppen nicht erreichen oder Maßnahmen häufig abbrechen. Die Frage, ob öffentliche Mittel tatsächlich den beabsichtigten Effekt erzielen, ist dabei ausdrücklich Teil der politischen Verantwortung, die der Antrag einfordert.
Der Antrag richtet sich damit auf ein Strukturproblem: Selbst wenn Deradikalisierungsprogramme grundsätzlich sinnvoll sind, kann der Bundestag ihre Förderung nicht sachgerecht steuern, solange einheitliche Kriterien und systematische Daten fehlen. Politische Entscheidungen, so die Argumentation, dürfen nicht allein auf Annahmen oder Einzelfallbeispielen beruhen.
Einfach erklärt: Der Bund gibt Geld für Programme aus, die Extremisten auf den rechten Weg bringen sollen. Aber ob das klappt, kann der Bundestag bisher kaum prüfen — der Antrag will das ändern.
Ob die Forderungen des Antrags eine Mehrheit im Bundestag finden, ist offen. Die AfD stellt keine Regierungsmehrheit; der Antrag muss zunächst in den zuständigen Ausschuss überwiesen und dort beraten werden. Ähnliche Debatten über die Wirksamkeit staatlicher Förderprogramme zeigen sich auch in anderen Politikbereichen — etwa beim Bundesrechnungshof, der regelmäßig fehlende Erfolgskontrolle bei öffentlichen Ausgaben moniert. Auch der aktuelle Koalitionskurs setzt auf messbare Ergebnisse bei staatlichen Programmen.
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Betroffen sind in erster Linie Träger und Teilnehmende bundesgeförderter Deradikalisierungsprogramme. Mittelbar geht es um den Einsatz öffentlicher Steuergelder und die Fähigkeit des Parlaments, staatliches Handeln in einem sicherheitspolitisch relevanten Bereich wirksam zu kontrollieren.
Berlin, 07. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag eine umfassende Transparenz bei allen deutschen Entwicklungshilfeleistungen und verlangen von der Bundesregierung eine vollständige und dauerhaft aktuelle Übersicht über sämtliche ODA-Leistungen seit 1977. Das bestehende Transparenzportal des BMZ stellt nur einen Teil der Ausgaben dar und unterliegt intransparenten Änderungskriterien,… …
Berlin, 9. Juli 2026. Riskante Fehlinvestitionen beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) haben gezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Aufsicht besteht. Es drohen Verluste von bis zu 1,2 Milliarden Euro, welche die Altersabsicherung von rund 11.000 Zahnärzten und deren Familien gefährden. Der Fall offenbart ein eklatantes Versagen der gesamten Kontrollkette aus… …
Der Antrag wurde am 22. Juli 2026 eingebracht und muss zunächst in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum. Da die AfD-Fraktion keine Regierungsmehrheit stellt, gilt eine Ablehnung des Antrags als wahrscheinlich.
- Deradikalisierung
- Maßnahmen, die darauf abzielen, radikalisierte Personen aus extremistischen Milieus herauszuführen oder eine Radikalisierung zu verhindern.
- Parlamentarische Kontrolle
- Das verfassungsmäßige Recht des Bundestags, das Handeln der Bundesregierung zu überwachen und zu bewerten — auch bei der Verwendung öffentlicher Mittel.
- Evaluation
- Systematische Bewertung von Programmen oder Maßnahmen anhand vorab festgelegter Kriterien, um deren Wirksamkeit und Zielerreichung zu beurteilen.
Was sind Deradikalisierungsprogramme?
Staatlich geförderte Maßnahmen, die Radikalisierung verhindern oder Menschen aus extremistischen Milieus herausführen sollen.
Was kritisiert der Antrag konkret?
Laut Antrag fehlen dem Bundestag einheitliche, vergleichbare Daten zur Wirksamkeit dieser Programme — die Bundesregierung verweist bisher überwiegend auf Einzelfallbetrachtungen.
Was soll die Bundesregierung konkret tun?
Sie soll innerhalb von neun Monaten Bewertungsmaßstäbe vorlegen, eine systematische Datenbasis aufbauen und dem Bundestag jährlich Bericht erstatten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7247 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































